Beschlussvorlage - 08/SVV/0521
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42.2, 1. Änderung "Schul- und Hortstandort Pappelallee"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.06.2008
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02.07.2008
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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10.06.2008
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24.06.2008
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Bereit
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Ausschuss für Bildung und Sport
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Vorberatung
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18.06.2008
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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26.06.2008
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr.
42.2 „Kaserne Pappelallee“ 1. Änderung „Schul- und Hortstandort Pappelallee“ gem. § 3 Abs. 2,
i.V.m. §13a Abs. 2. Nr.1
BauGB.
Der zu ändernde Teilbereich wird durch die Pappelallee,
Georg-Hermann-Allee, Jacob-von-Grundling Straße und August-Bonnes-Straße begrenzt.
Die Begründung zum Bebauungsplan ist entsprechend den neuen Festsetzungen der Planzeichnung vor der Auslegung anzupassen.
Erläuterung
Beschluss zur Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 42.2
„Kaserne Pappelallee“
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den
Unterlagen, die den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind
als Anlage enthalten:
- Anlage
1 Kurzeinführung
( 2 Seiten)
- Anlage
2 Begründung
Bebauungsplan Nr. 42.2 1. Änderung Schul- und Hortstandort
Pappelallee
- Anlage
3 Schalltechnische
Untersuchung Grundschule an der Pappelallee
Anlage 1
1.
Kurzeinführung
1.1. Anlass und Ziel der Planänderung
Der Bebauungsplan Nr. 42.2 „Kaserne Pappelallee“ ist mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses am 26.04.2006 (Amtsblatt für die Landeshauptstadt Potsdam Nr. 05/2006) in Kraft getreten.
Das bisherige städtebauliche Konzept für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 42.2 „Kaserne Pappelallee“ sah ein Gewerbegebiet auf der Baufläche zwischen Pappelallee und Jacob-von-Gundling-Str. vor. In der Zwischenzeit haben sich die Rahmenbedingungen dahingehend geändert, dass zur Deckung des Bedarfs an Grundschulplätzen am Standort Pappelallee eine Grundschule mit Hort entwickelt werden soll. Der Schulbau soll als dreizügige Grundschule (Klasse 1-6) für ca. 500 Schüler genutzt werden, daran angegliedert ein Hortbereich mit ca. 335 Plätzen, um die Schülerinnen und Schüler nach Schulschluss pädagogisch betreuen zu können. Auf dem Schulgelände sollen auch eine Sporthalle und Sportfreianlagen entstehen. Sowohl die Schuleinrichtungen als auch die Sportanlagen sollen als Teil der sozialen Infrastruktureinrichtungen außerhalb der Schulzeiten auch anderen öffentlichen Nutzungen zur Verfügung stehen.
Für die planungsrechtliche Zulässigkeit der Schule ist eine Änderung des Bebauungsplanes 42.2 „Kaserne Pappelallee“ erforderlich.
Der Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 42.2 wurde in der Stadtverordnetenversammlung vom
07.11.2007 (DS 07/SVV/0678) gefasst. Das Änderungsverfahren wird in einem
beschleunigten Verfahren nach §13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB
durchgeführt, da die Grundfläche, die festgesetzt
werden soll, weniger als 20.000 m² beträgt.
1.2 Vorgesehene Änderungen
Die vorgesehenen Änderungen umfassen im wesentlichen die Art der Nutzung (Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule). Das Maß der baulichen Nutzung reduziert sich auf eine GRZ von 0,4 und eine GFZ von 1,2. Die Geschossigkeit wird aufgrund der Nutzung als Grundschul- und Hortgebäude mit maximal drei Geschosse festgesetzt. Die zeichnerischen Festsetzungen zu überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen entsprechen den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 42.2. Nur die Baulinie an der Georg-Hermann-Allee wird durch eine Baugrenze ersetzt, um für den geplanten Schulneubau eine größeren Gestaltungsspielraum zu sichern.
Aufgrund der Lärmimmissionen des Straßenverkehrs der Pappelallee und der Georg-Hermann-Allee auf den Schulstandort erfolgen textliche Festsetzungen zum Schallschutz von Außenbauteilen und Fenstern, auf der Grundlage von Empfehlungen einer schalltechnischen Untersuchung zum Schul- und Hortstandort an der Pappelallee.
Flankierend erfolgt dazu die Anpassung der
textlichen Festsetzungen und der Begründung. Das BauGB i.d.F. der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1
des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) findet Anwendung.
1.3.1
FNP-Änderung
Am 05.03.2008 hat die Stadtverordnetenversammlung die Auslegung des neuen Flächennutzungsplanes beschlossen. Im Entwurf, der ab Mai 2008 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt werden soll, wird eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule“ dargestellt, ebenso im Erläuterungsplan „Soziale Infrastruktur“ mit einem Schulstandort an der Pappelallee. Aus dieser Darstellung kann die o. g. Bebauungsplan-Änderung gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 BauGB entwickelt werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Der Bebauungsplan dient der Schaffung von Baurechten.
Unmittelbare Kosten entstehen durch seine Festsetzung nicht. Der Bebauungsplan
setzt durch die Stadt Potsdam zu errichtende Erschließungsanlagen fest. Ihre
Finanzierung erfolgt aus dem Treuhandvermögen der Entwicklungsmaßnahme
Bornstedter Feld.
Ebenso
werden die Kosten des Bebauungsplanverfahrens durch das Treuhandvermögen
getragen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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149,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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3
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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