Beschlussvorlage - 10/SVV/0599

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Maßnahmen der Verwaltung des Jugendamtes für eine bedarfsgerechte Versorgung mit Kindertagesbetreuungsangeboten für das Kita- Jahr 2010/2011 sowie Ausblick auf Folgejahr:

 

1.                  Bereitstellung von insgesamt 13.125 Plätzen (Jahresdurchschnitt) in Potsdam gemäß §§ 1,12 Kita- Gesetz bei 46 freien Trägern für das Kita- Jahr 2010/11. Enthalten sind 107 Plätze außerhalb der Bedarfsplanung. Die Verteilung der Plätze erfolgt gemäß der Anlagen 1 bis 6 auf 107 Kindertagesstätten, 8 Andere Kinderbetreuungsangebote (AKi) und 4 pädagogisch begleitete Spielgruppen sowie Tagespflege. Die in den Anlagen ausgewiesene Belegungsplanung entspricht den gegenwärtig vorhandenen Kapazitäten laut Betriebserlaubnis. Tagespflege und andere Betreuungsformen sind bei Bedarf auch innerhalb des Kita- Jahres auszubauen.

2.    Belegung von 355 Plätzen in anderen Gemeinden und Berlin durch Potsdamer Kinder.

3. Finanzierung der Neuaufnahmen von Kindern aus anderen Gemeinden im Planungszeitraum nur dann, wenn eine entsprechende Zustimmung des Jugendamtes der Landeshauptstadt Potsdam eingeholt wurde und der Kostenausgleich mit der abgebenden Gemeinde gem. § 16 Abs. 5 KitaG sichergestellt werden kann.

4.    Ausbau vorhandener Einrichtungen sowie Neubau von Einrichtungen zur bedarfsgerechten Versorgung mit Kindertagesbetreuungsplätzen (§ 12 KitaG) gemäß demografischer Entwicklung und neuer Rechtslage ab 2013 (§ 24 SGB VIII) in Zusammenarbeit mit freien Trägern.

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Erläuterung

Begründung:

 

Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat die Aufgabe, die Kindertagesbetreuung nach den §§ 1, 12 Kita- Gesetz des Landes Brandenburg zu gewährleisten. Der Leistungsverpflichtete hat in Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Jugendhilfe einen Bedarfsplan aufzustellen und fortzuschreiben.

Der Umfang des Platzangebotes entspricht dem voraussichtlich durchschnittlichen Bedarf innerhalb des Kita- Jahres 2010/11. Die Nachfrage und der sich daraus ergebene Bedarf an Plätzen schwankt innerhalb des Kita- Jahres und wird zu zeitweiligen Engpässen führen. Mit Aus- und Neubau sollen diese in den nächsten Jahren verhindert werden.

Grundlagen für die Planung der Struktur des Platzangebotes für den Zeitraum September 2010 bis zum August 2011 sind:

 

-          Sozialgesetzbuch (SGB). Achtes Buch (VIII). Kinder- und Jugendhilfe. Achtes Buch Sozialgesetzbuch (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Juni 1990, BGBI. I S. 1163), in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3134), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 6. Juli 2009 (BGBL. I S. 1696)

-          Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld – und Elternzeitgesetz – BEEG vom 01.01.2007)

-          Zweites Gesetz zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches - Kinder- und Jugendhilfe – Kindertagesstättengesetz (KitaG), Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Juni 1992 (GVBI.I. S. 178), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juni 2007 (GVBl. I. S. 110)

-          Leitlinien der Jugendhilfe in der Landeshauptstadt Potsdam (DS 03/SVV/0517)

-          Rahmenkonzept zur sozialraumorientierten Jugendhilfeplanung und - steuerung der Landeshauptstadt Potsdam (DS 05/SVV/0435)

-          Jugendhilfeplan der Landeshauptstadt Potsdam (DS 09/SVV/0530)

-          aktualisierte Vorausberechnung der Bevölkerungsentwicklung (Prognosezahlen vom Juni 2010, Bereich Statistik und Wahlen)

-          Registerdatei Einwohnerwesen und Meldeangelegenheiten vom 01.03.2010

-          die Anzahl der belegten Plätze am 01.03.2010

-          einrichtungskonkrete Sachstandsmitteilungen

-          der integrierte Schulentwicklungs-/ Hortplan

 

Die im Juni 2010 vorausberechnete Bevölkerungsentwicklung in den Altersgruppen von 0 Jahren bis zum Ende des Grundschulalters zwingt die Verwaltung auf Grund der kontinuierlichen Erhöhung der in Potsdam lebenden Kinder zum Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten. Der Zuzug von Familien mit Kindern im Kita- Betreuungsalter war in den vergangenen Monaten höher als 2009 prognostiziert.

 

Ausgehend davon ist ein weiterer Platzausbau erforderlich, da die Nachfrage vor allem im Krippenalter gestiegen ist. Ursache ist zum einen der gestiegene Anteil erwerbstätiger Eltern mit einem Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz nach der ohnehin bestehenden Rechtslage in Brandenburg (§ 1 Abs. 2 Satz 2 KitaG, sog. „bedingter Rechtsanspruch“ und der „Bestandsschutz“) und zum anderen die erhöhte Nachfrage am Ende des ersten Lebensjahres des Kindes aufgrund der Auswirkungen des Bundeselterngeld – und Elternzeitgesetzes. Die Neuregelung des zum 01.08.2013 in Kraft tretenden § 24 SGB VIII durch das „Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz KiföG)“, wonach dann jedes Kind ab dem 1. Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Kita- Platz unabhängig von sonstigen Voraussetzungen wie z.B. der Erwerbstätigkeit der Eltern haben wird, erfordert ohnehin einen weiteren Ausbau an Kindertagesbetreuungsplätzen.

 

Der Schulentwicklungsplan und die fortlaufende Aktualisierung der Schülerzahlen dient dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie als Orientierung bei der Planung der erforderlichen Hortplätze. Auf das veränderte Anwahlverhalten und die sich vollziehende Entwicklung bei Kindern im Grundschulalter muss in jeder Einrichtung bezogen auf die erforderlichen Rahmenbedingungen (Raum- und Gebäudekapazitäten) schnell und flexibel reagiert werden. Hier erfüllen die Geschäftsbereiche 2 und 3 gemeinsam die Pflicht, rechtzeitig die Konsequenzen aus vorliegender Bevölkerungsprognose sowie den allgemeinen und spezifischen Entwicklungstendenzen zu ziehen. Konkrete schul- und klassenspezifische  Hortplanzahlen sind in der integrierten Schulentwicklungs-/ Hortplanung dargestellt. Die steigende Anzahl von Privatschulen auch für das Grundschulalter, erfordern die adäquate Bereitstellung von schulortnahen Hortplätzen. In diesen Schulen werden auch verstärkt Kinder aufgenommen, die nicht in Potsdam wohnen. Aus diesem Grunde erhöht sich die erforderliche Platzbereitstellung durch die Landeshauptstadt Potsdam für Kinder aus anderen Gemeinden.

 

 

         Ausgangszahlen für den Planungszeitraum Kita Jahr 2010/11

 

 

Altersgruppe (Jahr)

Gesamtzahl der in Potsdam lebenden Kinder

Plan 2011

Kinderkrippe

4.920  

Kindergarten

5.070  

Hort (Schuljahr 1 – 6)

8.060  

 

 

Insgesamt

18.050

        

                                                                                                                       

     I. Platzbedarf in der Landeshauptstadt Potsdam  für Kinder in folgenden Altersgruppen;

 

Die folgenden Versorgungsquoten wurden auf der Grundlage der Belegung am 1.3.2010 ermittelt, ebenso die Platzbedarfszahlen für unversorgte Kinder und Kinder aus anderen Gemeinden.

                                                                                                                                               

0 – 3 Jahre:                     

4.920 in Potsdam lebende Kinder x  53,65 %               =    2.640 Plätze      

zuzüglich für unversorgte Kinder                            =       80 Plätze

Bedarf für Potsdamer Kinder:                            =    2.720 Plätze für Potsdamer Kinder

zuzüglich für Kinder aus anderen Gemeinden:              =         42 Plätze             

Gesamtbedarf:                                          =    2.762 Plätze

                                                                                   

3 Jahre bis Schuleintritt:

5.070 in Potsdam lebende Kinder  x 95,20 %                =    4.827 Plätze

zuzüglich für unversorgte Kinder                             =       20 Plätze

Bedarf für Potsdamer Kinder:                            =    4.847 Plätze für Potsdamer Kinder

zuzüglich für Kinder aus anderen Gemeinden:              =       171 Plätze      

Gesamtbedarf:                                          =    5.018 Plätze

                                                                                        

Hortalter

8.060 in Potsdam lebende Kinder  x 61,23 %                =    4.935 Plätze für Potsdamer Kinder

zuzüglich für Kinder aus anderen Gemeinden:              =       410 Plätze      

Gesamtbedarf:                                          =    5.345 Plätze

                                          

Gesamt für Potsdamer Kinder in Potsdam:          =  12.502 Plätze

 

     Gesamt: (inkl. Kinder aus anderen Gemeinden):          =  13.125 Plätze

 

                                                                                 

    II. Platzbedarf außerhalb Potsdams für Kinder der Landeshauptstadt

    

     Hinzu kommen 355 Plätze für Potsdamer Kinder, die in anderen Gemeinden bzw. Städten

     einen Kita-Platz (inkl. Tagespflege) belegen. Bei der Ermittlung der Versorgungsquote blieben

     diese Plätze unberücksichtigt.     

 

 

     III. Gesamtplanung:    12.502 Plätze für Betreuung  Potsdamer Kinder in Potsdam                                                  623 Plätze für Betreuung auswärtiger Kinder in Potsdam

                                         355 Plätze für auswärtige Betreuung Potsdamer Kinder                                                            13.480 Plätze

 

 

 

     Verteilung des Platzbedarfs in  Potsdam auf Betreuungsformen im Überblick

 

 

2010/11

0 – 3 Jahre

3 Jahre - Schuleintritt

Hortalter

Plätze in Kindertagesstätten

2.417

5.018

5.103

Tagespflegeplätze

 

285

-

-

Spielgruppenplätze

 

60

-

-

Aki-Plätze (Andere Kinderbetreuung)

-

-

242

Gesamt:

 

2.762

 

5.018

5.345

 

                                                           

Vergleich Jahresdurchschnitts - Planung 2009/10 mit - Planung 20010/11

 

 

Kinderzahlen laut Statistik

Belegungsquoten

Altersgruppe

2010

2011

Differenz

2009/10

2010/11

Differenz

Krippe

4.710  

4.920

+ 210

49,39 %

53,65 %

+ 4,26 %

Kindergarten

4.920  

5.070

+ 150

93,54 % 

95,20 %

+ 1,66 %

Hort

7.690  

8.060

+ 370

62,48 % 

61,23 %

 - 1,25 %

gesamt

17.320

18.050

+ 730

 

 

 

 

                                                                                                                                             

Altersgruppe

Platzbedarf 2009/10

ohne    und      mit Kindern aus Fremdgemeinden

Platzbedarf  2010/11

ohne    und      mit Kindern aus Fremdgemeinden

Differenz

ohne        und         mit Kindern aus Fremdgemeinden

0 – 3 Jahre

  2.346         2.364

  2.720         2.762

+    374          +    398 

3 Jahre bis Schuleintritt

  4.602         4.834

  4.847         5.018

+    245          +    184

1.- 6. Schuljahr (Hort)

  4.805         5.245

  4.935         5.345

+    130          +    100

Gesamt:

Kinder in anderen Gemeinden

Plätze gesamt:

davon: Kinder außerhalb Bedarfsplan

 

11.753       12.443

             +       359

                

                  12.802                            

 

                        106   

12.502       13.125

             +       355

              

                  13.480

 

                        107 

                      +    682

                      -        4

                     

                      +    678  

 

                      +        1                      

           

 

Die Maßnahmen zur Umsetzung des erhöhten Platzbedarfs in allen Altersgruppen sind den Anlagen zu entnehmen. Sie enthalten die Summen geplanter Plätze pro Einrichtung. Die Kapazitäten umfassen die Höchstaufnahmemöglichkeiten, die in der Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes festgelegt wurden. Die Gegenüberstellung der unbefristeten Kapazitäten (siehe Anlagen) zum  Bedarf 2010/11 verdeutlichen, dass ein Platzausbau weiterhin erforderlich ist.

Die tatsächliche Belegung wird von der Planung abweichen, da die Anwahl innerhalb der Betreuungsformen und der Sozialräume nicht exakt vorherzusehen ist, innerhalb des Kita-Jahres schwankt und der freien Platzwahl Rechnung getragen werden muss. Aus diesem Grunde und zur Erfüllung des § 80 (1) 3. SGB VIII, der zur ausreichenden Planung unvorhergesehener Bedarfe verpflichtet, sollte die Verfügbarkeit von Plätzen bei den Trägern über dem ermittelten oben ausgewiesenen durchschnittlichen Platzbedarf liegen. Aus diesem Grunde ist der ausgewiesene Platzausbau zu forcieren.

Finanziert werden jedoch nicht die vorgehaltenen, sondern nur die belegten Plätze.

                                                                       

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam gewährt als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe den freien Trägern von Kindertagesbetreuungseinrichtungen auf Antrag Zuschüsse gem. § 16 Absatz 2 und 3 Kita-Gesetz. Anwendung findet die Richtlinie über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Kindertagesstätten in freier Trägerschaft in der Landeshauptstadt Potsdam (05/SVV/0755).

 

Die Landeshauptstadt Potsdam ist als vorübergehender Träger einer Einrichtung für die Finanzierung der Betreuungsangebote nach § 16 Kita-Gesetz zuständig.

 

Der Platzbedarf für Kindertagesbetreuung in der Landeshauptstadt Potsdam steigt gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 5,5 % an. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Entwicklung mit entsprechenden finanziellen Auswirkungen im Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam über die bisherige mittelfristige Finanzplanung hinaus auswirken wird.

 

Der Zuschussbedarf für die Betreuung von Kindern in Tagespflege und in Tageseinrichtungen ist im Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam in den Produkten 36100 und 36502 abgebildet.

 

Plan

Mittelfristige Finanzplanung

Zuschuss-bedarf in

Mio. €

2010

2011

2012

2013

39,8

40,5

41,1

43,8

 

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Anlagen

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