Beschlussvorlage - 08/SVV/0798
Grunddaten
- Betreff:
-
Gründung einer Tochtergesellschaft der PRO POTSDAM GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Service
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Bereich Beteiligungsmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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10.09.2008
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12.11.2008
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03.12.2008
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28.01.2009
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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26.11.2008
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10.12.2008
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21.01.2009
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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27.11.2008
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07.01.2009
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Gründung einer Gesellschaft mit
beschränkter Haftung, an der die PRO POTSDAM GmbH 100 % der Geschäftsanteile
hält, wird zugestimmt.
Gegenstand
des Tochterunternehmens ist die Erbringung genehmigungsfreier
immobilienwirtschaftlicher Dienstleistungen aller Art für die Gesellschafterin,
für deren Beteiligungsgesellschaften und für die Landeshauptstadt Potsdam. Dazu
zählt insbesondere die Erbringung von infrastrukturellen Dienstleistungen,
soweit diese bis zur Gründung der Gesellschaft durch die Gesellschafterin,
durch deren Beteiligungsgesellschaften und durch die Landeshauptstadt Potsdam
selbst und mit eigenem Personal ausgeführt wurden.
Erläuterung
Begründung:
I. Sachverhalt
2005 wurde der Unternehmensverbund im Bereich Bauen und
Wohnen im Rahmen der strategischen Neustrukturierung des städtischen
Beteiligungsportfolios geschaffen und u.a. die Gemeinnützige Wohn- und
Baugesellschaft Potsdam mbH zur PRO POTSDAM GmbH umfirmiert sowie deren
Gesellschaftsvertrag neugefasst.
Aktueller satzungsgemäßer Gegenstand und Zweck der PRO
POTSDAM GmbH ist der Erwerb, das Halten und das Bewirtschaften von Immobilien
und das Halten von Beteiligungen an kommunalbeteiligten Unternehmen der
Landeshauptstadt Potsdam, insbesondere von Unternehmen der Stadtentwicklung,
der Stadtsanierung und der Wohnungswirtschaft im Rahmen der kommunalen Aufgabe
gemäß § 3 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg, die Durchführung
sämtlicher Tätigkeiten, die Unternehmensgegenstand der gehaltenen Beteiligungen
sind sowie die Erbringung folgender Dienstleistungen für die Landeshauptstadt
Potsdam:
- Finanzierung und Durchführung von
baulichen Maßnahmen am im Eigentum der
Landeshauptstadt Potsdam stehenden bzw. von ihr genutzten Einrichtungen,
- Betrieb
im Eigentum der Landeshauptstadt Potsdam stehender oder von ihr genutzter oder
der Erfüllung öffentlich - kommunaler Aufgaben dienender Einrichtungen des
Bildungs-, Gesundheit- und Sozialwesens, der Kultur, des Sports, der Erholung
sowie von Einrichtungen ähnlicher Art, soweit private Unternehmen zur Übernahme
des Betriebs dieser Einrichtungen nicht oder nicht zu für die Landeshauptstadt
Potsdam angemessenen Bedingungen bereit stehen oder soweit seitens der
Landeshauptstadt Potsdam der Wille besteht, die Gestaltung des Betriebs dieser
Einrichtungen dauerhaft und nachhaltig beeinflussen zu können und dies durch
eine Übertragung des Betriebs auf private Unternehmen nicht ausreichend
sichergestellt werden kann.
Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt,
durch die der Unternehmensgegenstand unmittelbar gefördert werden kann. Sie
kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, solche
Unternehmen gründen, erwerben oder pachten und ferner Interessengemeinschaften
eingehen, soweit der Landeshauptstadt eine angemessene Einflussnahme ermöglicht
wird, der Unternehmensgegenstand durch einen öffentlichen Zweck gerechtfertigt
ist und die Betätigung des Unternehmens nach Art und Umfang in einem
angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit und zum Bedarf der
Landeshauptstadt steht. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten
und unterhalten. Alle gemeindewirtschaftlichen Regelungen finden auch auf die
Tochterunternehmen entsprechend Anwendung.
Zur Erfüllung der satzungsmäßig übertragenen Aufgabe der
Immobilienbewirtschaftung unterhält die PRO POTSDAM GmbH in ihrer
Konzerntochter GEWOBA Wohnungsverwaltungsgesellschaft Potsdam mbH einen
Regiebetrieb. Der Regiebetrieb erbringt handwerkliche Dienstleitungen in den
Immobilienbeständen der PRO POTSDAM GmbH.
Mit dem Ziel der Effizienzsteigerung prüfte die PRO POTSDAM GmbH 2007 Möglichkeiten der Optimierung von Betriebsabläufen in dem Regiebetrieb. Im Ergebnis dieser Überprüfung optimierte die PRO POTSDAM GmbH den internen Abrechnungsprozess für die unternehmensinterne Erbringung von Regieleistungen. Die Entlastung der Mitarbeiter des Regiebetriebs von administrativen Tätigkeiten führte nachfolgend zu einer deutlichen Erhöhung der produktiven Arbeitszeit.
Zur weiteren Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Regiebetriebs beabsichtigt die PRO POTSDAM GmbH, den Regiebetrieb in einer eigenen PRO POTSDAM - Tochtergesellschaft mit beschränkter Haftung zu organisieren. Neben der größeren Kostentransparenz soll dies zu einer größeren Flexibilität im Mieterservice führen, wodurch für die mehr als 40.000 Mieter der PRO POTSDAM GmbH noch zeitnahere und kostengünstigere Reparaturleistungen angeboten werden könnten.
Satzungsgemäßer Gegenstand des Unternehmens, an dem die PRO POTSDAM GmbH 100 % der Geschäftsanteile halten wird, ist die Erbringung genehmigungsfreier immobilienwirtschaftlicher Dienstleistungen aller Art für die Gesellschafterin, für deren Beteiligungsgesellschaften und für die Landeshauptstadt Potsdam. Dazu zählt insbesondere die Erbringung von infrastrukturellen Dienstleistungen, soweit diese bis zur Gründung der Gesellschaft durch die Gesellschafterin, durch deren Beteiligungsgesellschaften und durch die Landeshauptstadt Potsdam selbst und mit eigenem Personal ausgeführt wurden.
II. Rechtliche Grundlagen
Gemäß § 35 Abs. 2 Nr. 26 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) ist die Entscheidung über Art und Umfang der Beteiligung an Unternehmen, an denen die Gemeinde mehr als ein Viertel der Geschäftsanteile hält, an weiteren Unternehmen, der Stadtverordnetenversammlung vorbehalten.