Beschlussvorlage - 11/SVV/0681

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Straßenreinigungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Potsdam 2012.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Aufbauend auf die Ergebnisse der externen betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Prüfung der Straßenreinigungssatzung durch das Unternehmen Econum und der bereits umgesetzten Veränderungen im Jahre 2011 sowohl in der Gebührensatzung als auch im Straßenverzeichnis der Straßenreinigungssatzung ergibt sich auch 2012 die Notwendigkeit einer neuen Gebührenkalkulation.

Die Prüfung der der Reinigungsklasse 2 (RK 2) zugeordneten Straßen hat sowohl in tatsächlicher wie rechtlicher Hinsicht ergeben, dass es für eine Beibehaltung der 2011 erfolgten Differenzierung nach der Art der Reinigungsleistungen keine durchgreifenden Gründe gibt. Zum einen konnte das Erfordernis einer manuellen Reinigung nicht in Gänze für die der RK 2 zugeordneten Straßen ausgeschlossen werden. Zum anderen sind unter Verweis auf die Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 10. Oktober 2007 im Hinblick auf die mit der Differenzierung verbundene Abweichung von der Sachsystematik rechtliche Zweifel an der Zulässigkeit der Differenzierung bezüglich der RK 2 geltend gemacht worden. Im Ergebnis war daher die erfolgte Differenzierung auch unter dem Gesichtspunkt der Risikovermeidung für den Bestand der Satzung aufzugeben.  

 

Der RK 2 sind daher keine Straßen mehr zugeordnet.

 

Die Gebührenkalkulation für den Winterdienst wurde vom Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen erstellt. (Anlage 1)

 

Im Zuge von laufenden Widerspruchsverfahren, Bearbeitung von Eigentumswechseln oder Nutzungsveränderungen sowie der Bearbeitung von Veränderungen am Grundstück selbst (Teilung, Zusammenlegung, Bildung wirtschaftlicher Einheiten) ergeben sich regelmäßig Veränderungen zu den Maßstabseinheiten (Frontmetern) der Kalkulation.

 

Hieraus ergibt sich insgesamt das Erfordernis einer Vorkalkulation für die Gebühren der Straßenreinigung 2012 innerhalb der einzelnen Reinigungsklassen (RK).

 

Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze ergibt sich folgendes Ergebnis:

 

Reinigungsklasse

Gebührensatzung 2011

Gebührensatzung 2012

Differenz

1/12

39,68 Euro

31,98 Euro

- 7,70 Euro

2/12

1,69 Euro

nicht belegt

 

3/12

6,90 Euro

9,98 Euro

+ 3,08 Euro

4/12

5,70 Euro

5,09 Euro

- 0,61 Euro

5/12

3,18 Euro

3,13 Euro

- 0,05 Euro

6/12

0,00 Euro

0,00 Euro

0,00 Euro

 

Winterdienst

Gebührensatzung 2011

Gebührensatzung 2012

Differenz

1/12

                        2,76 Euro

5,56 Euro

+ 2,80 Euro

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

Das Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg (KAG) schreibt die Erhebung von Gebühren für die kostenrechnende Einrichtung Straßenreinigung vor. Es regelt ebenso die Verpflichtung der Kommune zum zeitnahen Ausgleich von Kostenüber- oder -unterdeckung im Rahmen einer durchzuführenden Kalkulation.

 

 

 

Der in der vorliegenden Kalkulation ermittelte Zuschussbedarf liegt 203.000 Euro über dem in der mittelfristigen Finanzplanung 2012 angesetzten Zuschussbedarf.

 

Anlage 2

 

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Anlagen

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