Beschlussvorlage - 09/SVV/0042

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Der Eigenbetrieb „Stadtbeleuchtung Potsdam“ der Landeshauptstadt Potsdam wird mit Wirkung zum 01.01.2010 auf eine noch zu gründende Tochtergesellschaft der Stadtwerke Potsdam GmbH übertragen.

 

  1. Der Gründung einer Tochtergesellschaft der Stadtwerke Potsdam GmbH wird zu diesem Zweck zugestimmt.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die hierzu erforderlichen Vorbereitungshandlungen vorzunehmen, insbesondere ist der Wert des Eigenbetriebes gutachtlich zu ermitteln sowie die für das Vorhaben nach der Kommunalverfassung erforderlichen Schritte einzuleiten.

 

  1. Im Rahmen des Betriebsübergangs werden die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter des Eigenbetriebes auf die zu gründende Gesellschaft überführt.

 

  1. Die für die Übertragung des Eigenbetriebes als derzeitigem Sondervermögen der Landeshauptstadt Potsdam erforderlichen Verträge sind der Stadtverordnetenversammlung zur abschließenden Entscheidung vorzulegen.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

 

I. Sachverhalt

 

Im Jahr 2004 wurde eine Portfolioanalyse über die städtischen Unternehmen und Beteiligungen zur „Optimierung der wirtschaftlichen Betätigungen der Landeshauptstadt Potsdam“ vorgelegt. In der Folgezeit wurden etliche Änderungen im Unternehmensspektrum der LHP vorgenommen (z.B. mit der Gründung der Bäderlandschaft Potsdam GmbH, der Bildung der Pro Potsdam GmbH u. a. m.). Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 06.02.2008, 07/SVV/1018 wurde der Oberbürgermeister beauftragt, eine Arbeitsgruppe zu bilden und mögliche Vorhaben zur Ausnutzung von Synergieeffekten zwischen den kommunalen Unternehmen zu beraten und umzusetzen.

 

Zum Zwecke der Ausnutzung optimaler Synergieeffekte und zur Kostenminimierung sowie Leistungssteigerung soll nunmehr der Eigenbetrieb Stadtbeleuchtung auf eine Tochtergesellschaft der städtischen Holdinggesellschaft Stadtwerke Potsdam GmbH übertragen werden.

 

Zweck des Eigenbetriebes Stadtbeleuchtung Potsdam ist die Erstellung, Erweiterung, Änderung, Instandsetzung und Bedienung von Straßenbeleuchtungsanlagen, Lichtanlagen, beleuchteten Verkehrszeichen, Parkscheinautomaten sowie Verkehrs- und Parkleitsystemen der Landeshauptstadt Potsdam sowohl im Auftrage der Landeshauptstadt Potsdam als auch im Auftrage Dritter.

 

Der Eigenbetrieb nimmt wichtige kommunale Aufgaben war, die dem Wohle und der (Verkehrs-) Sicherheit der Potsdamer Bürgerinnen und Bürger dienen. Die Instandsetzung und Bedienung dieser Anlagen erfolgt im Umfang der hierfür im städtischen Haushalt vorgesehenen Mittel. Aufgrund des aufgelaufenen Investitionsrückstaus reichen die investiven Mittel allerdings nicht aus, um die Maßnahmen, die für eine sichere, sachgerechte und moderne Straßenbeleuchtung in Potsdam erforderlich wären, durchzuführen.

 

Mit der Übertragung des Eigenbetriebes auf eine noch zu gründende Tochtergesellschaft der Stadtwerke Potsdam GmbH können vielfältige Synergien gebündelt und Optimierungseffekte erzielt werden. Insbesondere kann folgendes Synergie- und Optimierungspotenzial gehoben werden:

 

-             Nutzung des Know-hows der Stadtwerke,

- Optimierung von Investitionen durch koordinierte Projektabwicklung im Stadtwerkeverbund,

-             Nutzung von vorhandenen Betriebseinrichtungen des Stadtwerkeverbundes,

-             Reduzierung des Ablese- und Verwaltungsaufwandes durch Pauschalen,

- verbesserter Personaleinsatz unter anderem durch ergänzende Aufgaben in der Stadtwerke-Gruppe,

-             Beschaffung von Material und Dienstleistungen gemeinsam im Stadtwerkeverbund,

-             Nutzung der verfügbaren Datenverarbeitungs- und GIS-Systeme,

 

Daraus resultieren u.a. folgende Vorteile für die Landeshauptstadt Potsdam:

 

- schnellere Modernisierung der technischen Anlagen, dadurch Reduzierung der Störanfälligkeit und der laufenden Betriebskosten (u. a.: Senkung des Stromverbrauchs)

-            Reduzierung der Gesamtkosten durch die Nutzung o.g. Synergien,

-            Verwertungsmöglichkeiten bezüglich frei werdender Grundstücke,

- Verkaufserlös aus der Übertragung des Anlagevermögens auch bei Übernahme des Sanierungsrückstaus (Einzahlung im städtischen Finanzhaushalt),

-            stabile Kostenplanung durch mehrjährige Preisvereinbarungen,

-            transparentes und zeitnahes Berichtswesen.

 

Somit können Kostensenkungen in diversen Bereichen realisiert, Straßenzüge insgesamt kostengünstig saniert und die Verwaltungsbelastung der Landeshauptstadt Potsdam verringert werden. Ebenso wird die Nutzung vorhandener Kommunikationssysteme im Rahmen des Stadtwerkeverbundes für die Stadtbeleuchtung Vorteile bringen.

 

Gesellschaftsgegenstand der Stadtwerke Potsdam GmbH ist der Erwerb und das Halten von Beteiligungen an kommunalbeteiligten Unternehmen der Landeshauptstadt Potsdam, insbesondere der Ver- und Entsorgungs-, der Verkehrs- sowie Bäderunternehmen einschließlich deren geschäftsleitende Überwachung. Der Gesellschaftsgegenstand wird gegenwärtig um das Fuhrparkmanagement erweitert. Die Aufgaben des Eigenbetriebes sind bei der Stadtwerke Potsdam GmbH bzw. einer Tochtergesellschaft dieses 100%igen städtischen Unternehmens somit sachgerecht angesiedelt.

 

 

 

II. Rechtliche Grundlagen

 

Gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 17, 20, 22 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) obliegen der Stadtverordnetenversammlung die Entscheidungen über Geschäfte über Vermögensgegenstände, über die Auflösung von Eigenbetrieben und über Art und Umfang der Beteiligung der Unternehmen, an denen die Gemeinde mehr als ein Viertel der Anteile hält, an weiteren Unternehmen.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Durch die Veräußerung des Vermögens des Eigenbetriebes ist mit einer Einzahlung im Finanzhaushalt von ca. 2,15 Mio. € zu rechnen. In der Ergebnisrechnung wird es keine Auswirkungen geben, da der Buchwert den voraussichtlichen Veräußerungswert widerspiegelt.

 

Mittel- bzw. langfristig ist davon auszugehen, dass die Realisierung von Synergieeffekten und die Durchführung rentabler Investitionen zu einer Entlastung im städtischen Ergebnishaushaltes führen wird bzw. die diesbezüglichen Aufwendungen im Ergebnishaushalt stabilisiert werden können.

 

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