Beschlussvorlage - 09/SVV/0730
Grunddaten
- Betreff:
-
Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung,hier: erneute Aktualisierung der Prioritätenfestlegung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.09.2009
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07.10.2009
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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08.09.2009
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
Prioritäten im Bereich Verbindliche Bauleitplanung für die
Jahre 2009 bis 2010 gemäß der in Anlage 1 dargestellte Kurzübersicht auf
Grundlage der im Beschluss der Stadtverordneten-
versammlung vom 07.03.2001 zur Vereinbarung von Prioritäten für die
Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/059/2) getroffenen Festlegungen und dazu
nachfolgender Beschlüsse.
Erläuterung
Hinweis
zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die in der Originalvorlage den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, ist als Anlage enthalten:
· Begründung (4
S.)
· Kurzübersicht:
Festlegung der Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung,
Aktualisierung
2009/2010 (Anlage 1, 4 S.)
Begründung:
Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage
Am 04.03.2009 hat die Stadtverordnetenversammlung zuletzt über die Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung entschieden (s. DS 08/SVV/0991). Sie hat dabei insgesamt 18 Planverfahren für die Aufnahme in die Priorität 1 I (Aktuelles Arbeitsprogramm/Pläne und Satzungen zur Investitionsvorbereitung) und 13 Planverfahren zur Einstufung in die Priorität 1 Q (Aktuelles Arbeitsprogramm/Pläne und Satzungen zur städtebaulichen Qualitätssicherung) bestimmt sowie weitere insgesamt 16 Planungen und Verfahren (bzw. Verfahrensprüfungen) in Priorität 2 I und Q (zur kurzfristigen Wiederaufnahme anstehend) festgelegt.
Ein Teil der Planverfahren wird seit Juni 2008 mit Unterstützung der Stadtverordnetenversammlung über ein befristetes Personalleasingverhältnis durchgeführt, das aus Kostentragungsverträgen finanziert wird, die mit Investoren zur Übernahme der Kosten für nicht-hoheitliche Leistungen abgeschlossen sind (s. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006 zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter, DS 06/SVV/0478).
Eines der in Priorität 1 I und 1 Q eingestuften 31 Verfahren ist seit der letzten Gremienbehandlung der Beschlussvorlage zu den Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung mit Rechtsverbindlichkeit abgeschlossen worden, eine weitere Planung steht kurzfristig vor dem Abschluss. Insgesamt 11 Aufstellungsbeschlüsse (mit Einstufungen in den Prioritäten 1 und 2) wurden seitdem neu gefasst und zu 3 weiteren wird die Beschlussfassung zum Aufstellungsbeschluss für die Entscheidung in der Stadtverordnetenversammlung am 02.09.2009 erwartet.
Gegenstand
der Beschlussvorlage
Aktualisierung
der Prioritätenfestlegung
Die bewährte Gliederung in die insgesamt 3 Prioritätenstufen, die bei den Prioritäten 1 und 2 vorgenommene Unterscheidung in investitionsvorbereitende und städtebaulich-qualitätssichernde Planungen und die bei Priorität 1 erfolgte Differenzierung der investitionsvorbereitenden Planungen in solche mit schwerpunktmäßig öffentlichem und in solche mit überwiegend privatem Interesse werden bei der hier vorgeschlagenen Aktualisierung weiterhin angewandt.
Die Planungen und Verfahren, für die eine gegenüber der bisherigen Prioritätenfestlegung geänderte Einstufung vorgeschlagen wird, sollen hier kurz vorgestellt werden.
Eine Höherstufung in die Prioritätenstufe 1 I soll nach dem Vorschlag der Verwaltung folgendes Planverfahren erfahren:
· der bislang in Priorität 2 eingestufte, im Regelverfahren aufzustellende Bebauungsplan Nr. 120 „Ehemalige Kaserne Eiche“, mit dem unter Berücksichtigung der Anforderungen aus dem Weltkulturerbe eine verträgliche Wohnbebauung angestrebt wird, die zur Entlastung der angespannten Wohnungsmarktsituation und damit auch zur Umsetzung des bereits in den Gremien vorgestellten Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen beitragen soll.
Als neue Verfahren sind bereits in entsprechenden Beschlussvorlagen zu Aufstellungsbeschlüssen für die Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung am 02.09.2009 zur Aufnahme in die Prioritätenstufe 1 I folgende Bebauungspläne verankert:
· der Bebauungsplan Nr. 124 „Heinrich-Mann-Allee / Wetzlarer Bahn“
· der Bebauungsplan Nr. 8 B „Dorfstraße 7-9“ (Groß Glienicke), 1. Änderung.
Zur Höherstufung in die Prioritätenstufe 1 Q werden folgende Planungen vorgeschlagen:
· die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 „Kirchsteigfeld“, die für das gesamte Plangebiet auf die Steuerung und Begrenzung des Einzelhandels im gesamtstädtischen Interesse zielt
· die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 51-1 „Am Silbergraben“ mit der gleichen Zielrichtung
· der im Ortsteil Grube gelegene Bebauungsplan Nr. 110 „Wochenendhausgebiet Am Wiesenrain / Stichkanal“, mit dem auch dem Wunsch des Ortsbeirats nach zügiger Herbeiführung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung Rechnung getragen werden soll
· der östlich davon gelegene Bebauungsplan Nr. 111 „Wochenendhausgebiet Anglersiedlung Kanalbrücke“ mit derselben Zielsetzung.
Als neue Verfahren zur Aufnahme in die Priorität 1 Q schlägt die Verwaltung vor:
· die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Berliner Straße/Havelseite“, mit der anlässlich eines konkreten Bauvorhabens für das Grundstück Berliner Straße 72 eine Anpassung der Bebauungsplanfestsetzungen im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erfolgen soll
· ein noch in Vorbereitung befindlicher Bebauungsplan für das Industriegebiet Potsdam-Süd, das das mit der Novelle 2006 neu eingeführte Instrumentarium des Bebauungsplans zum Zentrenschutz nach § 9 Abs. 2a BauGB nutzen soll und im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB erstellt werden soll.
Mit den vorgeschlagenen einzelhandelssteuernden Bebauungsplänen sollen die zwischenzeitlich bereits am Bebauungsplan Nr. 118 „Fritz-Zubeil-Straße/Ulmenstraße“ und an der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Horstweg-Süd“, Teilbereich Horstweg/Schlaatzweg gewonnenen Erkenntnisse aufgegriffen werden, sodass dann für insgesamt fünf Gebiete zeitlich parallel die Umsetzung des Einzelhandelskonzeptes und damit eine Stärkung der Zentren im Stadtgebiet erfolgen kann.
Die zeitlich parallele Bearbeitung dieser fünf einzelhandelsbezogenen Bebauungspläne und der beiden Bebauungspläne zu Wochenendhausgebieten soll zugleich auch dazu genutzt werden, die verfügbaren Kapazitäten aus dem noch bis Mitte Juni 2010 befristeten Personalleasingverhältnis so zu nutzen, dass diese Verfahren möglichst inhaltlich abgeschlossen werden.
Damit können insgesamt 31 Planverfahren eine Einstufung in die Priorität 1 erhalten.
Eine Zurückstufung in die Prioritätenstufe 2 I schlägt die Verwaltung zu folgenden Planungen vor:
· das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 103 „Ehemaliges RAW-Gelände Friedrich-Engels-Straße“, da der Gewerbebetrieb und die Wohnbebauung auf der Grundlage vorgezogener Baugenehmigungen gemäß § 33 Abs. 2 BauGB in dem hier möglichen und gewählten beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB bereits in Realisierung befindlich sind und der Projektträger vor der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung zunächst die Möglichkeiten der Nachnutzung für die Neue Halle ausloten möchte
· das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 107 „Kaserne Krampnitz“ (Fahrland), zu dem nach dem Aufstellungsbeschluss und der mit der Projektträgerseite abgeschlossenen Rahmenvereinbarung selbst auf mehrfache Anfragen investorenseitige Aktivitäten zur weiteren Konkretisierung der Planung, zur Umsetzung der Rahmenvereinbarung oder zur Bauantragstellung für die in dieser Rahmenvereinbarung bezeichneten Grundstücke nicht erkennbar sind
· der Bebauungsplan Nr. 114 „Potsdamer Straße / Am Raubfang“, bei dem die Bemühungen um eine gesamtstädtisch verträgliche Entwicklung der Gewerbe- und Einzelhandelsflächen bislang nicht zu einvernehmlichen Lösungen geführt haben und daher zunächst investorenseitige Vorschläge abgewartet werden sollen, um die Vereinbarkeit mit dem Einzelhandelskonzept zu prüfen
· der bislang in Priorität 1 I eingestufte Bebauungsplan Nr. 121 „Behlertstraße“, mit dem eine Verbesserung der innerstädtischen Verkehrserschließung erfolgen soll, für die jedoch eine kurzfristige Finanzierungsperspektive derzeit nicht eingeräumt werden kann. Da absehbar ist, dass das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5/94 A „Wissenschaftspark Teil 1“ in Kürze abgeschlossen werden kann, besteht jedoch eine Perspektive zur kurzfristigen Wiederaufnahme des Bebauungsplans „Behlertstraße“ in die Priorität 1 I
· die Rahmenplanung zur Entwicklung des Bereiches Brauhausberg / östliche Templiner Vorstadt, für die nach Vorliegen des Teils 1 (s. StVV vom 04.03.2009, DS 09/SVV/0164) eine umfangreiche Untersuchung zur Neuordnung des Verkehrsknotens Leipziger Straße / Friedrich-Engels-Straße / Brauhausberg durchgeführt werden soll, bevor die Konkretisierung der Planung erfolgen kann. Die Aufnahme dieser Planung in die aktuelle Bearbeitung bedarf außerdem der zuvorigen Entscheidung über den künftigen Standort des Schwimmbades
· die von der Stadtverordnetenversammlung am 03.06.2009 zur Erarbeitung beschlossene Rahmenplanung Heinrich-Mann-Allee, mit der für den Bereich um das ehemalige VIP-Depots die Möglichkeiten einer verträglichen städtebaulichen Entwicklung ausgelotet werden sollen. Auch die Aufnahme dieses Projektes in den aktuellen Bearbeitungsprozess setzt eine Entscheidung über den künftigen Badstandort voraus.
Eine Neuaufnahme in Priorität 2 I soll folgendes Planverfahren erhalten:
· das in Vorbereitung befindliche erste Änderungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 11 A „Waldsiedlung“ (Groß Glienicke), mit dem den zwischenzeitlich geänderten Rahmen-bedingungen für die Erschließung und Bebauung des im Jahr 2002 in Kraft gesetzten Bebauungsplans Rechnung getragen werden soll
Für eine Zurückstufung in Priorität 2 Q schlägt die Verwaltung vor:
· die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 27 „Türkstraße“ für das Gelände des Wasser- und Schifffahrtsamtes, zu der zunächst der Abschluss der Verhandlungen für die vorgesehene Wegeführung entlang der Uferzone abgewartet werden muss
· die 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 45 „Karl-Marx-Straße“, mit der die Festsetzung für eine nicht mehr benötigte Wegefläche aufgehoben werden soll. Das Planverfahren soll möglichst integriert werden in die zur Aufstellung beschlossene nachfolgend dargestellte 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 45 „Karl-Marx-Straße“
· die 8. Änderung dieses Bebauungsplans für die ufernahen Baugrundstücke, bei denen die Herstellung aktueller Plangrundlagen sich seit einiger Zeit als schwierig gestaltet
· der Bebauungsplan Nr. 108 „Uferzone Sacrower See“, für den zunächst sehr umfangreiche naturschutzfachliche Klärungen vorgenommen werden müssen.
Damit können insgesamt 16 Planungen eine Einstufung in die Prioritätenstufe 2 erhalten.
Zur Zurückstufung in Priorität 3 werden folgende Verfahren vorgeschlagen:
· der mit den nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 124 „Heinrich-Mann-Allee/Wetzlarer Bahn“ (s. hierzu die Beschlussvorlage zum Aufstellungsbeschluss für die Stadtverordnetenversammlung am 03.06.2009/02.09.2009) verbleibende Teil des zuletzt in Priorität 2 I verankerten Bebauungsplans Nr. 30 „Wetzlarer Straße“, der bei einer konkreten Umsetzungsperspektive für die Weiterführung dieser Straße wieder aufgegriffen werden kann
· der Bebauungsplan Nr. 101 „Paul-Neumann-Straße“, für den trotz des Interesses der Grundstückseigentümerin an einer zügigen Baurechtschaffung für die hier vorgesehene Errichtung zweier Wohngebäude (für Diakonissen und für Behinderte mit ihren Familien) konkrete Perspektiven für die Aufnahme in den Bearbeitungsprozess selbst mittelfristig nicht aufgezeigt werden können, daher zunächst die naturschutzfachlichen und artenschutzrechtlichen Untersuchungen durchgeführt werden sollen
· der Bebauungsplan Nr. 117 „Zum Jagenstein / Zum Kahleberg“, für den nach Herbeiführung des Aufstellungsbeschlusses das seinerzeit beantragte Bauvorhaben nicht mehr weiter verfolgt wird, die Notwendigkeit der kurz- oder mittelfristigen Aufnahme in den Bearbeitungsprozess daher nicht besteht
· die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Innenbereich“ (Groß Glienicke), mit der für das vorhandene Schulgelände erst nach juristischer Prüfung die Nutzungsmöglichkeiten für den Vereinssport auch einer bauleitplanerischen Klärung zugeführt werden sollen
· die Erarbeitung der Ergänzungssatzung Kahlenbergstraße/Baumschulenweg in Eiche, für die nach dem Aufstellungsbeschluss ein kurz- oder mittelfristiger Steuerungsbedarf aktuell nicht erkennbar ist
· die Fortführung des bislang in Priorität 1 Q eingestuften Lichtkonzeptes, für deren Finanzierung eine Klärung noch aussteht sowie
· die Rahmenplanung für Hermannswerder, zu der projektträgerseitig zunächst eine Bestandsaufnahme erwartet wird, die eine erste Ausgangsbasis für eine Entscheidung über die Einleitung eines entsprechendes Bebauungsplanverfahren sein kann.
Gegenüber der Beschlussfassung vom 03.04.2009 werden aus den im Herbst 2003 eingemeindeten Ortsteilen insgesamt 9 Planverfahren in Priorität 1 I und 2 Planverfahren in Priorität 1 Q aus den Ortsteilen der Landeshauptstadt Potsdam (und damit jeweils ein Verfahren mehr in den Prioritätenstufen 1 I und 1 Q) zur Aufnahme bzw. Bestätigung vorgeschlagen.
Empfehlung der
Verwaltung
Mit der hier vorgeschlagenen Aktualisierung der Prioritätenfestlegung wird daher empfohlen, 18 Planverfahren der Verbindlichen Bauleitplanung zur Bearbeitung in Priorität 1 I und 13 Planungen zur Bearbeitung in Priorität 1 Q festzulegen. Insgesamt 31 Planungen werden somit in Aktualisierung der Prioritätenfestlegung für die Einstufung in Priorität 1 I und 1 Q vorgeschlagen.
Sofern die Stadtverordnetenversammlung dem Vorschlag der Verwaltung folgt, können die in Anlage 1 aufgeführten Planverfahren in erneuter Aktualisierung der Prioritätenfestlegung für die im Bereich Verbindliche Bauleitplanung durchzuführenden Bauleitplanverfahren in den dort festgelegten Einstufungen für die Jahre 2009 bis 2010 beschlossen werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Die
vorgeschlagene Entscheidung entfaltet keine negativen Auswirkungen auf den
Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam.
Sofern
damit nicht im Personalbestand vorhandene Kapazitäten gebunden werden sollen,
sollen diese unter Inanspruchnahme von Einnahmen aus abgeschlossenen
Kostenerstattungsverträgen gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
30.08.2006 finanziert werden (vgl. Beschluss zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten
bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter vom 30.08.2006,
DS 06/SVV/0487). Eine entsprechende Regelung ist zuletzt Gegenstand der
Beschlussfassung der Stadtverordneten über die Vereinbarung von Prioritäten für
die Verbindliche Bauleitplanung vom 04.03.2009 gewesen (DS 08/SVV/0991).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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35,1 kB
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