Antrag - 09/SVV/0053

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

In dem Beschluss der 3. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam zur Fraktionsfinanzierung vom 3. Dezember 2008 werden die Punkte 1 und 2 wie folgt neu gefasst:

 

  1. Die für die Fraktionsfinanzierung zur Verfügung stehenden Mittel sind in den Haushalt, Konto 5492000, eingestellt. Von dem dort festgesetzten Betrag wird ein Anteil von 30 % als Sockelbetrag zu gleichen Teilen auf alle Fraktionen aufgeteilt. Der verbleibende Teil in Höhe von 70 % der zur Verfügung stehenden Mittel wird als Pro-Kopf-Betrag derart auf Fraktionen und Zusammenschlüsse von Stadtverordneten, die keinen Fraktionsstatus erlangen (Gruppen) aufgeteilt, dass dieser mit der Zahl der Mitglieder der Fraktionen bzw. Gruppe multipliziert und durch die Gesamtzahl der Mitglieder von Fraktionen und Gruppen dividiert wird. Aus der Summe von Sockelbetrag und Pro-Kopf-Betrag ergibt sich die jährliche Zuweisung an die Fraktionen und Gruppen.

  2. Die Fraktionen und Gruppen haben gesonderte Konten zu führen. Die Zuweisungen werden monatlich anteilig bis spätestens 5. des jeweiligen Monats auf diese Konten überwiesen. Bei Änderungen in der Zahl der Mitglieder von Fraktionen oder Gruppen ist die Zuweisung neu zu berechnen. Die geänderte Zuweisung erfolgt in dem Monat, in dem die Änderung eingetreten ist.

 

 

Dieser Beschluss wird zum 1. Januar 2009 wirksam.

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Erläuterung

Begründung:

Mit dieser Änderung ergeben sich gegenwärtig folgende monatlichen Zuweisungen an Fraktionen und Gruppen:

 

Fraktion DIE LINKE                          7.369,70 €

Fraktion SPD                                      6.690,91 €

Fraktion CDU/ANW                               4.315,15 €

Fraktion Grüne/B90                               3.296,97 €

Fraktion FDP/Familienpartei               3.296,97 €

Die Andere                                          1.018,18 €

BürgerBündnis                                     678,79 €

 

Nachdem durch das Schreiben des Innenministeriums vom 5. Dezember 2008 klargestellt wurde, dass die Bildung von Gruppen nicht im Konflikt zur Kommunalverfassung steht und dass Gruppen auch bei der Finanzierung angemessen berücksichtigt werden können, soll dem mit der vorgeschlagenen Änderung Rechnung getragen werden.

Dabei war zu berücksichtigen, dass die Gruppen weniger Rechte und Pflichten haben, als die Fraktionen, dass jedoch auch in den kleineren Zusammenschlüssen von Stadtverordneten (Gruppen) ein zusätzlicher Arbeits- und Organisationsaufwand zur Koordinierung der Stadtverordnetentätigkeit entsteht. Bereits mit dem am 3. Dezember 2008 gefassten Beschluss zur „Fraktionsfinanzierung“ war den Gruppen je ein Büroraum zugesprochen worden. Mit der nun vorgeschlagenen Finanzausstattung soll den Gruppen auch ermöglicht werden, die von der Verwaltung zur Verfügung gestellte Hardware (Telefon, Kopierer u.ä.) ebenso zu nutzen, wie die Fraktionen, denen für die Nutzung dieser Technik die Kosten angerechnet werden.

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