Antrag - 07/SVV/1115

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Sortimentsbeschränkung in den Bahnhofspassagen ist schrittweise bis 2010 zu lockern. In einem ersten Schritt sollen im Wege einer Sondergenehmigung die Sortimente

 

-          Spielwaren mit Babybekleidung auf einer Großfläche oder Textilienanbieter auf einer Großfläche,

-          Schuhdiscounter,

-          Geschenke,

-          ca. 4 – 5 Textilienanbieter,

-          Schreibwaren,

-          Uhren und Schmuck

 

zugelassen werden.

 

Die Leitlinien zum Einzelhandelskonzept sind entsprechend anzupassen.

 

 

 

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Erläuterung

Begründung:

Seit der 1999 erfolgten Eröffnung gelten für die Bahnhofspassagen Potsdam einschneidende Sortimentsbeschränkungen, die im B-Plan festgelegt wurden. Diese Regulierung diente insbesondere dem Schutz des Einzelhandels in der Innenstadt. Seitdem hat sich die Situation deutlich verbessert. Dazu trug vor allem die Eröffnung des Karstadt-Kaufhauses bei. Zugleich muss jedoch festgestellt werden, dass der Kaufkraftabfluss aus der Landeshauptstadt nach wie vor hoch ist und sogar ansteigt. Vor diesem Hintergrund sind keine zwingenden Gründe für eine Beibehaltung der Restriktionen für die Bahnhofspassagen gegeben.

 

 

 

 

 

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