Antrag - 11/SVV/0436

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Gesellschaftervertrag der PRO POTSDAM GmbH wird wie folgt geändert:

 

1. In §8 Abs. 2 Satz 1 wird die Zahl „9“ durch die Zahl „11“ ersetzt.

 

2. In §8 Abs. 2 Satz 2 Buchstabe c) wird das Wort „fünf“ durch das Wort „sieben“ ersetzt.

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Erläuterung

Begründung:

 

Aufgrund der Größe, der Bedeutung und des Unternehmenszweckes der PRO POTSDAM GmbH, die sich zu 100 % im Eigentum der Landeshauptstadt Potsdam befindet, ist es angemessen, die Zahl der von der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam zu benennenden Mitglieder des Aufsichtsrates um zwei Mitglieder auf insgesamt sieben Mitglieder zu erhöhen.

 

Hierdurch wird das Gewicht der demokratisch gewählten Vertreter/-innen der Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt erhöht und es können sich mehr Fraktionen an der Mitarbeit im Aufsichtsgremien der städtischen Gesellschaft beteiligen. Dieses führt gleichzeitig zu einer verbesserten Abbildung der Mehrheitsverhältnisse in der Stadtverordnetenversammlung.

 

Mit der Begrenzung auf elf Aufsichtsratsmitgliedern (weitere Mitglieder sind lt. Gesellschaftervertrag der Oberbürgermeister und von ihm vorgeschlagene Experten) ist sichergestellt, dass das Aufsichtsgremium weiterhin arbeitsfähig ist.

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Anlagen

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