Beschlussvorlage - 11/SVV/0717

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Die „Richtlinie über die Finanzierung und Leistungsicherstellung der Kindertagestätten in freier Trägerschaft in der Landeshauptstadt Potsdam (Kita-Finanzierungsrichtlinie-KitaFR)“ einschließlich der Anlage „Kennziffern und Erläuterungen“ tritt mit Wirkung vom 01.01.2012 in Kraft.

 

2.      Gleichzeit tritt die KitaFR vom 20.12.2005 (Drucksache 05/SVV/0755) einschließlich der Anlage außer Kraft.

 

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Erläuterung

 

 

 

 

 

Begründung:

 

In Umsetzung des haushaltsbegleitenden Beschlusses 2010 (H 4), Drucksache 10/SVV/0052 und in Verbindung mit der Mitteilungsvorlage 11/SVV/0039 vom 26.01.2011 erfolgte eine Neufassung der zur Zeit geltenden Kita- Finanzierungsrichtlinie (KitaFR).

 

Das Grundprinzip der zur Zeit geltenden Kita – Finanzierungsrichtlinie hat sich bewährt, da die Gewährung von genau definierten pauschalen Zuschüssen sowie die damit verbundene Abrechnung und deren Kontrolle mit Unterstützung einer externen Firma zu einer Kostentransparenz und zum sparsamen und wirtschaftlichen Handeln der Träger sowie zur Einsparung nicht in Anspruch genommener  bzw. nicht benötigter finanzieller Mittel geführt hat.

 

Die vorliegende Neufassung der KitaFR berücksichtigt die bisher im Ergebnis der Prüfungen der Betriebskostenabrechnung gesammelten Erfahrungen sowie die Auswirkungen der Novellierung des KitaGesetzes.

Der Entwurf der Neufassung der KitaFR wurde mit den Trägern der Kindertagesbetreuung beraten und die entsprechenden Anregungen und Hinweise wurden beachtet.

Die Neufassung beinhaltet nachfolgende wesentliche Änderungen zur bisherigen KitaFR:

-          Die Übersichtlichkeit und Struktur wurde verbessert.

-          Die erforderlichen Mitwirkungspflichten der Träger, einschließlich möglicher Sanktionen bei fehlender Mitwirkung, wurden eindeutiger formuliert.

-          Die bisher gewährten pauschalen Zuschüsse wurden auf ihre Zweckmäßigkeit sowie den tatsächlichen Bedarf an Hand detaillierter Betriebskostenabrechnungen geprüft und dem nachgewiesenen Bedarf angepasst.

-          Die Kennziffern wurden im Ergebnis der Auswertung der Betriebskostenabrechnungen der letzten Jahre auf ihre Realität überprüft, den durchschnittlichen Werten der freien Träger angepasst  und einheitlich in der Anlage zur KitaFR dargestellt.

-          Bei den Kennziffern für die Gewährung von Zuschüssen für Investitionen wurde eine Kappungsgrenze festgelegt.

-          In Umsetzung der Bestimmungen des KitaGesetzes, die eine Versorgung der Kinder während der gesamten Betreuungszeit fordert (siehe KitaG vom 27.06.2004, §§ 2, 17) wurde die Gewährung von Zuschüssen für Frühstück und Vesper vorgesehen (entsprechende Angebote wurden durch die Träger bisher zum Teil bereits durch eine unzulässige Heranziehung der Personensorgeberechtigten zu den Kosten realisiert).

 

 

    Die Umsetzung der Neufassung der KitaFR ist mit folgenden finanziellen Auswirkungen im Vergleich zur bisher geltenden KitaFR verbunden (Durchschnittswerte bezogen auf die Betreuung von 13.000 Kindern)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Leistungsbereich

Pflichtaufgabe

Aufgabe nach pflichtgemäßen Ermessen

freiwillige Aufgabe

 

bisherige Regelung

(Aufwand pro Platz pro Jahr)

 

 

 

 

 

neue Regelung

(Aufwand pro Platz pro Jahr)

 

Differenz

 

(Aufwand pro Platz pro Jahr)

 

Mehr- bzw. Minder-

aufwendungen pro Jahr (in EURO)

(bezogen auf 13.000 betreute Kinder)

Zuschuss r notwendiges pädagogisches Personal

(ZB I)

 

 

x

 

 

 

 

 

 

Keine Auswirkungen, Zuschuss erfolgt entsprechend den Bestimmungen des KitaGesetzes

Zuschuss zu den Personalkosten gemäß        § 7 (3) der KitaFR gemäß KitaPersV vom 06.08.2010, § 10.      (30 % der Kosten des betreffenden Personals)

 

 

 

 

x

 

 

 

 

0

 

 

 

11.000 €

pro betr. MA

 

 

 

+ 11.000 €

pro betr. MA

 

 

 

+ 222.750

(bei 20,25 MA)

Zuschuss für Gebäude- und Anlagen-bewirtschaftung (ZB II)

-       Hausmeister/

     Reinigung

-       chenpersonal

 

 

 

x

 

x

 

 

 

 

 

370 €

 

359 €

 

 

 

338 €

 

370 €

 

 

 

-  32 €

 

+ 11 €

 

 

 

-  416.000

 

+ 143.000

 

Zuschuss für sonstige Betriebskosten (ZB III)

 

 

x

 

 

 

464 €

 

491 €

 

+ 27 €

 

+ 351.000

 

Zuschuss für Frühstück

 

 

x

 

 

0

 

50 €

 

 

+ 50 €

(0,22 €/Tag)

 

+ 300.000

(ohne Hort)

 

Zuschuss für Vesper

 

 

 

x

 

 

0

 

25 €

 

+ 25 €

(0,11 €/Tag)

 

+ 325.000

 

 

 

Mehraufwendungen gesamt

 

+  925.750

(+ 1,6 % der gegenwärtigen Aufwendungen für Kindertagesbe- treuung)

 

 

Die Mehraufwendungen, die aus der Umsetzung dieser Richtlinie resultieren wurden für die Haushaltsplanung 2012 sowie die mittelfristige Finanzplanung angemeldet.

 

Der haushaltswirksame Finanzmehrbedarf ist in den jeweiligen Jahren abhängig von der jeweiligen Altersstruktur der betreuten Kinder, da für die Betreuung von Kindern im Alter von 6-12 Jahren geringere Aufwendungen anfallen, als für die Betreuung von Kindern im Alter von 0-6 Jahren.

 

Mehraufwendungen, die aus einem Anstieg der Betreuungszahlen resultieren sind bereits innerhalb der mittelfristigen Finanzplanung veranschlagt.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Siehe Begründung

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Anlagen

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