Beschlussvorlage - 08/SVV/0426

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 100 „Wissenschaftspark Golm“ in seinen Geltungsbereichsgrenzen gemäß Anlage 2 ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Planungs- bzw. Verfahrenskosten

Für die Durchführung des Planverfahrens fallen externe Planungskosten an, die durch einen Dritten über-nommen wurden, so dass der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen wird.

Für die fachliche Betreuung und für die Koordinierung des Planverfahrens fallen verwaltungsinterne Aufwendungen an. Die hoheitlichen Leistungen, die hierfür im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung zu erbringen sind, können gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB nicht durch einen Dritten übernommen werden. Die im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung zu erbringenden nicht-hoheitlichen Leistungen werden, da das Plan-verfahren im öffentlichen Interesse liegt, nicht einem Dritten übertragen werden und werden daher verwaltungsintern erbracht.

Realisierungskosten

Bereits vor Herbeiführung des Satzungsbeschlusses werden Kosten für die Umsetzung der Planung erwartet. Die Höhe dieser Kosten und deren mögliche Finanzierung werden eingeschätzt mit insgesamt ca. 8,4 Mio € (detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen auf der Folgeseite).

Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme erfolgt anteilig durch Fördermittel nach dem Gemeindeverkehrs-finanzierungsgesetz (GVFG), Fördermittel der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GA) einen Zuschuss von Herrn Prof. Dr. Hasso Plattner und HH-Mitteln der Landeshauptstadt Potsdam. In den geschätzten Realisierungskosten wurden auch die Kosten für die Herstellung der Bahnunterführung, der P&R-Anlage, des Bahnhofsvorplatzes, der damit im Zusammenhang stehenden Ausgleichsmaßnahmen incl. die Kosten für den Flächenerwerb berücksichtigt. Diese Kosten resultieren aus dem parallel durchgeführten Plangenehmigungsverfahren gemäß § 18 Abs. 2 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für den Bahnhof Golm/Eisenbahnüberführung Wissenschaftspark. Vorgenannte Kosten entstehen in den Jahren 2005 bis 2008. Die Durchführung der Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich des Beschlusses über den Haushaltsplan 2008 und ist abhängig von den einbezogenen Fördermitteln.

Folgekosten

Mögliche Folgekosten, die nach Realisierung der Planung zu erwarten sind, werden voraussichtlich für die Instandhaltung und Pflege der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen angenommen. Genauere Angaben hierzu sind derzeit nicht möglich. Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen.

 

Folgeseite als Anlage beigefügt

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Anlagen

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