Beschlussvorlage - 09/SVV/0548
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 122 "Kleinsiedlung Babelsberg- Nord", Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
03.06.2009
| |||
|
02.09.2009
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
|
Vorberatung
|
|
|
09.06.2009
| |||
|
25.08.2009
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Bebauungsplan Nr. 122 „Kleinsiedlung Babelsberg-Nord“ ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (s. Anlage 1).
2. Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 2 I entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 2).
Erläuterung
Anlage 1
Aufstellungsbeschluss
zum Bebauungsplan Nr. 122 „Kleinsiedlung Babelsberg- Nord“
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 122 „Kleinsiedlung Babelsberg- Nord“.
Der räumliche Geltungsbereich des
Bebauungsplans umfasst das Gebiet im Bereich westlich angrenzend an die
GAGFAH-Siedlung zwischen der nördlich gelegenen Donarstraße und der südlich
gelegenen Semmelweisstraße in den folgenden Grenzen:
im Norden: Obere
Donarstraße
im Osten: Rückseite
der an der Bruno-H.-Bürgel-Straße gelegenen Grundstücke
im Süden: Semmelweisstraße
im Westen: Kleingartenanlage Babelsberg 1912 mit vorhandenen Kleingärten und dem gesamten Concordiaweg bis zu seiner Einmündung in die Karl-Liebknecht-Straße
Der Bebauungsplanes Nr. 122
"Kleinsiedlung Babelsberg Nord" beinhaltet Flurstücke der Gemarkung Babelsberg Flur 1, Flurstücke 441 bis 454, und der Flur 2, Flurstücke
18 (teilweise), 19/1, 19/2 (teilweise), 20 (teilweise), 49 (teilweise), 153
(teilweise), 163 bis 174, 175 (teilweise), 176 (teilweise), 177 (teilweise),
178, 179, 180/1, 180/2, 181, 182 (teilweise), 183 (teilweise), 184/1, 184/2, 185/1,
185/2, 186, 187, 188/1, 188/2, 189, 190, 191/1, 191/2.
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 6,7 ha. Die Lage des Plangebietes ist im beigefügten Kartenausschnitt dargestellt.
Bestehende Situation
Das zu beplanende
Gebiet befindet sich am westlichen Rand einer Wohnflächennutzung im nördlichen
Babelsberg (westlich der Bruno-H.-Bürgel- und der Scheffelstraße). Das
Plangebiet ist von einer Kleingartennutzung mit partieller Dauerwohnnutzung
geprägt. Die städtebauliche Situation entspricht einer typischen
Kleingartenstruktur mit ihren heterogenen Bauformen. Das Plangebiet ist an das
öffentliche Straßenverkehrsnetz angebunden und stadttechnisch teilweise
erschlossen. Die innere Verkehrserschließung des Gebietes erfolgt derzeit durch
mehrere, in Nord-Süd-Richtung verlaufende Erschließungswege.
Planungsanlass und Erforderlichkeit der Planung
Der Kreisverband
Potsdam der Garten- und Siedlerfreunde e.V.(VGS) als Pächter der Flächen des
Plangebietes verfolgt seit mehreren Jahren die Entwicklung einer
Dauerwohnsiedlung aus einer bestehenden Kleingartensituation heraus. Dieses
resultiert aus der großen Nachfrage eines Angebotes an einem preisgünstigen
Wohnraum für die Bevölkerungsgruppen, die sich auf dem freien und nicht
geförderten Wohnungsmarkt in der Landeshauptstadt Potsdam nicht versorgen
können.
Diese
Nachfragesituation aufgreifend, sollen innerhalb des Plangebietes bei möglichst
geringer Veränderung der Siedlungsstruktur Kleinhäuser errichtet werden können.
Begünstigend wirken dabei die bestehende Erschließungssituation sowie die
kleinteilige städtebauliche Struktur des Umfeldes. Vom privaten
Grundstückseigentümer wird diese konzipierte Entwicklung umfassend unterstützt.
Gemäß Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 5.9.2007 zu Verfahren bei Investitionsfragen
zur Inanspruchnahme von Kleingärten (DS 07/SVV/0128) ist das gesamtstädtische
Interesse für die Investition geprüft und festgestellt worden.
Für die Realisierung dieses Vorhabens beabsichtigt der Kreisverband
Potsdam der Garten- und Siedlerfreunde e.V. ein Erbbaurecht mit dem Eigentümer
zu vereinbaren und an den jeweiligen Nutzer weiterzugeben. Durch die
parzellenscharfe Siedlungsentwicklung wird es jedoch keine Verdrängung nicht
bauwilliger Pächter geben. Eine Absiedlung auf den Kleingartenflächen soll
nicht erfolgten, sondern lediglich eine bauliche Überformung mit Kleinhäusern.
Erst mit Freiwerden einer Parzelle soll diese neu bebaut werden können.
Die Umsetzung dieser
städtebaulichen Entwicklung erfordert aus planungsrechtlicher Sicht die
Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Da es sich um eine
Umnutzung auf freiwilliger Basis handelt, ist nach Aussagen des VGS die
Schaffung von Ersatzflächen nicht
erforderlich.
Planungsziele
Zielstellung ist die
Herbeiführung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit von
wohngenutzten Kleinhäusern im Rahmen der Entwicklung der Kleinsiedlung in einer
bestehenden Kleingartenanlage, die bereits jetzt teilweise von der
Dauerwohnfunktion geprägt ist. Die künftige Baustruktur umfasst Kleinhäuser bis
60 m² Wohn- und Nutzfläche für unterschiedliche Alters- und
Haushaltsstrukturen. Die für eine Kleingartenanlage typische starke
Durchgrünung soll bei der städtebaulichen Umgestaltung in eine Kleinsiedlung
auch weiterhin beibehalten werden.
Die Haupterschließung des
Plangebietes soll künftig über den
Concordiaweg in Richtung Scheffelstraße verlaufende, die Gartenanlage Hoffnung
querende neu zu schaffende bzw. auszubauende Mischverkehrsfläche erfolgen.
Darüber hinaus ist die nördlich, das Plangebiet tangierende Obere Donarstraße
mit in die Erschließungskonzeption einzubeziehen. Zwischen der Oberen
Donarstraße und dem Concordiaweg und seiner anzulegenden Verlängerung soll eine
innere, zum Teil auch ringförmige straßenseitige Erschließung erfolgen.
Die zur schrittweisen Umnutzung
vorgesehenen und derzeit der Kleingartennutzung unterworfenen
Grundstücksflächen / Parzellen sollen im aufzustellenden Bebauungsplan Fläche
als Kleinsiedlungsgebiet (WS) festgesetzt werden. Die nicht für eine
Kleinsiedlungsnutzung vorgesehenen Flächen erfahren im Bebauungsplan eine
Bestandssicherung, die sowohl die Nutzung private Grünfläche mit der
Zwecksbestimmung "Dauerkleingärten" als auch die Nutzung reines Wohngebiet
umfassen kann. Das in der Kolonie Eigenland befindliche Vereinshaus soll in
eine festzusetzende private Grünflächennutzung mit der Zwecksbestimmung
"Dauerkleingärten" integriert und über eine Baugrenze in ihrem Maß
der Überbaubarkeit gesichert werden. Das an der Donarstraße und künftig in
einem Kleinsiedlungsgebiet (WS) gelegene Vereinshaus wird bezüglich seiner
überbauten Grundstücksfläche nicht mehr den Intentionen eines
Kleinsiedlungsgebietes entsprechen. Daher ist zu prüfen, ob zu dessen
Bestandssicherung hier von der Möglichkeit der Festsetzung einer Fläche mit
einem besonderen Nutzungszweck gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 9 BauGB Gebrauch gemacht
werden kann.
Zur Sicherung einer geordneten
städtebaulichen Entwicklung sind für die unbeplanten Innenbereichsflächen Art
und Maß der baulichen Nutzung zu bestimmen.
Gesetzliche Voraussetzungen für den Bebauungsplan
Die gesetzlichen Grundlagen für die
Aufstellung eines Bebauungsplans gemäß § 1 Abs.3 Baugesetzbuch (BauGB) in der
Fassung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3018) liegen vor. Der
Bebauungsplan bedarf der Änderung des Flächennutzungsplans (§ 8 Abs. 2 S. 1
BauGB).
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Planungs- bzw. Verfahrenskosten
Mit der Einleitung des Planverfahrens sind
externe Planungskosten zu erwarten, die durch einen Dritten übernommen werden,
sodass der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch
genommen werden wird.
Realisierungskosten und mögliche Folgekosten
Angaben zur weiteren zeitlichen Abwicklung und Umsetzung des
Planverfahrens sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich, da erst im Laufe
des Planverfahrens eine weitere Konkretisierung hierzu vorgenommen wird. Mit
der Umsetzung der Planung ist jedoch nicht vor 2011 zu rechnen.
Genauere Angaben zu den zu erwartenden Realisierungskosten
und zu möglichen Folgekosten werden im Laufe der Erarbeitung des Planverfahrens
erfolgen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
84 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
20,5 kB
|