Beschlussvorlage - 09/SVV/0493
Grunddaten
- Betreff:
-
Billigung des Abwägungsergebnisses und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 83 "Campus am Jungfernsee"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Unterbrochen
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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03.06.2009
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02.09.2009
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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09.06.2009
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25.08.2009
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Erledigt
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Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung
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Vorberatung
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27.08.2009
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Das
Abwägungsergebnis der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs.
2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 83 „Campus am Jungfernsee“ und zur
Änderung der Straßenbahnwendeschleife des Nordastes, 2.BA nach dem
Genehmigungsverfahren gem. § 28
Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz wird gebilligt (siehe Anlage 2).
2.
Der
Bebauungsplan Nr. 83 „Campus am Jungfernsee“ wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die
dazugehörige Begründung gebilligt (siehe Anlage 3).
Erläuterung
Billigung des Abwägungsergebnisses
und
Satzungsbeschluss zum
Bebauungsplanentwurf Nr. 83 „Campus am Jungfernsee“
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die den
Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind als Anlage
enthalten:
- Anlage 1: Kurzeinführung
( 2 Seiten)
- Anlage 2: Abwägungsergebnis
(Teil I: zum Bebauungsplan, 56 Seiten) und (Teil II: zur Änderung der
Straßenbahnwendeschleife, 34 Seiten)
- Anlage 3: Begründung
zum Bebauungsplan (120 Seiten) mit Planzeichnung und textlichen Festsetzungen
Anlage
1
1. Kurzeinführung
1.1.
Anlass
und Ziel des Bebauungsplans Nr. 83 „Campus am Jungfernsee“
Das bis zum Abzug der Westgruppe der sowjetischen bzw.
russischen Truppen in Deutschland militärisch genutzte Gelände der
Nedlitzer Kaserne soll mit dem
Bebauungsplan einer zivilen Nutzung für Wohnen und Gewerbe zugeführt werden.
Bis zum Jahr 2002 wurde auf Grundlage eines städtebaulichen Konzeptes ein
Bebauungsplanverfahren durchgeführt, das den Stand der Planreife nach § 33 Abs.
1 BauGB besaß. Dieser Bebauungsplanentwurf Nr. 83 „Nedlitzer Kaserne“ (Stand
2002) sah eine gewerbliche Entwicklung im südlichen Bereich und eine
Wohnnutzung im nördlichen Bereich des Plangebietes vor. Die Planungsziele des
Investors haben sich jedoch im Jahr 2005 aufgrund technischer und ökonomischer
Rahmenbedingungen geändert.
Am 03.05.2006 wurde von der Stadtverordnetenversammlung die
Anpassung des Bebauungsplanes an das neue städtebauliche Konzept „Campus am
Jungfernsee“ mit einer Gewerbenutzung im Norden des Planbereiches und einer
hochwertigen Wohnnutzung im südlichen Planbereich beschlossen. Mit dieser
Lageänderung der beiden Nutzungen (Wohnen und Gewerbe) wird eine verstärkte
Orientierung der Wohnfunktion zum Jungfernsee ermöglicht und über das Gelände
der Villa Jakobs eine stadträumliche Verbindung zur Wohnbebauung am Pfingstberg
und an der Bertinistraße geschaffen.
Die Umsetzung des neuen städtebaulichen Konzeptes erfordert eine Verschiebung der Straßenbahnwendeschleife in Richtung Norden. Mit dem Bebauungsplanverfahren wird eine Änderung der planfestgestellten Straßenbahntrasse (Nordast, 2. BA, Wendeschleife) im Planungsbereich gem. § 28 Abs.3 PBefG durchgeführt.
Zum besseren Verständnis und zur eindeutigen Zuordnung der
Planung wurde im Rahmen des Änderungsverfahrens der Name des Bebauungsplanes
Nr. 83 in „Campus am Jungfernsee“ geändert. Der Geltungsbereich bleibt
unverändert.
1.2. Beteiligungsverfahren
und Abwägungsergebnisse
Frühzeitige Beteiligung
Gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurde die Öffentlichkeit vom
12. November 2007 bis 26. November 2007 frühzeitig über die geänderten
Planungsziele und die
voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden parallel zu der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung über die Planung informiert und gebeten, eine
Stellungnahme abzugeben. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung haben 7 Bürger
und 20 (von 27 mit Schreiben beteiligten) Behörden und sonstige Träger
öffentlicher Belange sowie 12 (von 19 ebenfalls mit Schreiben beteiligten)
städtischen Fachbereiche bzw. Bereiche
eine Stellungnahme zum Vorentwurf der Planung abgegeben. Das Abwägungsergebnis zu den Stellungnahmen aus der
frühzeitigen Beteiligung wurde bereits von der Stadtverordneten-versammlung am
7. Mai 2008 gebilligt (siehe DS 08/SVV/0289).
Der Bebauungsplan wurde aufgrund der
Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
sowie der Träger öffentlicher Belange in mehreren Punkten geändert. Die
Grundzüge der Planung sind dadurch nicht berührt.
Öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung
Der
Bebauungsplanentwurf wurde gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 05.06. bis zum
07.07.2008 öffentlich ausgelegt und den Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis gegeben. Von Seiten der
Bürger wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung wurden 28 Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und 15 Fachbereiche bzw. Bereiche der Landeshauptstadt beteiligt. Zu dem Bebauungsplanentwurf vom 26.02.2008 haben 20 Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eine Stellungnahme abgegeben. Die Hinweise und Anregungen aus den eingegangenen Stellungnahmen führten überwiegend zu redaktionellen Änderungen und Ergänzungen in der Begründung und im Umweltbericht. Der Geltungsbereich des planfestgestellten „Ersatzneubau Nedlitzer Südbrücke“ wird auf der Planzeichnung dargestellt.
Eingeschränktes
Beteiligungsverfahren
Aufgrund der Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf vom 26.02.2008 wurden folgende Ergänzungen bzw. Präzisierungen der Festsetzungen vorgenommen:
a)
Die
Bauweise in den Wohngebieten wird als abweichende Bauweise festgesetzt. Durch
eine Ergänzung der textlichen Festsetzung Nr. 3 wird die Gebäudelänge in den
Wohngebieten auf max. 25 m beschränkt.
Im
Dezember 2008 wurden die betroffene Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 Satz 4
BauGB über die Änderung informiert. Die Betroffenen haben der Planänderung
zugestimmt.
1.2.2. Empfehlung
der Verwaltung
Sofern seitens der Stadtverordnetenversammlung
das Abwägungsergebnis gem. der Anlage 2 gebilligt wird, kann
der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr.83 „Campus am Jungfernsee“ gefasst werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Der
Bebauungsplan dient der Schaffung von Baurechten. Unmittelbare Kosten entstehen
durch seine Festsetzungen nicht. Der Bebauungsplan setzt durch die Stadt Potsdam neu zu errichtende
Erschließungsanlagen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur fest. Ihre
Finanzierung erfolgt aus dem
Treuhandvermögen des Entwicklungsträgers Bornstedter Feld.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,8 kB
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166,6 kB
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1,7 MB
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56,2 kB
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7
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1,5 MB
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8
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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9
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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10
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(wie Dokument)
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333,8 kB
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