Antrag - 11/SVV/0997

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Gesellschaftsvertrag der Energie und Wasser Potsdam GmbH in der Fassung vom 14. April 2011 wird wie folgt geändert:

 

1.

1.1 § 9 Abs. 1: Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, der aus 16 (statt 9) Mitgliedern besteht.

Von den Gesellschaftern entsandt werden 10 (statt 6) Mitglieder von der SWP bzw. der Landeshauptstadt Potsdam und 5 (statt 3) Mitglieder von der E.ON edis AG (e.dis).

Darüber hinaus ist ein Vertreter der Belegschaft in den Aufsichtsrat zu entsenden.

 

1.2 § 10 Abs. 4 Satz 2: Er ist beschlussfähig, wenn nach ordnungsgemäßer Einberufung mindestens 13 (statt 7) Mitglieder anwesend oder gemäß Abs. 5 Satz 5 vertreten sind, darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter.

 

1.3 § 10 Abs. 6 Satz 2: Ein Beschluss kommt nur zu Stande, wenn mindestens 13 (statt 7)

Erklärungen vorliegen.

 

1.4 § 11 Abs. 6 Satz 1: Über die ihm vom Gesetz und von diesem Gesellschaftsvertrag

zugewiesenen Aufgaben hinaus beschließt der Aufsichtsrat abschließend mit einer Mehrheit von 13/16 (statt 7/9) der Stimmen seiner anwesenden oder ordnungsgemäß vertretenen Mitglieder über:……

 

1.5 § 11 Abs. 7: Eine Mehrheit von 13/16 (statt 7/9) der Stimmen ist nicht erforderlich – sondern nur die einfache Mehrheit – bei Beschlüssen zu Abs. 6 Satz 1 lit i), t) und u).

 

1.6 § 11 Abs. 8 Satz 2: Eine Mehrheit von 13/16 (statt 7/9) der Stimmen ist daher nicht

erforderlich – sondern nur die einfache Mehrheit – bei Beschlüssen zu Abs. 6 Satz 1 lit. b),

e), g) bis h), j) l) bis r) und v) die ausschließlich die Wasserversorgungs- und

Abwasserentsorgungsvertrag zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und der

Gesellschaft betreffen.

 

2.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, entsprechende Beschlüsse in den Gremien der

EWP zu initiieren, da gemäß § 7 Abs. 2 Satz 4 des Gesellschaftsvertrages der EWP dieser

nur einvernehmlich geändert werden kann.

 

 

Reduzieren

Erläuterung

Begründung

Es befinden sich ein Antrag zur Abberufung und Neubestellung der von der Landeshauptstadt Potsdam in den Aufsichtsrat der EWP entsandten städtischen Vertreterinnen (DS 11/SVV/0501) sowie ein Antrag Erweiterung Aufsichtsräte (DS 11/SVV/0474) im Geschäftsgang.

Die Landeshauptstadt Potsdam ist hundertprozentige Gesellschafterin der Stadtwerke Potsdam GmbH (SWP), welche wiederum 65 % der Geschäftsanteile an der Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) hält. Die Landeshauptstadt Potsdam ist somit mittelbar an der EWP beteiligt. Die weiteren 35 % der Geschäftsanteile an der EWP hält die E.ON edis AG (edis).

Die bisherige Diskussion hat gezeigt, dass Vorbehalte gegen „kleine“ Aufsichtsräte bestehen. Durch eine Erweiterung des Aufsichtsrates der Energie und Wasser Potsdam GmbH wird das Gewicht der demokratisch gewählten Vertreter/-innen der Bürgerinnen und Bürger erhöht und es können sich mehr Fraktionen an der Mitarbeit im Aufsichtsgremium der städtischen Gesellschaft beteiligen. Mit wachsender Mitgliederzahl besteht jedoch die Gefahr der Ineffizienz des Gremiums. Durch diesen Vorschlag Fraktionen Sitze im Aufsichtsrat der Energie und Wasser Potsdam GmbH erhalten. Es wird erwartet, dass durch die Erhöhung der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder auf sechzehn, dieser weiterhin arbeitsfähig und eine effiziente Willensbildung möglich ist.

Die Erweiterung des Aufsichtsrates der Energie und Wasser Potsdam GmbH erfordert die Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Energie und Wasser Potsdam GmbH, die jedoch nur einvernehmlich mit dem Mitgesellschafter, der E.ON edis AG, möglich ist. Insofern wird der OBM beauftragt, entsprechende Beschlüsse in den Gremien der EWP zu initiieren.

 

 

Loading...