Antrag - 12/SVV/0308

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Soweit Grundstücke, die vom Uferwegekonzept erfasst sind und die in einem B-Plan-Gebiet liegen, veräert werden, entscheidet die Stadtverordnetenversammlung, in eiligenllen der Hauptausschuss, über die Inanspruchnahme eines Vorkaufsrechts.

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Erläuterung

Begründung:

Durch den Verzicht auf das Vorkaufsrecht in der Berliner Straße ist die Umsetzung des von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Uferwegekonzepts nachhaltig beeinträchtigt. Um zu verhindern, dass in der Zukunft durch ähnliche Entscheidungen der Verwaltung die Umsetzung des Uferwegekonzepts verhindert wird, soll in den bezeichneten Fällen die Entscheidung über die Inanspruchnahme eines bestehenden Vorkaufsrechts durch die Stadtverordneten getroffen werden.

 

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