Beschlussvorlage - 10/SVV/0937

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Bebauungsplan Nr. SAN-P 13 "Havelufer/Alte Fahrt" wird öffentlich ausgelegt.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

1.       Anlass für die Planaufstellung

Der Bereich Havelufer/Alte Fahrt befindet sich innerhalb der Grenzen des Sanierungsgebietes „Potsdamer Mitte“ (Sanierungssatzung veröffentlicht im Amtsblatt von Potsdam 12/1999). Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung der Sanierungsziele und deren Konkretisierung im Rahmen der Planungswerkstatt Potsdamer Mitte sowie dem Integrierten Leitbautenkonzept zu schaffen, wird der Bebauungsplan für das Havelufer aufgestellt.  Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13 a BauGB durchgeführt.

 

2.       Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans mit einer Größe von ca. 1,5 ha umfasst große Teile der Flur Nr. 6, Gemarkung Potsdam.

 

Der Geltungsbereich grenzt

- im Nordwesten an die süstliche Grenze der Planstraße und zukünftigen Humboldtstraße     und den Alten Markt

- im Nordosten an die Verlängerung der rückwärtigen Gebäudekante des Ausstellungspavillons auf der Freundschaftsinsel 

- im Südosten an das nordwestliche Ufer der Alten Fahrt

- im Südwesten an die nordöstliche Grenze der neuen Langen Brücke,

wie auf dem anliegenden Plan dargestellt.

 

 

3.       Ziel der Planung

Der Wiederherstellung des Alten Marktes als einem historischen Kernbereich der Stadt Potsdam kommt eine zentrale Bedeutung zu. Dabei soll sowohl die städtebauliche Fassung wiederhergestellt und der Alte Markt als Raum wieder erlebbar gemacht werden als auch neue Nutzungen für diesen Bereich gefunden werden, die seiner stadträumlichen Lage gerecht werden. Der Platz soll zukünftig in das Netz der öffentlichen Räume der Stadt eingebunden werden.

 

 

4.       Planungsrechtliche Grundlagen

Die zu treffenden Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung im Geltungsbereich des Bebauungsplans werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan vom 04.10.2001 wie auch im Entwurf seiner Überarbeitung  als Mischgebiet dargestellt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes Potsdamer Mitte (Sanierungssatzung veröffentlicht im Amtsblatt von Potsdam 12/1999).

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Der Bebauungsplan dient der Schaffung von Baurechten. Unmittelbare Kosten entstehen durch seine Festsetzungen nicht. Mittelbare Kosten können entstehen, wenn die Stadt durch den Bebauungsplan geschaffene Baurechte ausnutzt und Mittel zur Verwirklichung von Projekten in den Haushalt der Stadt Potsdam einstellt.

 

Die Finanzierung des Bebauungsplans erfolgt durch den Treuhänder aus dem Treuhandvermögen.

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Anlagen

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