Antrag - 08/SVV/1107

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Es werden keine städtischen Mittel für die Freilegung des Stadtkanals zur Verfügung gestellt.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in den Haushalt 2009 keine städtischen Mittel für die Freilegung des Stadtkanals einzustellen.

 

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Erläuterung

Begründung:

Die Freilegung des Stadtkanals ist im Zusammenhang mit der BUGA 2001 begonnen worden. Das stand unter der klaren Voraussetzung, dass daraus keine finanziellen Belastungen für die Stadt entstehen, sondern ausschließlich Sponsorengelder und Fördermittel des Landes eingesetzt werden. Das muss angesichts der angespannten Haushaltssituation und des großen Bedarfs in anderen Bereichen nach wie vor gelten.

 

 

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