Beschlussvorlage - 08/SVV/0417
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 96 "Brandenburgisches Landeshauptarchiv auf dem Windmühlenberg"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.05.2008
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04.06.2008
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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20.05.2008
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Erledigt
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Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft
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Vorberatung
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22.05.2008
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Erläuterung
Begründung:
Darstellung
der Ergebnisse aus den bisherigen Verfahrensschritten und Empfehlung der
Verwaltung
Anlass für die vorliegende
Beschlussvorlage
Am 02.10.2002 hat
die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam den
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 96 „Brandenburgisches
Landeshauptarchiv auf dem Windmühlenberg“ gefasst (DS 02/SVV/0622). Ziel der
Planung ist die Schaffung von planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine
siedlungs- und umweltverträgliche Entwicklung eines zentralen und langfristig
gesicherten Standortes des BLHA am Windmühlenberg mit seinen Magazin-,
Verwaltungs- und Öffentlichkeitsräumen sowie Werkstätten und Nebenräumen.
Zusammenfassung
der Ergebnisse aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 96 „Brandenburgisches Landeshauptarchiv auf dem Windmühlenberg“ gemäß § 3 Abs. 1 wurde in der Zeit vom 20. November 2002 bis einschließlich 20. Dezember 2002 durchgeführt.
Während dieser Zeit wurden keine Anregungen durch
Bürger zur o. g. Planung vorgebracht.
Zusammenfassung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie den im Nachgang zum
Beteiligungsverfahren geführten Abstimmungsgespräche:
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 17.04.2003 frühzeitig beteiligt.
Die Beteiligung erfolgte gleichzeitig mit den Beteiligungsverfahren zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes (Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB) sowie zur Ausgliederung aus dem Landschaftsschutzgebiet „Potsdamer Wald- und Havelseengebiet“. Es gingen insgesamt 24 Stellungnahmen zur Planung ein. Bei den Behörden und Trägern, die sich nicht geäußert haben, wird davon ausgegangen, dass sie der Planung zustimmen.
Das Amt für Forstwirtschaft Belzig - untere
Forstbehörde – weist auf die notwendige Berücksichtigung der
forstwirtschaftlichen Belange in den anschließenden Planungsphasen hin.
Im Rahmen zwischenzeitlich erfolgter, mehrfacher
Abstimmungen mit der Unteren Forstbehörde konnte ein Einvernehmen bezüglich der
Vorgehensweise zur Berücksichtigung forstwirtschaftlicher Belange erzielt
werden.
Die Hinweise wurden in die Begründung eingearbeitet.
Das Polizeipräsidium Potsdam weist darauf hin, dass
zur Vermeidung von Sachschäden bei Ausweichmanövern im Begegnungsfall Lkw / Pkw
die Fahrbahnbreite im Bereich der Straße Zum Windmühlenberg auf 5,50 m zu
erweitern ist.
Der Hinweis wurde nicht berücksichtigt, denn die festgesetzte Verkehrsfläche ermöglicht sowohl eine Breite von 5,00 m als auch eine Fahrbahnbreite von 5,50 m. Die Einteilung der Verkehrsflächen ist nicht Gegenstand des Bebauungsplans.
Das Landesumweltamt Brandenburg - Regionalabteilung West
RW 4 (Immissionsschutz) - regt an, den zulässigen Störungsgrad der
Werkstatt- und Nebenanlagen festzusetzen. Die Verträglichkeit ist über eine
störungsfreie Anordnung der Gebäude bzw. Räume mit unterschiedlichen
Schutzanspruch herzustellen. Der Anregung kann nur teilweise gefolgt werden. Im
Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sowie des im Frühjahr 2006 durchgeführten
Realisierungswettbewerbes konnten die für den Archivbetrieb notwendigen
Nutzungen näher bestimmt bzw. konkretisiert werden. Die Begründung wurde um
entsprechende Aussagen konkretisiert.
Eine störungsfreie räumliche Zuordnung einzelner
Funktionsbereiche kann sichergestellt werden. Wesentlich störende Nutzungen sowie
die ausnahmsweise zulässige Wohnnutzung für für Aufsichts- und
Bereitschaftspersonal sind nicht vorgesehen. Die Begründung wurde um
entsprechende Aussagen konkretisiert.
Das Landesumweltamt Brandenburg – Regionalabteilung West
RW7 (Naturschutz) –weist darauf hin, dass die Aussagen des
Grünordnungsplanes zum Schutzgut Fauna keine ausreichende Abwägungsgrundlage
darstellt und es widersprüchliche Angaben zur Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung
gibt. Aufgrund seiner Ausstattung weist der Geltungsbereich Bedeutung als
Teillebensraum z.B. für Fledermäuse (Laub- und Mischwälder mit altem
Baumbestand, Gebäuderesten, Bunkeranlagen u. a.) oder für Vorkommen des Großen
Eichenbocks auf. Das Vorhandensein von Lebensstätten besonders geschützter
Arten ist zu prüfen und gegebenenfalls zu erfassen. Ebenso zu prüfen und
darzustellen sind mögliche Beeinträchtigungen der Fauna durch Abriss von
Altbaubeständen. Im Sommer 2006 wurden einzelne Gutachten über Vorkommen von
Fledermaus, Brutvögeln und Eichenbock erstellt. Entsprechende Vorkommen wurden
nicht nachgewiesen. In enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde hinsichtlich des Artenschutzes, der
Fauna und der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung wurden entsprechende Angaben
in die Begründung / Umweltbericht zum Bebauungsplan aufgenommen.
Das Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände weist
darauf hin, dass die Darstellung der geplanten baulichen Entwicklung des
Geländes vermisst wird und eine nachvollziehbare Eingriffsbeschreibung sowie
eine Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung fehlt. Die Planung wird abgelehnt.
In der Begründung zum Bebauungsplan ist sowohl eine ausführliche Beschreibung des städtebaulichen Konzeptes als auch eine detaillierte Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung enthalten. Die Erläuterungen in der Begründung / Umweltbericht zum Bebauungsplan wurden in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde hinsichtlich der Fauna und der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung überarbeitet.
Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden geprüft und
haben zu folgenden Änderungen in der Planzeichnung sowie zu Änderungen und
Ergänzungen der textlichen Festsetzungen geführt:
- Ausweisung von zwei neuen
Maßnahmenfläche M7 und M8
- Aktualisierung der Pflanzliste
- Überarbeitung und Aktualisierung der
Begründung und des Umweltberichtes
Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden
geprüft und haben zu folgenden Änderungen in der Planzeichnung sowie zu
Änderungen und Ergänzungen der textlichen Festsetzungen geführt:
-
Anpassung der Verkehrsfläche der Straße
Am Windmühlenberg entsprechend der Straßenplanung
(Flächenreduzierung aufgrund der
Entscheidung für eine Mischnutzung)
- Überarbeitung der Begründung und des Umweltberichtes unter
Berücksichtigung der Belange des
Umwelt- und Naturschutzes
Überarbeitungsumfang als Ergebnis des
Realisierungswettbewerbes
Der zur Realisierung vorgesehne Entwurf des ersten
Preisträgers berücksichtigt weitestgehend die Vorgaben des
Bebauungsplanentwurfes aus dem Jahr 2003. Es ergeben sich folgende Änderungen:
- zur Sicherung erschließungsnotwendiger
Rangierflächen erfolgt eine Erweiterung der SO-Archiv Fläche um 450 qm
- zur städtebaulichen Betonung des
Eingangsbereiches des geplanten Neubaus erfolgt mittels Verlegung der
Baugrenzen eine Reduzierung der überbaubaren Grundstücksfläche um 240 qm.
Empfehlung der Verwaltung
Entsprechend
dem Vorschlag der Verwaltung kann dem Beschluss der öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplans Nr. 96 „Brandenburgisches Landeshauptarchiv auf dem
Windmühlenberg“ zugestimmt werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Planungs- bzw. Verfahrenskosten
Für die Durchführung des Planverfahrens fallen externe
Planungskosten an, die durch einen Dritten (Haushalt einer Landesbehörde)
übernommen werden, so dass der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch
nicht in Anspruch genommen wird.
Für die
fachliche Betreuung und für die Koordinierung des Planverfahrens fallen
verwaltungsinterne Aufwendungen an. Die hoheitlichen Leistungen, die hierfür im
Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung zu erbringen sind, können gemäß
§ 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB nicht durch einen Dritten übernommen
werden. Die im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung zu erbringenden
nicht-hoheitlichen Leistungen werden, da das Planverfahren im öffentlichen
Interesse liegt, nicht einem Dritten übertragen werden und werden daher
verwaltungsintern erbracht.
Realisierungskosten
Bei Inkraftsetzung der Planung sind voraussichtlich Kosten
für die Umsetzung der Planung zu erwarten. Die zu erwartenden
Realisierungskosten sollen durch einen Dritten übernommen werden, damit der
Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen werden
wird. Hierfür ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages im weiteren
Verfahren vorgesehen.
Folgekosten
Mögliche
Folgekosten nach Realisierung der Planung werden nicht erwartet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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2
|
(wie Dokument)
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507,8 kB
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