Beschlussvorlage - 10/SVV/0615

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Gemäß des Ergebnisses der Interessenbekundungsprüfungen wird die Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH beauftragt, die Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung „Treffpunkt Freizeit“ ab 01.01.2011 entsprechend des eingereichten Konzeptes (vgl. Anlage) zu führen.

 

2.      Grundlage des Konzeptes ist eine Kooperation der Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH mit dem Potsdamer Betreuungshilfe e.V. und dem Potsdamer Kunstgenossen e.V.

 

3.      Ziel der Trägerschaft ist eine Angebotserweiterung entsprechend des Konzeptes.

 

4.      Zur Weiterführung des Mehrgenerationenhaus-Projektes wird fristgerecht ein Antrag auf Trägerwechsel beim zuständigen Bundesfamilienministerium gestellt.

 

5.      Das vorhandene „Treffpunkt Freizeit“-Personal wird von der Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH gemäß § 613a BGB übernommen.

 

6.      Der Kommunale Immobilienservice schließt mit Wirkung vom 01.01.2011 auf der Basis der bisherigen Konditionen mit der Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH einen Mietvertrag ab.

 

7.      Der Betriebsübergang wird federführend durch den Oberbürgermeister, vertreten durch den Fachbereich Kinder, Jugend und Familie (35), begleitet.

 

8.      Der jährliche Zuwendungsbetrag der Landeshauptstadt Potsdam verbleibt auf dem in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen Niveau.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Gemäß des Beschlusses „Auswahlverfahren und -kriterien ‚Treffpunkt Freizeit‘“ (DS 10/SVV/0330) prüfte und bewertete die Prüfkommission insgesamt sieben fristgerecht eingereichte Bewerbungen.

 

Die Juryprüfung, -bewertung und -entscheidung erfolgte dabei konsequent gemäß des vorgenannten Grundlagenbeschlusses der Stadtverordnetenversammlung, d.h. transparent und unter strikter Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes (vgl. Beantwortung der Kleinen Anfrage „Vergabeverfahren Treffpunkt Freizeit“ DS 10/SVV/0564).

 

Im Ergebnis der Prüfung der sieben Bewerbungen zum Betreiben von Potsdams größter Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung gab die Jury ein klares und zudem einstimmiges Votum für das „Treffpunkt Freizeit“-Konzept eines Trägerverbundes aus Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH, Potsdamer Betreuungshilfe e.V. und Potsdamer Kunstgenossen e.V. (vgl. Anlage) ab.

 

Das von der Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH nebst Kooperationspartnern eingereichte und in einer Anhörung vorgestellte schlüssige Konzept mit standortbezogener Bestands- und Bedarfsanalyse sowie hieraus abgeleiteten Zielgruppen, Zielen und Inhalten überzeugte die Prüfkommission ebenso wie das durch die Kooperationen im Trägerverbund mögliche breite Angebotsspektrum mit einer „Treffpunkt-Freizeit“-Vision als

„- lebendiges, offenes Haus für Kinder, Jugendliche, Eltern, Großeltern,

 - ein Mosaik von Angeboten, Organisationen, Vereinen, Initiativen, Menschen und Ideen

 - mit einem inhaltlichen und organisatorischen Rahmen, der durch die gGmbH getragen und

   im Verbund gestaltet wird.“

 

Durch ein gemeinsames und abgestimmtes Auftreten der drei Träger sowie durch eine sachlich fundierte Beantwortung von Fragen der Jurymitglieder vermittelte der Trägerverbund zudem eine positive Problemlösungskompetenz bzw. ein entsprechendes (Selbst-) Verständnis: Verbindlichkeit, aber ohne Dogmatismus, bei gleichzeitiger (partizipativer) Offenheit, jedoch ohne Beliebigkeit.    

 

 

Die Prüfkommission schlägt deshalb der Stadtverordnetenversammlung vor, die Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung „Treffpunkt Freizeit“ in die Trägerschaft der Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH und ihrer beiden Kooperationspartner zu überführen.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Entscheidung im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens zum Betreiben des „Treffpunkt Freizeit“ erfolgt im Rahmen des einrichtungsbezogenen Haushaltsansatzes in Höhe von jährlich

 

327.000 € für Personal-, Sach- und pädagogische Kosten (Produktkonto 3660000.5317100),

  30.000 € für Kindertagesbetreuung für Kinder im Grundschulalter (Produktkonto 3650200.5317100),

129.898 € Mietzuschuss (Produktkonto 3660000.5318900).

 

Die vorgenannten finanziellen Mittel für die Gewährung von Zuschüssen zum Betreiben des „Treffpunkt Freizeit“ sind im Haushaltsplan 2011, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes, veranschlagt sowie in der mittelfristigen Haushaltsplanung bis 2014 berücksichtigt.

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Anlagen

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