Antrag - 10/SVV/0778

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, im Haushaltsentwurf 2011 die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um der neuen Auslegung der Härtefallregelung zum Schulessen gerecht werden zu können.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

Nach der vom Oberbürgermeister persönlich mit Rundschreiben an alle Eltern dargestellten großzügigen Auslegung der Härtefallregelung zum Schulessen sind faktisch alle ALG II – Empfänger sowie andere Bezieher von niedrigen Einkommen berechtigt und aufgefordert, kostenloses Schulessen in Anspruch zu nehmen. Ungeachtet der Tatsache, dass es konsequent wäre, unter dieser Voraussetzung einen Anspruch für diese Personengruppe auf kostenloses Schulessen zu formulieren, ergibt sich aus der jetzigen Situation, dass alle sozial benachteiligten Schüler sich zum Härtefall erklären können. Dafür müssen mit dem Haushalt 2011 die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden.

 

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