Antrag - 10/SVV/1057

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadt Potsdam erlässt den Anliegern der Lendelallee, die bereits vor 2006 einen Antrag auf Anschluss an die öffentlichen Entwässerungsanlagen gestellt haben, die Gebühren für die Herstellung der Hausanschlüsse.

 

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Erläuterung

Begründung:

Die Stadt sollte aus Billigkeitsgründen den Genannten die Gebühr erlassen.

Als die Anlieger der Lendelallee Anträge auf Anschluss an die Entwässerungsanlage stellten, galt eine Satzung, die für die Herstellung der Hausanschlüsse keine Gebühren festsetzte. Auch die dafür zuständige EWP, die im Auftrag der Stadt handelt, hatte seinerzeit zugesichert, dass die Anschlüsse der Bornstedter Altgrundstücke vor einer Änderung der Rechtslage, bis zum Jahr 2006 fertiggestellt würden.

 

In der Folge der Eingemeindungen wurde die Abwassergebührensatzung von Potsdam geändert, neuerdings werden danach auch im Stadtgebiet Gebühren für die Herstellung der Grundstücksanschlüsse erhoben.

 

Die Stadt hat – rechtlich nicht zu beanstanden – aufgrund der zum Zeitpunkt der Herstellung der Anschlüsse geltenden Abwassergebührensatzung – Kostenerstattungsbescheide erlassen und die Widersprüche der Anlieger zurückgewiesen. Aber wenn dies rechtlich auch nicht zu beanstanden ist, führt es doch zu einer unbilligen Benachteiligung der mit den Kosten Belasteten, weil sie allein wegen der von ihnen nicht zu vertretenden Verzögerung der Herstellung der Anschlüsse mit den Kosten belastet werden.

 

Das ist insoweit unbillig, als sie aus Gründen, die sie nicht zu vertreten haben, anders als ihre Nachbarn mit Kosten belastet werden.

 

Um diese Unbilligkeit zu verhindern gibt es nur noch die Möglichkeit, antragsgemäß die Gebühren zu erlassen.

 

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