Beschlussvorlage - 08/SVV/0798

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, an der die PRO POTSDAM GmbH 100 % der Geschäftsanteile hält, wird zugestimmt.

 

Gegenstand des Tochterunternehmens ist die Erbringung genehmigungsfreier immobilienwirtschaftlicher Dienstleistungen aller Art für die Gesellschafterin, für deren Beteiligungsgesellschaften und für die Landeshauptstadt Potsdam. Dazu zählt insbesondere die Erbringung von infrastrukturellen Dienstleistungen, soweit diese bis zur Gründung der Gesellschaft durch die Gesellschafterin, durch deren Beteiligungsgesellschaften und durch die Landeshauptstadt Potsdam selbst und mit eigenem Personal ausgeführt wurden.

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Erläuterung

Begründung:

 

I. Sachverhalt

 

2005 wurde der Unternehmensverbund im Bereich Bauen und Wohnen im Rahmen der strategischen Neustrukturierung des städtischen Beteiligungsportfolios geschaffen und u.a. die Gemeinnützige Wohn- und Baugesellschaft Potsdam mbH zur PRO POTSDAM GmbH umfirmiert sowie deren Gesellschaftsvertrag neugefasst.

 

Aktueller satzungsgemäßer Gegenstand und Zweck der PRO POTSDAM GmbH ist der Erwerb, das Halten und das Bewirtschaften von Immobilien und das Halten von Beteiligungen an kommunalbeteiligten Unternehmen der Landeshauptstadt Potsdam, insbesondere von Unternehmen der Stadtentwicklung, der Stadtsanierung und der Wohnungswirtschaft im Rahmen der kommunalen Aufgabe gemäß § 3 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg, die Durchführung sämtlicher Tätigkeiten, die Unternehmensgegenstand der gehaltenen Beteiligungen sind sowie die Erbringung folgender Dienstleistungen für die Landeshauptstadt Potsdam:

 

- Finanzierung und Durchführung von baulichen Maßnahmen am im Eigentum der              Landeshauptstadt Potsdam stehenden bzw. von ihr genutzten Einrichtungen,

 

-    Betrieb im Eigentum der Landeshauptstadt Potsdam stehender oder von ihr genutzter oder der Erfüllung öffentlich - kommunaler Aufgaben dienender Einrichtungen des Bildungs-, Gesundheit- und Sozialwesens, der Kultur, des Sports, der Erholung sowie von Einrichtungen ähnlicher Art, soweit private Unternehmen zur Übernahme des Betriebs dieser Einrichtungen nicht oder nicht zu für die Landeshauptstadt Potsdam angemessenen Bedingungen bereit stehen oder soweit seitens der Landeshauptstadt Potsdam der Wille besteht, die Gestaltung des Betriebs dieser Einrichtungen dauerhaft und nachhaltig beeinflussen zu können und dies durch eine Übertragung des Betriebs auf private Unternehmen nicht ausreichend sichergestellt werden kann.

 

Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Unternehmensgegenstand unmittelbar gefördert werden kann. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, solche Unternehmen gründen, erwerben oder pachten und ferner Interessengemeinschaften eingehen, soweit der Landeshauptstadt eine angemessene Einflussnahme ermöglicht wird, der Unternehmensgegenstand durch einen öffentlichen Zweck gerechtfertigt ist und die Betätigung des Unternehmens nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit und zum Bedarf der Landeshauptstadt steht. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten und unterhalten. Alle gemeindewirtschaftlichen Regelungen finden auch auf die Tochterunternehmen entsprechend Anwendung.

 

Zur Erfüllung der satzungsmäßig übertragenen Aufgabe der Immobilienbewirtschaftung unterhält die PRO POTSDAM GmbH in ihrer Konzerntochter GEWOBA Wohnungsverwaltungsgesellschaft Potsdam mbH einen Regiebetrieb. Der Regiebetrieb erbringt handwerkliche Dienstleitungen in den Immobilienbeständen der PRO POTSDAM GmbH.

 

Mit dem Ziel der Effizienzsteigerung prüfte die PRO POTSDAM GmbH 2007 Möglichkeiten der Optimierung von Betriebsabläufen in dem Regiebetrieb. Im Ergebnis dieser Überprüfung optimierte die PRO POTSDAM GmbH den internen Abrechnungsprozess für die unternehmensinterne Erbringung von Regieleistungen. Die Entlastung der Mitarbeiter des Regiebetriebs von administrativen Tätigkeiten führte nachfolgend zu einer deutlichen Erhöhung der produktiven Arbeitszeit.

 

Zur weiteren Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Regiebetriebs beabsichtigt die PRO POTSDAM GmbH, den Regiebetrieb in einer eigenen PRO POTSDAM - Tochtergesellschaft mit beschränkter Haftung zu organisieren. Neben der größeren Kostentransparenz soll dies zu einer größeren Flexibilität im Mieterservice führen, wodurch für die mehr als 40.000 Mieter der PRO POTSDAM GmbH noch zeitnahere und kostengünstigere Reparaturleistungen angeboten werden könnten.

 

Satzungsgemäßer Gegenstand des Unternehmens, an dem die PRO POTSDAM GmbH 100 % der Geschäftsanteile halten wird, ist die Erbringung genehmigungsfreier immobilienwirtschaftlicher Dienstleistungen aller Art für die Gesellschafterin, für deren Beteiligungsgesellschaften und für die Landeshauptstadt Potsdam. Dazu zählt insbesondere die Erbringung von infrastrukturellen Dienstleistungen, soweit diese bis zur Gründung der Gesellschaft durch die Gesellschafterin, durch deren Beteiligungsgesellschaften und durch die Landeshauptstadt Potsdam selbst und mit eigenem Personal ausgeführt wurden.

 

 

II. Rechtliche Grundlagen

 

Gemäß § 35 Abs. 2 Nr. 26 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) ist die Entscheidung über Art und Umfang der Beteiligung an Unternehmen, an denen die Gemeinde mehr als ein Viertel der Geschäftsanteile hält, an weiteren Unternehmen, der Stadtverordnetenversammlung vorbehalten.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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