Beschlussvorlage - 10/SVV/0599
Grunddaten
- Betreff:
-
Maßnahmen der Verwaltung des Jugendamtes für eine bedarfsgerechte Versorgung mit Kindertagesbetreuungsangeboten für das Kita- Jahr 2010/2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Kinder, Jugend und Familie
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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01.09.2010
| |||
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06.10.2010
| |||
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Anhörung
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15.09.2010
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Anhörung
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02.09.2010
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Maßnahmen
der Verwaltung des Jugendamtes für eine bedarfsgerechte Versorgung mit
Kindertagesbetreuungsangeboten für das Kita- Jahr 2010/2011 sowie Ausblick auf
Folgejahr:
1. Bereitstellung
von insgesamt 13.125 Plätzen (Jahresdurchschnitt) in Potsdam gemäß §§
1,12 Kita- Gesetz bei 46 freien Trägern für das Kita- Jahr 2010/11. Enthalten
sind 107 Plätze außerhalb der Bedarfsplanung. Die Verteilung der Plätze erfolgt
gemäß der Anlagen 1 bis 6 auf 107 Kindertagesstätten, 8 Andere
Kinderbetreuungsangebote (AKi) und 4 pädagogisch begleitete Spielgruppen sowie
Tagespflege. Die in den Anlagen ausgewiesene Belegungsplanung entspricht den
gegenwärtig vorhandenen Kapazitäten laut Betriebserlaubnis. Tagespflege und
andere Betreuungsformen sind bei Bedarf auch innerhalb des Kita- Jahres
auszubauen.
2.
Belegung von 355 Plätzen in anderen Gemeinden und Berlin
durch Potsdamer Kinder.
3.
Finanzierung der
Neuaufnahmen von Kindern aus anderen Gemeinden im Planungszeitraum nur
dann, wenn eine entsprechende Zustimmung des Jugendamtes der Landeshauptstadt
Potsdam eingeholt wurde und der Kostenausgleich mit der abgebenden Gemeinde
gem. § 16 Abs. 5 KitaG sichergestellt werden kann.
4. Ausbau vorhandener Einrichtungen
sowie Neubau von Einrichtungen zur bedarfsgerechten Versorgung mit
Kindertagesbetreuungsplätzen (§ 12 KitaG) gemäß demografischer Entwicklung und
neuer Rechtslage ab 2013 (§ 24 SGB VIII) in Zusammenarbeit mit freien Trägern.
Erläuterung
Begründung:
Der örtliche Träger der öffentlichen
Jugendhilfe hat die Aufgabe, die Kindertagesbetreuung nach den §§ 1, 12 Kita-
Gesetz des Landes Brandenburg zu gewährleisten. Der Leistungsverpflichtete hat
in Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Jugendhilfe einen Bedarfsplan
aufzustellen und fortzuschreiben.
Der Umfang des Platzangebotes entspricht dem voraussichtlich durchschnittlichen Bedarf innerhalb des Kita- Jahres 2010/11. Die Nachfrage und der sich daraus ergebene Bedarf an Plätzen schwankt innerhalb des Kita- Jahres und wird zu zeitweiligen Engpässen führen. Mit Aus- und Neubau sollen diese in den nächsten Jahren verhindert werden.
Grundlagen für die Planung der
Struktur des Platzangebotes für den Zeitraum September 2010 bis zum August 2011
sind:
-
Sozialgesetzbuch
(SGB). Achtes Buch (VIII). Kinder- und Jugendhilfe. Achtes Buch
Sozialgesetzbuch (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Juni 1990, BGBI. I S. 1163),
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3134),
zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 6. Juli 2009 (BGBL. I S.
1696)
-
Gesetz
zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld – und Elternzeitgesetz –
BEEG vom 01.01.2007)
-
Zweites
Gesetz zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches - Kinder- und
Jugendhilfe – Kindertagesstättengesetz (KitaG), Artikel 1 des Gesetzes vom 10.
Juni 1992 (GVBI.I. S. 178), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juni 2007
(GVBl. I. S. 110)
-
Leitlinien
der Jugendhilfe in der Landeshauptstadt Potsdam (DS 03/SVV/0517)
-
Rahmenkonzept
zur sozialraumorientierten Jugendhilfeplanung und - steuerung der
Landeshauptstadt Potsdam (DS 05/SVV/0435)
-
Jugendhilfeplan
der Landeshauptstadt Potsdam (DS 09/SVV/0530)
-
aktualisierte
Vorausberechnung der Bevölkerungsentwicklung (Prognosezahlen vom Juni 2010,
Bereich Statistik und Wahlen)
-
Registerdatei
Einwohnerwesen und Meldeangelegenheiten vom 01.03.2010
-
die
Anzahl der belegten Plätze am 01.03.2010
-
einrichtungskonkrete
Sachstandsmitteilungen
-
der
integrierte Schulentwicklungs-/ Hortplan
Die im Juni 2010 vorausberechnete
Bevölkerungsentwicklung in den Altersgruppen von 0 Jahren bis zum Ende des
Grundschulalters zwingt die Verwaltung auf Grund der kontinuierlichen Erhöhung
der in Potsdam lebenden Kinder zum Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten.
Der Zuzug von Familien mit Kindern im Kita- Betreuungsalter war in den
vergangenen Monaten höher als 2009 prognostiziert.
Ausgehend davon ist ein weiterer
Platzausbau erforderlich, da die Nachfrage vor allem im Krippenalter gestiegen
ist. Ursache ist zum einen der gestiegene Anteil erwerbstätiger Eltern mit
einem Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz nach der ohnehin bestehenden
Rechtslage in Brandenburg (§ 1 Abs. 2 Satz 2 KitaG, sog. „bedingter
Rechtsanspruch“ und der „Bestandsschutz“) und zum anderen die erhöhte Nachfrage
am Ende des ersten Lebensjahres des Kindes aufgrund der Auswirkungen des
Bundeselterngeld – und Elternzeitgesetzes. Die Neuregelung des zum 01.08.2013
in Kraft tretenden § 24 SGB VIII durch das „Gesetz zur Förderung von Kindern
unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
(Kinderförderungsgesetz KiföG)“, wonach dann jedes Kind ab dem 1. Lebensjahr
einen Rechtsanspruch auf einen Kita- Platz unabhängig von sonstigen
Voraussetzungen wie z.B. der Erwerbstätigkeit der Eltern haben wird, erfordert
ohnehin einen weiteren Ausbau an Kindertagesbetreuungsplätzen.
Der Schulentwicklungsplan und die
fortlaufende Aktualisierung der Schülerzahlen dient dem Fachbereich Kinder,
Jugend und Familie als Orientierung bei der Planung der erforderlichen
Hortplätze. Auf das veränderte Anwahlverhalten und die sich vollziehende
Entwicklung bei Kindern im Grundschulalter muss in jeder Einrichtung bezogen
auf die erforderlichen Rahmenbedingungen (Raum- und Gebäudekapazitäten) schnell
und flexibel reagiert werden. Hier erfüllen die Geschäftsbereiche 2 und 3
gemeinsam die Pflicht, rechtzeitig die Konsequenzen aus vorliegender Bevölkerungsprognose
sowie den allgemeinen und spezifischen Entwicklungstendenzen zu ziehen.
Konkrete schul- und klassenspezifische
Hortplanzahlen sind in der integrierten Schulentwicklungs-/ Hortplanung
dargestellt. Die steigende Anzahl von Privatschulen auch für das
Grundschulalter, erfordern die adäquate Bereitstellung von schulortnahen
Hortplätzen. In diesen Schulen werden auch verstärkt Kinder aufgenommen, die
nicht in Potsdam wohnen. Aus diesem Grunde erhöht sich die erforderliche
Platzbereitstellung durch die Landeshauptstadt Potsdam für Kinder aus anderen
Gemeinden.
Ausgangszahlen
für den Planungszeitraum Kita Jahr 2010/11
Altersgruppe (Jahr) |
Gesamtzahl der in Potsdam lebenden KinderPlan 2011 |
Kinderkrippe |
4.920 |
Kindergarten |
5.070 |
Hort (Schuljahr 1 – 6) |
8.060 |
|
|
Insgesamt |
18.050 |
I. Platzbedarf in der Landeshauptstadt
Potsdam für Kinder in folgenden
Altersgruppen;
Die folgenden Versorgungsquoten
wurden auf der Grundlage der Belegung am 1.3.2010 ermittelt, ebenso die
Platzbedarfszahlen für unversorgte Kinder und Kinder aus anderen Gemeinden.
0 – 3 Jahre:
4.920 in Potsdam lebende Kinder
x 53,65 % = 2.640 Plätze
zuzüglich für unversorgte Kinder = 80 Plätze
Bedarf für Potsdamer Kinder: = 2.720 Plätze für Potsdamer Kinder
zuzüglich
für Kinder aus anderen Gemeinden: =
42 Plätze
Gesamtbedarf: = 2.762 Plätze
3 Jahre bis Schuleintritt:
5.070 in Potsdam lebende Kinder x 95,20 % = 4.827 Plätze
zuzüglich für unversorgte Kinder = 20 Plätze
Bedarf für Potsdamer Kinder: = 4.847 Plätze für Potsdamer Kinder
zuzüglich
für Kinder aus anderen Gemeinden: = 171
Plätze
Gesamtbedarf: = 5.018 Plätze
Hortalter
8.060 in Potsdam lebende Kinder x 61,23 % = 4.935 Plätze für
Potsdamer Kinder
zuzüglich
für Kinder aus anderen Gemeinden: = 410
Plätze
Gesamtbedarf: = 5.345 Plätze
Gesamt für Potsdamer Kinder in
Potsdam: = 12.502 Plätze
Gesamt: (inkl. Kinder aus anderen
Gemeinden): = 13.125 Plätze
II. Platzbedarf außerhalb
Potsdams für Kinder der Landeshauptstadt
Hinzu kommen 355 Plätze für
Potsdamer Kinder, die in anderen Gemeinden bzw. Städten
einen Kita-Platz
(inkl. Tagespflege) belegen. Bei der Ermittlung der Versorgungsquote blieben
diese Plätze unberücksichtigt.
III. Gesamtplanung: 12.502 Plätze für Betreuung Potsdamer Kinder in Potsdam 623 Plätze
für Betreuung auswärtiger Kinder in Potsdam
355 Plätze
für auswärtige Betreuung Potsdamer Kinder 13.480
Plätze
Verteilung des Platzbedarfs in Potsdam auf Betreuungsformen im
Überblick
2010/11 |
0 – 3
Jahre |
3 Jahre
- Schuleintritt |
Hortalter |
Plätze
in Kindertagesstätten |
2.417 |
5.018 |
5.103 |
Tagespflegeplätze |
285 |
- |
- |
Spielgruppenplätze |
60 |
- |
- |
Aki-Plätze
(Andere Kinderbetreuung) |
- |
- |
242 |
Gesamt: |
2.762 |
5.018 |
5.345 |
Vergleich Jahresdurchschnitts - Planung 2009/10 mit - Planung 20010/11
|
Kinderzahlen
laut Statistik |
Belegungsquoten |
||||
Altersgruppe |
2010 |
2011 |
Differenz |
2009/10 |
2010/11 |
Differenz |
Krippe |
4.710 |
4.920 |
+ 210 |
49,39 % |
53,65 % |
+ 4,26 % |
Kindergarten |
4.920 |
5.070 |
+ 150 |
93,54 % |
95,20 % |
+ 1,66 % |
Hort |
7.690 |
8.060 |
+ 370 |
62,48 % |
61,23 % |
- 1,25 % |
gesamt |
17.320 |
18.050 |
+
730 |
|
|
|
Altersgruppe |
Platzbedarf 2009/10 ohne und mit Kindern aus Fremdgemeinden |
Platzbedarf 2010/11 ohne und mit Kindern aus Fremdgemeinden |
Differenz ohne und
mit Kindern aus Fremdgemeinden |
0 –
3 Jahre |
2.346 2.364 |
2.720 2.762 |
+ 374 + 398 |
3
Jahre bis Schuleintritt |
4.602 4.834 |
4.847 5.018 |
+ 245 + 184 |
1.-
6. Schuljahr (Hort) |
4.805 5.245 |
4.935 5.345 |
+ 130 + 100 |
Gesamt: Kinder in anderen Gemeinden Plätze gesamt: davon: Kinder außerhalb Bedarfsplan |
11.753 12.443
+ 359
12.802
106 |
12.502 13.125
+ 355
13.480
107 |
+ 682
- 4
+ 678 + 1 |
Die Maßnahmen zur Umsetzung des erhöhten Platzbedarfs
in allen Altersgruppen sind den Anlagen zu entnehmen. Sie enthalten die Summen
geplanter Plätze pro Einrichtung. Die Kapazitäten umfassen die Höchstaufnahmemöglichkeiten,
die in der Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes festgelegt wurden. Die
Gegenüberstellung der unbefristeten Kapazitäten (siehe Anlagen) zum Bedarf 2010/11 verdeutlichen, dass ein
Platzausbau weiterhin erforderlich ist.
Die tatsächliche Belegung wird von der Planung
abweichen, da die Anwahl innerhalb der Betreuungsformen und der Sozialräume
nicht exakt vorherzusehen ist, innerhalb des Kita-Jahres schwankt und der
freien Platzwahl Rechnung getragen werden muss. Aus diesem Grunde und zur Erfüllung
des § 80 (1) 3. SGB VIII, der zur ausreichenden Planung unvorhergesehener
Bedarfe verpflichtet, sollte die Verfügbarkeit von Plätzen bei den Trägern über
dem ermittelten oben ausgewiesenen durchschnittlichen Platzbedarf liegen. Aus
diesem Grunde ist der ausgewiesene Platzausbau zu forcieren.
Finanziert werden jedoch nicht die vorgehaltenen,
sondern nur die belegten Plätze.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Die
Landeshauptstadt Potsdam gewährt als örtlicher Träger der öffentlichen
Jugendhilfe den freien Trägern von Kindertagesbetreuungseinrichtungen auf
Antrag Zuschüsse gem. § 16 Absatz 2 und 3 Kita-Gesetz. Anwendung findet die
Richtlinie über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der
Kindertagesstätten in freier Trägerschaft in der Landeshauptstadt Potsdam
(05/SVV/0755).
Die
Landeshauptstadt Potsdam ist als vorübergehender Träger einer Einrichtung für
die Finanzierung der Betreuungsangebote nach § 16 Kita-Gesetz zuständig.
Der
Platzbedarf für Kindertagesbetreuung in der Landeshauptstadt Potsdam steigt
gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 5,5 % an. Es ist davon auszugehen, dass sich
diese Entwicklung mit entsprechenden finanziellen Auswirkungen im Haushalt der
Landeshauptstadt Potsdam über die bisherige mittelfristige Finanzplanung hinaus
auswirken wird.
Der
Zuschussbedarf für die Betreuung von Kindern in Tagespflege und in
Tageseinrichtungen ist im Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam in den Produkten
36100 und 36502 abgebildet.
|
Plan |
Mittelfristige Finanzplanung |
||
Zuschuss-bedarf in Mio. € |
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
39,8 |
40,5 |
41,1 |
43,8 |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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37 kB
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(wie Dokument)
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3
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(wie Dokument)
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20,2 kB
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(wie Dokument)
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24 kB
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(wie Dokument)
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22,1 kB
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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