Beschlussvorlage - 10/SVV/0600

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Ausbau der Seepromenade im Teilabschnitt von der Richard-Wagner-Straße bis zur Bergstraße als beitragspflichtige Baumaßnahme nach dem Kommunalabgabengesetz und der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen und von Kostenersatz für Grundstückszufahrten der Landeshauptstadt Potsdam vom 19.05.2006 (Straßenausbaubeitragssatzung)

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Erläuterung

Begründung:

 

Der Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen plant den grundhaften Ausbau der Seepromenade in Potsdam, Ortsteil Groß Glienicke.

 

Der Ausbau ist seitens des Straßenbaulastträgers, der für die Unterhaltung und Verkehrssicherheit der Verkehrsanlagen zuständig ist, unabdingbar und wird durch das Brandenburgische Straßengesetz (BbgStrG) begründet.

Entsprechend BbgStrG Abs. 1, § 10, trägt die Straßenbaubehörde als Sonderordnungsbehörde die Verantwortung, dass die Herstellung und die Unterhaltung der Straßen den Erfordernissen der Sicherheit und Ordnung genügen. Dabei sind die technischen Baubestimmungen und die anerkannten Regeln der Baukunst und der Technik zu beachten.

 

Auf Grund der Tatsache, dass die Havelbusverkehrsgesellschaft mbH als Betreiber der auf der Seepromenade verkehrenden Buslinie dem bis zur Eingemeindung zuständigen Amt Fahrland die Einstellung des Busverkehrs ankündigte, wurde auf der damals maroden Fahrbahndecke der Seepromenade im Jahr 2002 eine dünne Deckschicht aufgebracht. Ausschlag gebend dafür waren die vielen Schadstellen in der Fahrbahn der Seepromenade, die zu Schäden an den Frontscheiben der Busse führten.

Die dafür erforderlichen finanziellen Mittel für die Verbesserung der Fahrbahn wurden aus dem Haushalt der Gemeinde Groß Glienicke durch das damals zuständige Amt Fahrland bereitgestellt.

 

In den Jahren 2003 und 2004 wurde in der Seepromenade eine Trinkwasserleitung gebaut, die durch den Betreiber dieser Anlagen, die damals zuständige OWA GmbH, finanziert wurde. Im Zuge dieser Baumaßnahme wurde im Bereich des Leitungsgrabens aus finanziellen Gründen wiederum nur ein provisorischer Deckenaufbau realisiert.

 

Der Fahrbahnoberbau ist bedingt durch die aufgetragene Dünnschicht und die in den vergangenen Jahren durchgeführten Leitungsbauarbeiten inhomogen und entspricht nicht den Anforderungen der auf der Seepromenade verkehrenden Verkehrsmenge. Der Baugrund im Bereich der Tragschicht ist gestört, so dass die Standsicherheit bzw. Dauerhaftigkeit des Fahrbahnaufbaus nicht gewährleistet ist und dieser dringend einer Erneuerung über die gesamte Fahrbahnbreite bedarf.

 

Entlang der Seepromenade sind derzeit unbefestigte Gehwege vorhanden. Aufgrund des Baumbestandes (Linden) und des damit verbundenen Wurzelbestandes sind die Gehwege in weiten Teilen durch mobilitätseingeschränkte Personen nicht nutzbar. Diese Situation verschärft sich in den Wintermonaten, in denen kein den Erfordernissen gerecht werdender Winterdienst durchgeführt werden kann.

Hinzu kommt, dass die Bedeutung eines östlichen Gehweges durch die Diskussionen um den Uferweg entlang des Groß Glienicker Sees enorm gestiegen ist.

Auf der östlichen Seite (Wasserseite) der Seepromenade ist ein mit Betonsteinpflaster befestigter Gehweg geplant. In diesem Zusammenhang soll eine neue Beleuchtungsanlage errichtet werden.

 

Für die Anlage des Gehweges, regelgerechter Grundstückszufahrten sowie der Beleuchtungsanlage werden Baumfällungen erforderlich, die im Zuge der Baumaßnahme als Einzelfallentscheidungen getroffen werden.

 

Ein weiterer ausschlaggebender vordringlicher Ausbaugrund für die Seepromenade ist die derzeit unzureichende Ableitung des oberflächlich anfallenden Niederschlagswassers. Dies führt immer wieder zu teilweise massiven Beeinträchtigungen von privaten Grundstücken, die aufgrund fehlender Regenwasserabläufe einschließlich Vorflut überspült werden. Speziell im Bereich der Badwiese kommt es bei Starkregenereignissen zu immensen Ab-/Ausspülungen. Die ständige immer wiederkehrende Schadensbeseitigung kann aus dem vorhandenen Budget des laufenden Aufwands des Fachbereichs Grün- und Verkehrsflächen nicht dauerhaft abgesichert werden. Zudem ist der durch die Erosionen bedingte Eintrag von Sanden und schadstoffbelastetem Oberflächenwasser in den Groß Glienicker See aus naturschutz- und wasserrechtlichen Belangen zu unterbinden.

 

Es sind Varianten zur Oberflächenentwässerung, wie Versickerung über Mulden bzw. Mulden-Rigolen-Systeme geprüft und untersucht worden. Auf Grund des nicht versickerungsfähigen Baugrundes, des Baum- und Wurzelbestandes sowie vorhandener Leitungen ist es jedoch nicht möglich, derartige Systeme mit ausreichendem Versickerungs- und Stauvolumen anzuordnen. Diese Varianten konnten nicht weiter verfolgt werden.

 

Die Entwässerung kann nur über eine geschlossene Ableitung des Regenwassers mittels eines Kanals unter Berücksichtigung des vorhandenen Leitungsbestands mittig der Fahrbahn erfolgen.

Im direkten Zusammenhang mit den Arbeiten für den Regenwasserkanal sowie der Anschlussleitungen der Straßenabläufe ergeben sich zu dem bereits inhomogenen Fahrbahnoberbau weitere Störungen des Fahrbahnaufbaus, so dass sich für den Straßenbaulastträger nach Verlegung der Entwässerungseinrichtungen ein grundhafter Ausbau der Fahrbahn wirtschaftlich, dauerhaft, zukunftsorientiert und unabwendbar darstellt.

 

Im Zuge der Planungen wurden die Anlieger in vier Informationsveranstaltungen über die geplanten Maßnahmen informiert. Die gegebenen Hinweise und Anregungen wurden, soweit technisch und wirtschaftlich vertretbar, in die Planungen eingearbeitet. 

Zudem wurde im vergangenen Jahr eine Planerwerkstatt mit Vertretern des Ortsbeirates, der Anlieger sowie des Fachbereiches Grün- und Verkehrsflächen durchgeführt, um eine hohe Akzeptanz der geplanten Maßnahmen unter den Anliegern zu erreichen.

In diesem Gremium wurde eine Vorzugsvariante herausgearbeitet, deren Kostenermittlung die Grundlage für die Ermittlung der Straßenausbaubeiträge entsprechend der  gültigen „Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen und von Kostenersatz für Grundstückszufahrten der Landeshauptstadt Potsdam vom 19.05.2006“ war.

 

Für den Abschnitt zwischen Richard-Wagner-Straße und Bergstraße wurden mit Schreiben vom

23.03.2010 insgesamt 53 Anlieger (Grundstückseigentümer) über die geplante straßenbauliche Maßnahme informiert und gebeten sich innerhalb eines Monats nach Erhalt des Schreibens gegen oder für die geplante Baumaßnahme schriftlich auszusprechen. Es wurde darauf verwiesen, dass eine Nichtäußerung als Zustimmung gewertet wird.

 

Nach Fristablauf ergibt sich folgendes Votum:

 

·         44 Flurstückseigentümer sprachen sich gegen die Baumaßnahme aus

 

·         2 Flurstückseigentümer (beide städtische Grundstücke) sprachen sich für den Bau der Straße aus

 

·         5 Flurstückseigentümer äußerten sich nicht zu der Baumaßnahme = positives Votum

 

·         (2 Flurstückseigentümer konnten wegen offener Eigentumsfragen nicht gewertet werden)

 

 

Es ergibt sich daraus folgendes Votum:              44 Ablehnungen

2+5+(2)=9 keine Ablehnung

 

Somit spricht sich die  Mehrheit der Grundstückseigentümer gegen die Baumaßnahmen in der Seepromenade  aus.

 

Die Verwaltung hält nach Abwägung und pflichtgemäßen Ermessen an der Notwendigkeit der Erneuerung der Verkehrsanlage fest.

 

Sollte die Maßnahme aus den verschiedensten Gründen nicht zur Ausführung gelangen, so kann die Stadt Potsdam ihrer Verkehrssicherungspflicht gegenüber allen Verkehrsteilnehmern nicht mehr nachkommen. Weiterhin wäre die Ableitung des auf der Fahrbahn anfallenden Niederschlagswasser nicht gelöst, da der Umstand des in den Groß Glienicker See eingeleiteten ungereinigten Regenwassers nicht behoben wird.

 

Durch die Anlage des östlichen Gehweges können auch die angestrebten Ziele der Barrierefreiheit gerade in Hinsicht auf die knappen Mittel im gesamtstädtischen Haushalt im Zusammenhang mit dieser Maßnahme kurzfristig umgesetzt werden.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Ausbaukosten (inkl. Planung) betragen nach der Kostenberechnung im Zuge der Entwurfsplanung

ca.1.330 T€.

Die Finanzierung erfolgt über das Produkt 5410003/Investitionsnummer 0647 000 14 3102 aus dem Haushaltsrest und den in den Haushaltsjahren 2011 und 2012 vorgesehenen Planansätzen vorbehaltlich des Beschlusses und der Genehmigung der Haushaltssatzung.

 

Die KAG-Beiträge werden auf der Grundlage o.g. Kostenberechnung ermittelt. Die Erhebung der Beiträge soll nach Fertigstellung der Maßnahme in 2012 erfolgen.

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Anlagen

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