Beschlussvorlage - 01/SVV/0828

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Umwandlung des Eigenbetriebes Klinikum " Ernst von Bergmann" in eine 100% städtische gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird zugestimmt.  

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, den anliegenden Gesellschaftsvertrag der Klinikum Ernst von Bergmann Potsdam gGmbH zur Eintragung in das Handelsregister zu  bringen.            

 

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Erläuterung

I. Gesetzliche Grundlagen

 

Gemäß § 35 Abs. 2, Ziff  25 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg ist der Gemeindevertretung die Entscheidung über die Beteiligung der Gemeinde an privatrechtlichen Unternehmen, die Gründung, Auflösung und Veräußerung solcher Unternehmen vorbehalten.

 

Der Klinikumskonferenz kommt gemäß § 8 Abs. 1, 7. Spiegelstrich der Eigenbetriebssatzung des Klinikum "Ernst von Bergmann" Potsdam die Vorberatung solcher wesentlicher Änderungen der Betriebsstruktur zu.

 

II. Bisheriger Werdegang

 

Zur Anpassung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Klinikum Ernst von Bergmann Potsdam an die Vorschriften der Eigenbetriebssatzung wurde von der Klinikumskonferenz eine Arbeitsgruppe Klinikumssatzung eingesetzt. Der von der Arbeitsgruppe erstellte Entwurf einer überarbeiteten Eigenbetriebssatzung wurde dem Ministerium des Innern zur Prüfung vorgelegt.

 

Im seinem Antwortschreiben zeigte das Ministerium auf, dass insbesondere die im Entwurf geregelten Zuständigkeiten der Klinikumsleitung, der Klinikumskonferenz, des Oberbürgermeister und der Stadtverordnetenversammlung nicht im Einklang mit den zwingenden Vorschriften der Gemeindeordnung und der Eigenbetriebsverordnung stehen.

U.a. stößt das Klinikum Ernst von Bergmann Potsdam regelmäßig an die Schranken, die der Kompetenz der Klinikumsleitung bezüglich der in der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam für den Oberbürgermeister definierten Wertgrenzen für Geschäfte der laufenden Verwaltung sowie der Personalverwaltung gesetzt sind.  

 

Mit der Zielsetzung, dem Klinikum Ernst von Bergmann Potsdam effektivere Gestaltungsmöglichkeiten zu schaffen, wurde auf Vorschlag der Satzungskommission daraufhin durch die Klinikumskonferenz die Beauftragung einer Anwaltskanzlei und einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung alternativer Rechtsform beschlossen.

In ihren gutachterlichen Stellungnahmen wird von beiden festgestellt, dass die Rechtsform der gemeinnützigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine geeignete Alternative zum Eigenbetrieb ist.

 

Für die Erarbeitung der notwendigen Unterlagen wurden die Arbeitsgruppen "Gesellschaftsvertrag" und "Personalüberleitung"gebildet.

 

III. Sachstand

 

Nach Vorlage der durch die o.g. zwei Arbeitsgruppen erstellten Unterlagen hat die Klinikumskonferenz in ihrer Sitzung am 13. September 2001 die Umwandlung des Eigenbetriebes Klinikum Ernst von Bergmann in eine 100% städtische gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung sowie die Einreichung des

 

Gesellschaftsvertrages einer zukünftigen Klinikum Ernst von Bergmann Potsdam gGmbH einschließlich

 

Anlage 1: Vermögensübersicht (wird mit der Jahresabschlussbilanz zum 31.12.2001 erstellt),

Anlage 2: Wahlordnung für die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat,

Anlage 3: Geschäftsordnung des Aufsichtsrates,

Anlage 4: Geschäftsordnung für den Geschäftsführer der Klinikumsleitung  und

Anlage 5: Personalüberleitungsvertrag

 

in die Stadtverordnetenversammlung befürwortet.

 

Nach einer Vorprüfung der o.g. Unterlagen durch das Ministerium des Innern und im Ergebnis eines weiteren Gespräches vor Ort wurden in einigen wenigen Punkten, insbesondere in der Besetzung des Aufsichtsrates, insbesondere weitere Anpassungen an die rechtlichen Vorschriften vorgenommen.

Entsprechend der vorgenannten Gespräche im Ministerium des Innern geht die Verwaltung von der Genehmigungsfähigkeit des Gesellschaftsvertrages sowie der Anlagen in der vorliegenden Form aus.

 

 

IV. Auswirkungen der Umwandlung in eine Klinikum Ernst von Bergmann Potsdam gGmbH

 

Durch die Umwandlung des Eigenbetriebes in eine 100% städtische gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird auf der Grundlage des vorliegenden Gesellschaftsvertrages und seiner Anlagen eine Erweiterung der Selbständigkeit, Flexibilität und wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit des Klinikums ermöglicht und gleichzeitig die notwendige Einflussnahme der Landeshauptstadt Potsdam auf die Gesellschaft sowie das weitgehende Festhalten an die auch im Eigenbetrieb für die Mitarbeiter des Klinikum Ernst von Bergmann Potsdam festgeschriebenen grundlegenden personellen Ansprüche gesichert.

So gehen die Rechtsverhältnisse der Arbeitnehmer vollständig auf die neue Gesellschaft über. Das gilt auch für die einzelvertragliche Vereinbarung hinsichtlich der Anwendung des BAT-O/BMT-G-O. Die Zusatzversorgung kann fortgeführt werden und an Stelle des Personalvertretungsgesetzes gilt in der Klinikum Ernst von Bergmann Potsdam gGmbH das Betriebsverfassungsgesetz.

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

V. Finanzielle Auswirkungen

 

Für die Landeshauptstadt Potsdam ergeben sich keine finanziellen Belastungen. 

 

 

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