Beschlussvorlage - 08/SVV/0991

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Prioritäten im Bereich Verbindliche Bauleitplanung für die Jahre 2009 bis 2010 gemäß der in Anlage 1 dargestellte Kurzübersicht auf Grundlage der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.03.2001 zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/059/2) getroffenen Festlegungen und dazu nachfolgender Beschlüsse.

 

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Erläuterung

Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage

 

In den Unterlagen, die in der Originalvorlage den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, ist als Anlage enthalten:

 

·         Begründung (3 S.)

·         Kurzübersicht: Festlegung der Prioritäten für die Verbindliche

Bauleitplanung, Aktualisierung 2009/2010 (Anlage 1, 4 S.)

·         Übersicht über die in Erarbeitung befindlichen bzw. 2009/2010

vorgesehenen Planungen im Bereich Stadterneuerung

(bisher ohne Prioritätenfestlegung der SVV) (Anlage 2, 1 S.)

 

Begründung:


Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat zuletzt in ihrer Sitzung am 6. Juni 2007 über die Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung entschieden (s. DS 07/SVV/0209). Dabei hat sie insgesamt 19 Planverfahren für die Aufnahme in die Priorität 1 I (Aktuelles Arbeitsprogramm/Pläne und Satzungen zur Investitionsvorbereitung) und 15 Planverfahren zur Einstufung in die Priorität 1 Q (Aktuelles Arbeitsprogramm/Pläne und Satzungen zur städtebaulichen Qualitätssicherung) bestimmt sowie weitere insgesamt 11 Planungen und Verfahren (bzw. Verfahrensprüfungen) in Priorität 2 I und Q (zur kurzfristigen Wiederaufnahme anstehend) festgelegt.

Mit Unterstützung der Stadtverordnetenversammlung wird seit Juni 2008 ein Teil der Planverfahren über ein befristetes Personalleasingverhältnis durchgeführt, das aus Kostentragungsverträgen finanziert wird, die mit Investoren zur Übernahme der Kosten für nicht-hoheitliche Leistungen abgeschlossen sind (s. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006 zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter, DS 06/SVV/0478).

Insgesamt 11 der in Priorität 1 I und 1 Q eingestuften 34 Verfahren sind seitdem rechtsverbindlich abgeschlossen, 4 der Planungen sind durch Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses bzw. bereits vor Herbeiführung des Aufstellungsbeschlusses eingestellt worden.

 

 

Gegenstand der Beschlussvorlage

 

Aktualisierung der Prioritätenfestlegung

 

Die bewährte Gliederung in die insgesamt 3 Prioritätenstufen,  die bei den Prioritäten 1 und 2 vorgenommene Unterscheidung in investitionsvorbereitende und städtebaulich-qualitätssichernde Planungen und die bei Priorität 1 erfolgte Differenzierung der investitionsvorbereitenden Planungen in solche mit schwerpunktmäßig öffentlichem und in solche mit überwiegend privatem Interesse werden bei der hier vorgeschlagenen Aktualisierung weiterhin angewandt.

 

Die hier neu zur Aufnahme  in die Prioritätenstufen 1 und 2 vorgeschlagenen Planungen und Verfahren sollen kurz vorgestellt werden.

 

Zur Neuaufnahme in Prioritätenstufe 1 I werden folgende Planverfahren vorgeschlagen:

Investitionsvorbereitende Planverfahren, die hauptsächlich im öffentlichen Interesse liegen:

·         die vorgesehene 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 „Medienstadt Babelsberg“ für die Baurechtsschaffung einer im südwestlichen Bereich geplanten Kindertagesstätte sowie

·         eine Änderung des rechtsverbindlichen Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 2 „Geoforschungszentrum“, um den dort dringend benötigten Ausbau der wissenschaftlichen Einrichtungen planungsrechtlich zu ermöglichen.

 

Als investitionsvorbereitendes Planverfahren, das hauptsächlich im Interesse Privater liegt:

·         der Bebauungsplan Nr. 34-2 „Katharinenholzstraße/Amundsenstraße“, mit dem für dieses Gebiet eine den dörflichen Strukturen angepasste Bebauung ermöglicht werden soll.

 

Zur Neuaufnahme in die Prioritätenstufe 1 Q werden folgende Planungen bzw. Planungsaufgaben vorgeschlagen:

·         die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Griebnitzsee“, die der Klärung von Spielräumen weiterer Konfliktminimierung dienen soll, die seit Inkrafttreten des Bebauungsplanes aufgeworfen wurden

·         die Fortführung des Bebauungsplanes Nr. 25-1 „Heidereiterweg“, mit der der Umfang der künftig zulässigen Wohnbebauung in diesem Gebiet geklärt werden soll

·         die systematische Fortführung des bereits eingeleiteten Prozesses der Überprüfung von Verbesserungsmöglichkeiten im Rahmen der Bauleitplanung zur Steigerung der Energieeffizienz

·         die Durchführung der Dorfentwicklungskonzeption Kartzow nach Bewilligung der im August 2008 erneut beantragten Fördermittel des Landes Brandenburg.

 

Zur Neuaufnahme in die Prioritätenstufe 2 werden folgende Planverfahren vorgeschlagen:

Eine Einstufung in die Prioritätenstufe 2 I sollen folgende Planungen erfahren:

·         die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Sterncenter“, wenn und soweit die zwischenzeitlich gewonnenen Erkenntnisse zur Aktivierung von Potenzialen zur Stärkung des Einzelhandels in der Potsdamer Innenstadt zu einer entsprechenden Empfehlung gelangen

·         die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 A „Potsdam-Center“ unter den selben Rahmenbedingungen

·         die Baurechtschaffung für eine mögliche Erweiterung des Wissenschaftsparkes in Golm auf Flächen, die im Rahmen des Stadtentwicklungskonzeptes Gewerbe vorgeschlagen werden

·         die Erarbeitung eines Bebauungsplanes für die dauerhafte planungsrechtliche Sicherung des vorhandenen Campingplatzes am Gaisberg

·         die Schaffung verbindlichen Planungsrechtes für eine verträgliche Entwicklung des Geländes der ehemaligen Kaserne Eiche II im Ortsteil Eiche

·         die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35-1 „Nördliche Berliner Vorstadt“ im Teilbereich südöstliche Leonardo da Vinci-Straße, mit der eine bessere Bebaubarkeit auf dieser Teilfläche erreicht werden soll.

 

Zur Neuaufnahme in die Prioritätenstufe 2 Q werden folgende Planungsaufgaben vorgeschlagen:

·         die planungsrechtliche Steuerung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung in den beiden Wochenendhausgebieten „Am Wiesenrain/Feldweg“ im Ortsteil Grube sowie im Bereich der sog. „Anglersiedlung Kanalbrücke“

·         die Aktualisierung der Rahmenplanung für Hermannswerder.

 

15 Planungen können damit einer Einstufung in die Prioritätenstufe 2 zugeführt werden.

 

Zur Neuaufnahme in Priorität 3 werden folgende bislang in Priorität 2 verankerte Verfahren vorgeschlagen:

·         der Bebauungsplan Nr. 30 „Wetzlarer Straße“, zu dem in der zurückliegenden Zeit kein geeignetes Bebauungs- oder Nutzungskonzept vorgelegt werden konnte

·         die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Seepromenade“ im Bereich der Badewiese in Groß Glienicke, zu der die vorgesehene Ausschreibung auch ohne Änderung des Bebauungsplanes erfolgen kann

·         der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 25 „Gewerbegebiet Trebbiner Straße“, zu dem der Vorhabenträger zunächst noch die Klärung der Grundstücksverfügbarkeit abschließen will.

 

Analog der Beschlussfassung vom 06.06.2007 werden aus den im Herbst 2003 eingemeindeten Ortsteilen insgesamt 7 Planverfahren in Priorität 1 I und ein Planverfahren in Priorität 1 Q zur Aufnahme bzw. Bestätigung vorgeschlagen.

 

Anlage 2 enthält eine Übersicht über die im Bereich Stadterneuerung in Arbeit befindlichen bzw. im Zeitraum 2009/2010 durchzuführenden Planungen. Für diese Planungen gibt es bisher keine Prioritätenfestlegungen. Aktuelle Entwicklungen erfordern jedoch, auch hier eine Rang- und Reihenfolge zu prüfen und diese der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.

 

Empfehlung der Verwaltung

 

Mit der hier vorgeschlagenen Aktualisierung der Prioritätenfestlegung wird daher empfohlen, 18 Planverfahren in Priorität 1 I und 13 Planungen  in Priorität 1 Q zu bestätigen. Insgesamt 31 Planungen werden somit in Aktualisierung der Prioritätenfestlegung für die Einstufung in Priorität 1 I und 1 Q vorgeschlagen.

 

Sofern die Stadtverordnetenversammlung dem Vorschlag der Verwaltung folgt, können die in Anlage 1 aufgeführten Planverfahren in Aktualisierung der Prioritätenfestlegung für die im Bereich Verbindliche Bauleitplanung durchzuführenden Bauleitplanverfahren in den dort festgelegten Einstufungen für die Jahre 2009 bis 2010 beschlossen werden.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die vorgeschlagene Entscheidung entfaltet keine negativen Auswirkungen auf den Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam.

Sofern damit nicht im Personalbestand vorhandene Kapazitäten gebunden werden sollen, sollen diese unter Inanspruchnahme von Einnahmen aus abgeschlossenen Kostenerstattungsverträgen gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006 finanziert werden (vgl. Beschluss zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter vom 30.08.2006, DS 06/SVV/0487). Eine entsprechende Regelung ist bereits Gegenstand der Beschlussfassung der Stadtverordneten über die Vereinbarung von Prioriäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 06.06.2007 gewesen (DS 07/SVV/0209).

 

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Anlagen

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