Antrag - 08/SVV/0656

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass mit Beginn des Schuljahres 2008/2009 das Schulessen für sozial bedürftige Schülerinnen und Schüler unter folgenden Voraussetzungen ausgereicht wird:

  1. Die Schulleiter haben die freie Entscheidung darüber, welche Schüler als Härtefälle angesehen werden, die kostenloses Schulessen erhalten. Die Schulverwaltung folgt der Empfehlung der Schulleiter, es sei denn, zwingende Gründe sprechen dagegen.
  2. Der Härtefallfonds ist so auszustatten, dass den Schulleitern eine freie Entscheidung über die Einstufung von Härtefällen möglich ist. Das schließt ein flexibles Nachsteuern ein.

Das ermäßigte Schulessen wird als erster Schritt zur Einführung des kostenlosen Schulessens für alle sozial bedürftigen Schüler betrachtet.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

Die im Zusammenhang mit dem Haushalt 2008 beschlossene Regelung zum ermäßigten Schulessen bedarf einer inhaltlichen Ausgestaltung, um eine möglichst große soziale Wirkung erreichen zu können.

 

 

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