Antrag - 09/SVV/0182

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister in seiner Funktion als Vorsitzender des Aufsichtsrates der PRO POTSDAM GmbH soll dafür Sorge tragen, dass

 

1. für das Bauvorhaben Ersatzneubau „Haus des Reisens/Wohnhochhaus“ Friedrich-Ebert-Straße 115 eine Planungswerkstatt als Gutachterverfahren in Anlehnung an die Richtlinie für Planungswettbewerbe mit mindestens vier Architekten und dem Verfasser des vorliegenden Planes unter Beteiligung von Vertretern des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen und der PRO POTSDAM GmbH als Bauantragstellerin durchgeführt wird,

 

2.  die Bearbeitung/Genehmigung des Bauantrages solange ruht, bis das Gutachterverfahren abgeschlossen ist.

 

3. der Ersatz für die 28 Einraum-Wohnungen mit einem sozialverträglichen Mietniveau des jetzigen Wohnhochhauses im Rahmen der zu erarbeitenden Wohnungskonzeption der Stadt Potsdam zu berücksichtigen ist und

 

4. das Kunstwerk „Flugschiff“ von Peter Rohn im öffentlichen Raum erhalten bleibt und ohne zwischenzeitliche Verbringung im Depot wieder an einem öffentlich sichtbaren Standort in Potsdam angebracht wird.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

Das Haus des Reisens mit dem Wohnhochhaus von Dietrich Schreiner aus dem Jahre 1969 ist ein Stadtbild prägendes Gebäude. Es befindet sich an einem städtebaulich sehr sensiblen Umfeld. Das Gebäude sprengt als Sinnbild einer neuen Zeit selbstbewusst barocke Proportionen. Die im Kontext zur Bibliothek Am Kanal stehende Dominante repräsentiert mit der Kunst am Bau eine Ära der Baukultur der 60er Jahre, die in ganz Europa von raumgreifenden Ideen für eine moderne Stadt geprägt war.

Die PRO POTSDAM als Eigentümerin hat – trotz solchem Hintergrund – entschieden, am Standort neu zu bauen

 

Es ist eine Lösung zu finden, die bauliche Entwicklungen, Zeugnisse und Elemente der Vergangenheit einschließt und im Einklang mit dem von der Stadtverordnetenversammlung am 03.05.2006 nach den Ergebnissen der Planungswerkstatt für die Potsdamer Mitte beschlossenen Konsens steht. Ein diskursives Wettbewerbs- oder Gutachterverfahren sollte hier die breite Basis für eine nach § 34 BauGB zu treffende Verwaltungsentscheidung sein.

 

Darüber hinaus hat sich die Stadt Potsdam mit ihrem Unternehmensverbund PRO POTSDAM ein Steuerungsinstrument für den kommunalen Wohnungsmarkt geschaffen. Die Beseitigung von 28 kleinen Wohnungen im Innenstadtbereich zugunsten eines Immobilienangebotes im Hochpreissegment befördert eine sozial bedenkliche Entwicklung, der gerade durch kommunale Wohnungsbauunternehmen entgegengewirkt werden kann und muss.

 

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