Beschlussvorlage - 09/SVV/0548

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.        Der Bebauungsplan Nr. 122 „Kleinsiedlung Babelsberg-Nord“ ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (s. Anlage 1).

 

2.        Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 2 I entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 2).

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Erläuterung

Anlage 1

 

 

 

Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 122 „Kleinsiedlung Babelsberg- Nord“

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 122 „Kleinsiedlung Babelsberg- Nord“.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Gebiet im Bereich westlich angrenzend an die GAGFAH-Siedlung zwischen der nördlich gelegenen Donarstraße und der südlich gelegenen Semmelweisstraße in den folgenden Grenzen:

 

im Norden: Obere Donarstraße

im Osten: Rückseite der an der Bruno-H.-Bürgel-Straße gelegenen Grundstücke

im Süden:       Semmelweisstraße

im Westen: Kleingartenanlage Babelsberg 1912 mit vorhandenen Kleingärten und dem gesamten Concordiaweg bis zu seiner Einmündung in die Karl-Liebknecht-Straße

 

Der Bebauungsplanes Nr. 122 "Kleinsiedlung Babelsberg Nord" beinhaltet  Flurstücke der Gemarkung Babelsberg Flur 1, Flurstücke  441 bis 454, und der Flur 2, Flurstücke 18 (teilweise), 19/1, 19/2 (teilweise), 20 (teilweise), 49 (teilweise), 153 (teilweise), 163 bis 174, 175 (teilweise), 176 (teilweise), 177 (teilweise), 178, 179, 180/1, 180/2, 181, 182 (teilweise), 183 (teilweise), 184/1, 184/2, 185/1, 185/2, 186, 187, 188/1, 188/2, 189, 190, 191/1, 191/2.

 

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 6,7 ha. Die Lage des Plangebietes ist im beigefügten Kartenausschnitt dargestellt.

 

Bestehende Situation

 

Das zu beplanende Gebiet befindet sich am westlichen Rand einer Wohnflächennutzung im nördlichen Babelsberg (westlich der Bruno-H.-Bürgel- und der Scheffelstraße). Das Plangebiet ist von einer Kleingartennutzung mit partieller Dauerwohnnutzung geprägt. Die städtebauliche Situation entspricht einer typischen Kleingartenstruktur mit ihren heterogenen Bauformen. Das Plangebiet ist an das öffentliche Straßenverkehrsnetz angebunden und stadttechnisch teilweise erschlossen. Die innere Verkehrserschließung des Gebietes erfolgt derzeit durch mehrere, in Nord-Süd-Richtung verlaufende Erschließungswege.

 

Planungsanlass und Erforderlichkeit der Planung

 

Der Kreisverband Potsdam der Garten- und Siedlerfreunde e.V.(VGS) als Pächter der Flächen des Plangebietes verfolgt seit mehreren Jahren die Entwicklung einer Dauerwohnsiedlung aus einer bestehenden Kleingartensituation heraus. Dieses resultiert aus der großen Nachfrage eines Angebotes an einem preisgünstigen Wohnraum für die Bevölkerungsgruppen, die sich auf dem freien und nicht geförderten Wohnungsmarkt in der Landeshauptstadt Potsdam nicht versorgen können.

 

Diese Nachfragesituation aufgreifend, sollen innerhalb des Plangebietes bei möglichst geringer Veränderung der Siedlungsstruktur Kleinhäuser errichtet werden können. Begünstigend wirken dabei die bestehende Erschließungssituation sowie die kleinteilige städtebauliche Struktur des Umfeldes. Vom privaten Grundstückseigentümer wird diese konzipierte Entwicklung umfassend unterstützt.

Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 5.9.2007 zu Verfahren bei Investitionsfragen zur Inanspruchnahme von Kleingärten (DS 07/SVV/0128) ist das gesamtstädtische Interesse für die Investition geprüft und festgestellt worden.

 

Für die Realisierung dieses  Vorhabens beabsichtigt der Kreisverband Potsdam der Garten- und Siedlerfreunde e.V. ein Erbbaurecht mit dem Eigentümer zu vereinbaren und an den jeweiligen Nutzer weiterzugeben. Durch die parzellenscharfe Siedlungsentwicklung wird es jedoch keine Verdrängung nicht bauwilliger Pächter geben. Eine Absiedlung auf den Kleingartenflächen soll nicht erfolgten, sondern lediglich eine bauliche Überformung mit Kleinhäusern. Erst mit Freiwerden einer Parzelle soll diese neu bebaut werden können.

Die Umsetzung dieser städtebaulichen Entwicklung erfordert aus planungsrechtlicher Sicht die Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Da es sich um eine Umnutzung auf freiwilliger Basis handelt, ist nach Aussagen des VGS die Schaffung von  Ersatzflächen nicht erforderlich.

 
Planungsziele

 

Zielstellung ist die Herbeiführung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit von wohngenutzten Kleinhäusern im Rahmen der Entwicklung der Kleinsiedlung in einer bestehenden Kleingartenanlage, die bereits jetzt teilweise von der Dauerwohnfunktion geprägt ist. Die künftige Baustruktur umfasst Kleinhäuser bis 60 m² Wohn- und Nutzfläche für unterschiedliche Alters- und Haushaltsstrukturen. Die für eine Kleingartenanlage typische starke Durchgrünung soll bei der städtebaulichen Umgestaltung in eine Kleinsiedlung auch weiterhin beibehalten werden.

 

Die Haupterschließung des Plangebietes soll künftig über  den Concordiaweg in Richtung Scheffelstraße verlaufende, die Gartenanlage Hoffnung querende neu zu schaffende bzw. auszubauende Mischverkehrsfläche erfolgen. Darüber hinaus ist die nördlich, das Plangebiet tangierende Obere Donarstraße mit in die Erschließungskonzeption einzubeziehen. Zwischen der Oberen Donarstraße und dem Concordiaweg und seiner anzulegenden Verlängerung soll eine innere, zum Teil auch ringförmige straßenseitige Erschließung erfolgen.

 

Die zur schrittweisen Umnutzung vorgesehenen und derzeit der Kleingartennutzung unterworfenen Grundstücksflächen / Parzellen sollen im aufzustellenden Bebauungsplan Fläche als Kleinsiedlungsgebiet (WS) festgesetzt werden. Die nicht für eine Kleinsiedlungsnutzung vorgesehenen Flächen erfahren im Bebauungsplan eine Bestandssicherung, die sowohl die Nutzung private Grünfläche mit der Zwecksbestimmung "Dauerkleingärten" als auch die Nutzung reines Wohngebiet umfassen kann. Das in der Kolonie Eigenland befindliche Vereinshaus soll in eine festzusetzende private Grünflächennutzung mit der Zwecksbestimmung "Dauerkleingärten" integriert und über eine Baugrenze in ihrem Maß der Überbaubarkeit gesichert werden. Das an der Donarstraße und künftig in einem Kleinsiedlungsgebiet (WS) gelegene Vereinshaus wird bezüglich seiner überbauten Grundstücksfläche nicht mehr den Intentionen eines Kleinsiedlungsgebietes entsprechen. Daher ist zu prüfen, ob zu dessen Bestandssicherung hier von der Möglichkeit der Festsetzung einer Fläche mit einem besonderen Nutzungszweck gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 9 BauGB Gebrauch gemacht werden kann.

Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung sind für die unbeplanten Innenbereichsflächen Art und Maß der baulichen Nutzung zu bestimmen.

 

Gesetzliche Voraussetzungen für den Bebauungsplan

 

Die gesetzlichen Grundlagen für die Aufstellung eines Bebauungsplans gemäß § 1 Abs.3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3018) liegen vor. Der Bebauungsplan bedarf der Änderung des Flächennutzungsplans (§ 8 Abs. 2 S. 1 BauGB).

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Planungs- bzw. Verfahrenskosten

Mit der Einleitung des Planverfahrens sind externe Planungskosten zu erwarten, die durch einen Dritten übernommen werden, sodass der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen werden wird.

 

Realisierungskosten und mögliche Folgekosten

Angaben zur weiteren zeitlichen Abwicklung und Umsetzung des Planverfahrens sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich, da erst im Laufe des Planverfahrens eine weitere Konkretisierung hierzu vorgenommen wird. Mit der Umsetzung der Planung ist jedoch nicht vor 2011 zu rechnen.

Genauere Angaben zu den zu erwartenden Realisierungskosten und zu möglichen Folgekosten werden im Laufe der Erarbeitung des Planverfahrens erfolgen.

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Anlagen

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