Antrag - 12/SVV/0213

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, inwieweit Potsdam Erschließungsbeiträge auf der Grundlage des Baugesetzbuches für öffentliche Grünanlagen erheben kann. Bejahendenfalls ist eine entsprechende Satzung der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vorzulegen.

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist in der September Sitzung 2012 Bericht zu erstatten.

 

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Erläuterung

Begründung:

r die Erholung, dem Klimaschutz und der Landschaftspflege sowie Naturschutz sind öffentliche Grünflächen von großer Bedeutung. Auch aus gesundheitlichen und sozialen Gründen sind Grünanlagen zu begrüßen.

Da Potsdam Grünanlagen z.B. an den Ufern seiner Gewässer neu schaffen will, ist gerade unter Berücksichtigung der damit verbundenen Kosten die Prüfung von Erschließungs­beiträgen angezeigt.

GGSC führt dazu in seinem Februar newsletter u. a. aus: „Nach der Rechtsprechung sind öffentliche Grünanlagen innerhalb von Baugebieten dann im erschließungsbeitragsrechtlichen Sinne „notwendig“, wenn sie „unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten als eine nach städtebaulichen Gesichtspunkten vernünftige und in diesem Sinne gebotene Lösung zu qualifizieren“ sind.

 

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