Antrag - 08/SVV/0593
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellung des B-Planes Hebbelstraße-Alte Feuerwache
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Einreicher*:
- Fraktion Grüne/B90
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Unterbrochen
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.06.2008
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02.07.2008
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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17.06.2008
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24.06.2008
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Aufstellung des Bebauungsplans "Hebbelstraße –Alte Feuerwache"
Das Bebauungsplanverfahren soll im beschleunigten Verfahren
gemäß §13 a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung - eingeleitet werden.
Sofern die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange zu dem
Ergebnis kommt, dass erhebliche Umweltbelange gegen das beschleunigte Verfahren
sprechen, wird ein klassisches Bebauungsplanverfahren gem. § 2 BauGB
durchgeführt.
Erläuterung
Begründung:
- Anlass für die Planaufstellung
Der Bereich Alte Feuerwache an der Ecke Hebbelstraße
– Gutenbergstraße befindet sich in einem städtebaulich bedeutenden Gebiet in
der Nähe des Stadtzentrums. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
weitere städtebauliche Entwicklung zu ordnen, wird ein Bebauungsplan für diesen
Bereich aufgestellt. Das beschleunigte Verfahren kommt hierfür in
Betracht, weil
· es sich um einen Bereich der Innenentwicklung
handelt,
· die zulässige Grundfläche in Höhe 20.000 m²
gem. § 13 a Abs. 1, Nr. 1 BauGB nicht überschritten wird und
· aufgrund
der herausragenden Prägung eines künftigen Bauvorhabens für das Bild der
Stadtmitte eine Einflussnahme auf die städtebauliche und gestalterische
Qualität genommen werden soll
- Geltungsbereich
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Größe von ca. 0,5 ha.
Der
Geltungsbereich grenzt
- im Norden an die Gutenbergstraße,
- im Westen an die Hebbelstraße
- im Südosten an die Charlottenstraße
- im Osten an das benachbarte Grundstück des Instituts für
Pathologie,
wie auf dem anliegenden Plan dargestellt.
- Bestehende Situation
Gegenwärtig
ist die Fläche teilweise bebaut, zum Teil wird die Fläche als Parkplatz
genutzt.
- Ziel der Planung
Der
Bassinplatz gehört zu den wichtigsten historischen Plätzen in Potsdam. Er wird
an zwei Seiten vom Holländerviertel, an einer Seite von der modern bebauten
Charlottenstraße begrenzt, an der Ostseite fehlt der bauliche Rahmen.
Das Ziel
des Bebauungsplanes besteht in der städtebaulichen Entwicklung der Ostseite des
Bassinplatzes (die Ostseite der Hebbelstraße zwischen der Gutenbergstraße und
der Französischen Kirche). Die Bebauung soll der Straßenkante des ehem.
Feuerwehrgebäudes nach Süden folgen und sich insgesamt in der Höhe dem Eckturm
des historischen Gebäudes deutlich unterordnen.
In der
Nutzung hat die Stadtverordnetenversammlung schon für das historische
Eckgebäude eine kulturnahe Nutzung vorgeschrieben, daneben ist die Funktion
eines Parkhauses vorzusehen, daneben ein Funktionsgebäude. Entgegen den
bisherigen Planungen soll es keinen Lebensmitteldiscounter an dieser Stelle
geben.
Das Eckgebäude an der Gutenbergstraße mit dem Eckturm gibt
den Maßstab für die Ostseite an, die neuen Gebäude an der Platzseite müssen
zwischen diesem Gebäude und der Französischen Kirche vermitteln.
Ein Lebensmitteldiscounter ist wegen der im
Einzelhandelskonzept bescheinigten ausreichenden Versorgung nicht vorzusehen.
Auf den Standort direkt bezogen, gibt es in gleicher Entfernung den
Kaisers-Markt in der Brandenburger Straße, einen E-Plus-Markt und eine
Bio-Company an der Berliner Straße.
- Planungsrechtliche Grundlagen
Die zu treffenden Festsetzungen zu Art und Maß der
baulichen Nutzung im Geltungsbereich des Bebauungsplans werden aus dem
Flächennutzungsplan entwickelt. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan vom 04.10.2001 wie auch im Entwurf
seiner Überarbeitung als Gemeinbedarfsfläche dargestellt.
- Rechtsgrundlagen
Baugesetzbuch
(BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316 (Nr.
64);
Verordnung über die bauliche Nutzung
der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO)
in der Fassung vom 23. Januar 1990
(BGBl. I S.132), zuletzt geändert durch Art. 3 des
Gesetzes vom 22. April 1993
(BGBl. I S. 466).
Verordnung über die Ausarbeitung der
Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes (Planzeichenverordnung 1990
– PlanzV 90) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58)
Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juli 2003 (GVBl. I S. 210), zuletzt
geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 28. Juni 2006
(GVBl. I/, S. 74).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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937 kB
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