Beschlussvorlage - 02/SVV/0163
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierungsträger Potsdam GmbH - Anteilsveräußerung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Service
- Einreicher*:
- FB 26
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.03.2002
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10.04.2002
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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20.03.2002
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Beschlussvorschlag
1. Der
Vertreter der Landeshauptstadt Potsdam in der Gesellschafterversammlung der
Sanierungsträger Potsdam
GmbH wird ermächtigt, der Anteilsveräußerung der anderen
Gesellschafter an die BIG
Städtebau zuzustimmen.
2. Der
BIG-Städtebau wird eingeräumt, zu einem späteren Zeitpunkt 1 % der
Gesellschafteranteile von
der Landeshauptstadt
Potsdam zu erwerben, so dass dann ein Anteilsverhältnis beider
Gesellschafter von 50/50
besteht.
Erläuterung
1.
Die Sanierungsträger Potsdam - Gesellschaft der behutsamen Stadterneuerung mbH
wurde im Februar 1992 gegründet, sie ist auf unbestimmte Dauer eingerichtet.
Das Stammkapital beträgt 100 TDM.
Derzeit
sind als Gesellschafter mit folgenden Anteilen beteiligt:
-
Landeshauptstadt Potsdam
51 TDM
- Investitionsbank des Landes
Brandenburg (ILB)
19 TDM
- Evangelische Landeskirche
Berlin-Brandenburg
10 TDM
- Gemeinnützige Wohn- u.
Baugesellschaft Potsdam mbH (GEWOBA) 10 TDM
- Mittelbrandenburgische Sparkasse
Potsdam (MBS)
10 TDM
Die
Mitgesellschafter der Landeshauptstadt Potsdam haben signalisiert, dass sie
ihre Anteile zur Disposition stellen wollen. Gegenwärtig führt die Verwaltung
Verhandlungen mit BIG-Städtebau. Dieses Unternehmen ist an der Übernahme der Anteile der ILB, der
Landeskirche, der GEWOBA und der MBS interessiert
Gemäß § 6
Abs. (1) des Gesellschaftsvertrages bedarf die Verfügung über Geschäftsanteile
oder über Teile davon der Zustimmung aller Gesellschafter.
2. Die
BIG-Städtebau läßt sich bei ihren Überlegungen von den Erfahrungen leiten, die
sie in einer vergleichbaren Situation in der Hansestadt Stralsund gesammelt
hat. Dort führt sie seit 1990 gemeinsam mit der Stadt (Anteilsverhältnis 50/50)
die Stadterneuerungsgesellschaft Stralsund mbH (SES) bei der sie die
Geschäftsführung innehat. Sämtliche städtebaulichen Maßnahmen nach dem
BauGB
werden in Stralsund über diese Gesellschaft abgewickelt.
Die
umfassenden Steuerungsmöglichkeiten der Stadt durch ihre Weisungsbefugnis im
Rahmen der bestehenden Treuhänderverträge bleiben unberührt.
Im
übrigen wird auf die Mitteilungsvorlage von IV/2 verwiesen:
Information
zur Sanierungsträger Potsdam - Gesellschaft der behutsamen Stadterneuerung mbH