Antrag - 09/SVV/0038

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

 

  1. das mit der DS 01/SVV/0330 vorgelegte Uferwegekonzept Gesamtstadt für den Geltungsbereich der eingemeindeten Ortsteile fortzuschreiben;
  2. alle Aktivitäten einzustellen, die eine Durchgängigkeit der Uferwege auch in den eingemeindeten Ortsteilen gefährden.

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist in ihrer Sitzung am 1. April 2009 über die zeitliche und inhaltliche Planung der dazu notwendigen Schritte zu informieren.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

Die von der Stadtverordnetenversammlung im Juni 2001 beschlossene Uferwegekonzeption Gesamtstadt beinhaltet nicht die Uferwege der durch Eingemeindung zu der Stadt Potsdam gekommenen Ortsteile.

Die Stadtverordnetenversammlung hat nach der Eingemeindung nur sachliche Entscheidungen zu Uferbereichen in diesen Ortsteilen getroffen.

Die Fortschreibung der Uferwegekonzeption ist dringend erforderlich.

Dies sollte so schnell als möglich erfolgen, da die Gefahr besteht, dass durch Einzelentscheidungen zu Pacht- und Verkaufsverträgen die Durchgängigkeit der Uferwege konterkariert und deren Nutzung im Interesse des Gemeinwohles in Frage gestellt wird.

 

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