Beschlussvorlage - 10/SVV/0615
Grunddaten
- Betreff:
-
Trägerauswahl "Treffpunkt Freizeit"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Kinder, Jugend und Familie
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
01.09.2010
| |||
|
06.10.2010
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Kultur
|
Anhörung
|
|
|
16.09.2010
| |||
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Anhörung
|
|
|
02.09.2010
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Anhörung
|
|
|
29.09.2010
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Gemäß des Ergebnisses der Interessenbekundungsprüfungen wird die Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH beauftragt, die Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung „Treffpunkt Freizeit“ ab 01.01.2011 entsprechend des eingereichten Konzeptes (vgl. Anlage) zu führen.
2. Grundlage des Konzeptes ist eine Kooperation der Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH mit dem Potsdamer Betreuungshilfe e.V. und dem Potsdamer Kunstgenossen e.V.
3. Ziel der Trägerschaft ist eine Angebotserweiterung entsprechend des Konzeptes.
4. Zur Weiterführung des Mehrgenerationenhaus-Projektes wird fristgerecht ein Antrag auf Trägerwechsel beim zuständigen Bundesfamilienministerium gestellt.
5. Das vorhandene „Treffpunkt Freizeit“-Personal wird von der Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH gemäß § 613a BGB übernommen.
6. Der Kommunale Immobilienservice schließt mit Wirkung vom 01.01.2011 auf der Basis der bisherigen Konditionen mit der Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH einen Mietvertrag ab.
7. Der Betriebsübergang wird federführend durch den Oberbürgermeister, vertreten durch den Fachbereich Kinder, Jugend und Familie (35), begleitet.
8. Der jährliche Zuwendungsbetrag der Landeshauptstadt Potsdam verbleibt auf dem in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen Niveau.
Erläuterung
Begründung:
Gemäß des Beschlusses
„Auswahlverfahren und -kriterien ‚Treffpunkt Freizeit‘“ (DS 10/SVV/0330) prüfte
und bewertete die Prüfkommission insgesamt sieben fristgerecht eingereichte
Bewerbungen.
Die Juryprüfung, -bewertung und -entscheidung erfolgte dabei konsequent gemäß des vorgenannten Grundlagenbeschlusses der Stadtverordnetenversammlung, d.h. transparent und unter strikter Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes (vgl. Beantwortung der Kleinen Anfrage „Vergabeverfahren Treffpunkt Freizeit“ DS 10/SVV/0564).
Im Ergebnis der Prüfung der sieben Bewerbungen zum Betreiben
von Potsdams größter Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung gab die Jury ein
klares und zudem einstimmiges Votum für das „Treffpunkt Freizeit“-Konzept eines
Trägerverbundes aus Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH, Potsdamer Betreuungshilfe
e.V. und Potsdamer Kunstgenossen e.V. (vgl. Anlage) ab.
Das von der Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH nebst
Kooperationspartnern eingereichte und in einer Anhörung vorgestellte schlüssige
Konzept mit standortbezogener Bestands- und Bedarfsanalyse sowie hieraus
abgeleiteten Zielgruppen, Zielen und Inhalten überzeugte die Prüfkommission
ebenso wie das durch die Kooperationen im Trägerverbund mögliche breite
Angebotsspektrum mit einer „Treffpunkt-Freizeit“-Vision als
„- lebendiges, offenes Haus für
Kinder, Jugendliche, Eltern, Großeltern,
- ein Mosaik von Angeboten, Organisationen, Vereinen, Initiativen,
Menschen und Ideen
- mit einem inhaltlichen und organisatorischen Rahmen, der
durch die gGmbH getragen und
im Verbund gestaltet wird.“
Durch ein gemeinsames und abgestimmtes Auftreten der drei
Träger sowie durch eine sachlich fundierte Beantwortung von Fragen der
Jurymitglieder vermittelte der Trägerverbund zudem eine positive
Problemlösungskompetenz bzw. ein entsprechendes (Selbst-) Verständnis:
Verbindlichkeit, aber ohne Dogmatismus, bei gleichzeitiger (partizipativer)
Offenheit, jedoch ohne Beliebigkeit.
Die Prüfkommission
schlägt deshalb der Stadtverordnetenversammlung vor, die Kinder- und
Jugendfreizeiteinrichtung „Treffpunkt Freizeit“ in die Trägerschaft der
Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH und ihrer beiden Kooperationspartner zu überführen.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Die
Entscheidung im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens zum Betreiben des
„Treffpunkt Freizeit“ erfolgt im Rahmen des einrichtungsbezogenen
Haushaltsansatzes in Höhe von jährlich
327.000 €
für Personal-, Sach- und pädagogische Kosten (Produktkonto 3660000.5317100),
30.000 € für Kindertagesbetreuung für
Kinder im Grundschulalter (Produktkonto 3650200.5317100),
129.898 €
Mietzuschuss (Produktkonto 3660000.5318900).
Die
vorgenannten finanziellen Mittel für die Gewährung von Zuschüssen zum Betreiben
des „Treffpunkt Freizeit“ sind im Haushaltsplan 2011, vorbehaltlich der
Genehmigung des Haushaltes, veranschlagt sowie in der mittelfristigen
Haushaltsplanung bis 2014 berücksichtigt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
37 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
135,1 kB
|