Beschlussvorlage - 08/SVV/0417

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 96  „Brandenburgisches Landeshauptarchiv auf dem Windmühlenberg“ ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. (s. Anlage 2)

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Erläuterung

Begründung:

 

 

Darstellung der Ergebnisse aus den bisherigen Verfahrensschritten und Empfehlung der Verwaltung

 

Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage

Am 02.10.2002 hat die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 96 „Brandenburgisches Landeshauptarchiv auf dem Windmühlenberg“ gefasst (DS 02/SVV/0622). Ziel der Planung ist die Schaffung von planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine siedlungs- und umweltverträgliche Entwicklung eines zentralen und langfristig gesicherten Standortes des BLHA am Windmühlenberg mit seinen Magazin-, Verwaltungs- und Öffentlichkeitsräumen sowie Werkstätten und Nebenräumen.

 

Zusammenfassung der Ergebnisse aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 96 „Brandenburgisches Landeshauptarchiv auf dem Windmühlenberg“ gemäß § 3 Abs. 1 wurde in der Zeit vom  20. November 2002 bis einschließlich 20. Dezember 2002 durchgeführt.

Während dieser Zeit wurden keine Anregungen durch Bürger zur o. g. Planung vorgebracht.

 

Zusammenfassung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie den im Nachgang zum Beteiligungsverfahren geführten Abstimmungsgespräche:

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 17.04.2003 frühzeitig beteiligt.

Die Beteiligung erfolgte gleichzeitig mit den Beteiligungsverfahren zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes (Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB) sowie zur Ausgliederung aus dem Landschaftsschutzgebiet „Potsdamer Wald- und Havelseengebiet“. Es gingen insgesamt  24 Stellungnahmen zur Planung ein. Bei den Behörden und Trägern, die sich nicht geäußert haben, wird davon ausgegangen, dass sie der Planung zustimmen.

 

Das Amt für Forstwirtschaft Belzig - untere Forstbehörde – weist auf die notwendige Berücksichtigung der forstwirtschaftlichen Belange in den anschließenden Planungsphasen hin.

Im Rahmen zwischenzeitlich erfolgter, mehrfacher Abstimmungen mit der Unteren Forstbehörde konnte ein Einvernehmen bezüglich der Vorgehensweise zur Berücksichtigung forstwirtschaftlicher Belange erzielt werden.

Die Hinweise wurden in die Begründung eingearbeitet.

 

Das Polizeipräsidium Potsdam weist darauf hin, dass zur Vermeidung von Sachschäden bei Ausweichmanövern im Begegnungsfall Lkw / Pkw die Fahrbahnbreite im Bereich der Straße Zum Windmühlenberg auf 5,50 m zu erweitern ist.

Der Hinweis wurde nicht berücksichtigt, denn die festgesetzte Verkehrsfläche ermöglicht sowohl eine Breite von 5,00 m als auch eine Fahrbahnbreite von 5,50 m. Die Einteilung der Verkehrsflächen ist nicht Gegenstand des Bebauungsplans.

 

Das Landesumweltamt Brandenburg - Regionalabteilung West RW 4 (Immissionsschutz) - regt an, den zulässigen Störungsgrad der Werkstatt- und Nebenanlagen festzusetzen. Die Verträglichkeit ist über eine störungsfreie Anordnung der Gebäude bzw. Räume mit unterschiedlichen Schutzanspruch herzustellen. Der Anregung kann nur teilweise gefolgt werden. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sowie des im Frühjahr 2006 durchgeführten Realisierungswettbewerbes konnten die für den Archivbetrieb notwendigen Nutzungen näher bestimmt bzw. konkretisiert werden. Die Begründung wurde um entsprechende Aussagen konkretisiert.

Eine störungsfreie räumliche Zuordnung einzelner Funktionsbereiche kann sichergestellt werden. Wesentlich störende Nutzungen sowie die ausnahmsweise zulässige Wohnnutzung für für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal sind nicht vorgesehen. Die Begründung wurde um entsprechende Aussagen konkretisiert.

 

Das Landesumweltamt Brandenburg – Regionalabteilung West RW7 (Naturschutz) weist darauf hin, dass die Aussagen des Grünordnungsplanes zum Schutzgut Fauna keine ausreichende Abwägungsgrundlage darstellt und es widersprüchliche Angaben zur Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung gibt. Aufgrund seiner Ausstattung weist der Geltungsbereich Bedeutung als Teillebensraum z.B. für Fledermäuse (Laub- und Mischwälder mit altem Baumbestand, Gebäuderesten, Bunkeranlagen u. a.) oder für Vorkommen des Großen Eichenbocks auf. Das Vorhandensein von Lebensstätten besonders geschützter Arten ist zu prüfen und gegebenenfalls zu erfassen. Ebenso zu prüfen und darzustellen sind mögliche Beeinträchtigungen der Fauna durch Abriss von Altbaubeständen. Im Sommer 2006 wurden einzelne Gutachten über Vorkommen von Fledermaus, Brutvögeln und Eichenbock erstellt. Entsprechende Vorkommen wurden nicht nachgewiesen. In enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde  hinsichtlich des Artenschutzes, der Fauna und der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung wurden entsprechende Angaben in die Begründung / Umweltbericht zum Bebauungsplan aufgenommen.

 

Das Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände weist darauf hin, dass die Darstellung der geplanten baulichen Entwicklung des Geländes vermisst wird und eine nachvollziehbare Eingriffsbeschreibung sowie eine Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung fehlt. Die Planung wird abgelehnt.

In der Begründung zum Bebauungsplan ist sowohl eine ausführliche Beschreibung des städtebaulichen Konzeptes als auch eine detaillierte Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung enthalten. Die Erläuterungen in der Begründung / Umweltbericht zum Bebauungsplan wurden in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde  hinsichtlich der Fauna und der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung überarbeitet.

 

Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden geprüft und haben zu folgenden Änderungen in der Planzeichnung sowie zu Änderungen und Ergänzungen der textlichen Festsetzungen geführt:

 

-  Ausweisung von zwei neuen Maßnahmenfläche M7 und M8

-  Aktualisierung der Pflanzliste

-  Überarbeitung und Aktualisierung der Begründung und des Umweltberichtes

 

Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden geprüft und haben zu folgenden Änderungen in der Planzeichnung sowie zu Änderungen und Ergänzungen der textlichen Festsetzungen geführt:

 

- Anpassung der Verkehrsfläche der Straße  Am Windmühlenberg entsprechend der Straßenplanung

   (Flächenreduzierung aufgrund der Entscheidung für eine Mischnutzung)

-  Überarbeitung  der Begründung und des Umweltberichtes unter Berücksichtigung der Belange des

   Umwelt- und Naturschutzes

 

Überarbeitungsumfang als Ergebnis des Realisierungswettbewerbes

 

Der zur Realisierung vorgesehne Entwurf des ersten Preisträgers berücksichtigt weitestgehend die Vorgaben des Bebauungsplanentwurfes aus dem Jahr 2003. Es ergeben sich folgende Änderungen:

-  zur Sicherung erschließungsnotwendiger Rangierflächen erfolgt eine Erweiterung der SO-Archiv Fläche um 450 qm

-  zur städtebaulichen Betonung des Eingangsbereiches des geplanten Neubaus erfolgt mittels Verlegung der Baugrenzen eine Reduzierung der überbaubaren Grundstücksfläche um 240 qm.

 

Empfehlung der Verwaltung

Entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung kann dem Beschluss der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 96 „Brandenburgisches Landeshauptarchiv auf dem Windmühlenberg“ zugestimmt werden.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Planungs- bzw. Verfahrenskosten

Für die Durchführung des Planverfahrens fallen externe Planungskosten an, die durch einen Dritten (Haushalt einer Landesbehörde) übernommen werden, so dass der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen wird.

Für  die fachliche Betreuung und für die Koordinierung des Planverfahrens fallen verwaltungsinterne Aufwendungen an. Die hoheitlichen Leistungen, die hierfür im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung zu erbringen sind, können gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB nicht durch einen Dritten übernommen werden. Die im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung zu erbringenden nicht-hoheitlichen Leistungen werden, da das Planverfahren im öffentlichen Interesse liegt, nicht einem Dritten übertragen werden und werden daher verwaltungsintern erbracht.

 

Realisierungskosten

Bei Inkraftsetzung der Planung sind voraussichtlich Kosten für die Umsetzung der Planung zu erwarten. Die zu erwartenden Realisierungskosten sollen durch einen Dritten übernommen werden, damit der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen werden wird. Hierfür ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages im weiteren Verfahren vorgesehen.

 

Folgekosten

Mögliche Folgekosten nach Realisierung der Planung werden nicht erwartet.

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Anlagen

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