Beschlussvorlage - 09/SVV/0042
Grunddaten
- Betreff:
-
Überleitung des Eigenbetriebes "Stadtbeleuchtung Potsdam" auf eine Tochtergesellschaft der SWP
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Service
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Bereich Beteiligungsmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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28.01.2009
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04.03.2009
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01.04.2009
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Kenntnis
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25.03.2009
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Der
Eigenbetrieb „Stadtbeleuchtung Potsdam“ der Landeshauptstadt Potsdam wird mit Wirkung zum
01.01.2010 auf eine noch zu gründende Tochtergesellschaft der Stadtwerke
Potsdam GmbH übertragen.
- Der Gründung einer Tochtergesellschaft der Stadtwerke Potsdam GmbH
wird zu diesem Zweck zugestimmt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die hierzu erforderlichen
Vorbereitungshandlungen vorzunehmen, insbesondere ist der Wert des
Eigenbetriebes gutachtlich zu ermitteln sowie die für das Vorhaben nach
der Kommunalverfassung erforderlichen Schritte einzuleiten.
- Im Rahmen des Betriebsübergangs werden die Arbeitsverhältnisse der
Mitarbeiter des Eigenbetriebes auf die zu gründende Gesellschaft
überführt.
- Die für die Übertragung des Eigenbetriebes als derzeitigem
Sondervermögen der Landeshauptstadt Potsdam erforderlichen Verträge sind
der Stadtverordnetenversammlung zur abschließenden Entscheidung
vorzulegen.
Erläuterung
Begründung:
I. Sachverhalt
Im Jahr 2004 wurde eine Portfolioanalyse über die
städtischen Unternehmen und Beteiligungen zur „Optimierung der wirtschaftlichen
Betätigungen der Landeshauptstadt Potsdam“ vorgelegt. In der Folgezeit wurden
etliche Änderungen im Unternehmensspektrum der LHP vorgenommen (z.B. mit der
Gründung der Bäderlandschaft Potsdam GmbH, der Bildung der Pro Potsdam GmbH u.
a. m.). Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 06.02.2008,
07/SVV/1018 wurde der Oberbürgermeister beauftragt, eine Arbeitsgruppe zu
bilden und mögliche Vorhaben zur Ausnutzung von Synergieeffekten zwischen den
kommunalen Unternehmen zu beraten und umzusetzen.
Zum Zwecke der Ausnutzung optimaler Synergieeffekte und zur
Kostenminimierung sowie Leistungssteigerung soll nunmehr der Eigenbetrieb
Stadtbeleuchtung auf eine Tochtergesellschaft der städtischen
Holdinggesellschaft Stadtwerke Potsdam GmbH übertragen werden.
Zweck des Eigenbetriebes Stadtbeleuchtung Potsdam ist die
Erstellung, Erweiterung, Änderung, Instandsetzung und Bedienung von
Straßenbeleuchtungsanlagen, Lichtanlagen, beleuchteten Verkehrszeichen,
Parkscheinautomaten sowie Verkehrs- und Parkleitsystemen der Landeshauptstadt
Potsdam sowohl im Auftrage der Landeshauptstadt Potsdam als auch im Auftrage
Dritter.
Der Eigenbetrieb nimmt wichtige kommunale Aufgaben war, die
dem Wohle und der (Verkehrs-) Sicherheit der Potsdamer Bürgerinnen und Bürger
dienen. Die Instandsetzung und Bedienung dieser Anlagen erfolgt im Umfang der
hierfür im städtischen Haushalt vorgesehenen Mittel. Aufgrund des aufgelaufenen
Investitionsrückstaus reichen die investiven Mittel allerdings nicht aus, um
die Maßnahmen, die für eine sichere, sachgerechte und moderne
Straßenbeleuchtung in Potsdam erforderlich wären, durchzuführen.
Mit der Übertragung des Eigenbetriebes auf eine noch zu
gründende Tochtergesellschaft der Stadtwerke Potsdam GmbH können vielfältige
Synergien gebündelt und Optimierungseffekte erzielt werden. Insbesondere kann
folgendes Synergie- und Optimierungspotenzial gehoben werden:
- Nutzung
des Know-hows der Stadtwerke,
- Optimierung von Investitionen durch
koordinierte Projektabwicklung im Stadtwerkeverbund,
- Nutzung
von vorhandenen Betriebseinrichtungen des Stadtwerkeverbundes,
- Reduzierung
des Ablese- und Verwaltungsaufwandes durch Pauschalen,
- verbesserter Personaleinsatz unter anderem
durch ergänzende Aufgaben in der Stadtwerke-Gruppe,
- Beschaffung
von Material und Dienstleistungen gemeinsam im Stadtwerkeverbund,
- Nutzung
der verfügbaren Datenverarbeitungs- und GIS-Systeme,
Daraus resultieren u.a. folgende Vorteile für die
Landeshauptstadt Potsdam:
- schnellere Modernisierung der technischen Anlagen, dadurch
Reduzierung der Störanfälligkeit und der laufenden Betriebskosten (u. a.:
Senkung des Stromverbrauchs)
- Reduzierung
der Gesamtkosten durch die Nutzung o.g. Synergien,
- Verwertungsmöglichkeiten
bezüglich frei werdender Grundstücke,
- Verkaufserlös aus der Übertragung des Anlagevermögens auch bei
Übernahme des Sanierungsrückstaus (Einzahlung im städtischen Finanzhaushalt),
- stabile
Kostenplanung durch mehrjährige Preisvereinbarungen,
- transparentes
und zeitnahes Berichtswesen.
Somit können Kostensenkungen in diversen Bereichen
realisiert, Straßenzüge insgesamt kostengünstig saniert und die
Verwaltungsbelastung der Landeshauptstadt Potsdam verringert werden. Ebenso
wird die Nutzung vorhandener Kommunikationssysteme im Rahmen des
Stadtwerkeverbundes für die Stadtbeleuchtung Vorteile bringen.
Gesellschaftsgegenstand der Stadtwerke Potsdam GmbH ist der Erwerb und das Halten von Beteiligungen an kommunalbeteiligten Unternehmen der Landeshauptstadt Potsdam, insbesondere der Ver- und Entsorgungs-, der Verkehrs- sowie Bäderunternehmen einschließlich deren geschäftsleitende Überwachung. Der Gesellschaftsgegenstand wird gegenwärtig um das Fuhrparkmanagement erweitert. Die Aufgaben des Eigenbetriebes sind bei der Stadtwerke Potsdam GmbH bzw. einer Tochtergesellschaft dieses 100%igen städtischen Unternehmens somit sachgerecht angesiedelt.
II. Rechtliche Grundlagen
Gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 17, 20, 22 Kommunalverfassung des
Landes Brandenburg (BbgKVerf) obliegen der Stadtverordnetenversammlung die
Entscheidungen über Geschäfte über Vermögensgegenstände, über die Auflösung von
Eigenbetrieben und über Art und Umfang der Beteiligung der Unternehmen, an
denen die Gemeinde mehr als ein Viertel der Anteile hält, an weiteren
Unternehmen.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Durch die Veräußerung des Vermögens des Eigenbetriebes ist
mit einer Einzahlung im Finanzhaushalt von ca. 2,15 Mio. € zu rechnen. In der
Ergebnisrechnung wird es keine Auswirkungen geben, da der Buchwert den
voraussichtlichen Veräußerungswert widerspiegelt.
Mittel- bzw. langfristig ist davon auszugehen, dass die
Realisierung von Synergieeffekten und die Durchführung rentabler Investitionen
zu einer Entlastung im städtischen Ergebnishaushaltes führen wird bzw. die
diesbezüglichen Aufwendungen im Ergebnishaushalt stabilisiert werden können.