Beschlussvorlage - 02/SVV/0163

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Vertreter der Landeshauptstadt Potsdam in der Gesellschafterversammlung der

    Sanierungsträger Potsdam GmbH wird ermächtigt, der Anteilsveräußerung der anderen

    Gesellschafter an die BIG Städtebau zuzustimmen.

 

2. Der BIG-Städtebau wird eingeräumt, zu einem späteren Zeitpunkt 1 % der Gesellschafteranteile von

    der Landeshauptstadt Potsdam zu erwerben, so dass dann ein Anteilsverhältnis beider

    Gesellschafter von 50/50 besteht.

 

 

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Erläuterung

1. Die Sanierungsträger Potsdam - Gesellschaft der behutsamen Stadterneuerung mbH wurde im Februar 1992 gegründet, sie ist auf unbestimmte Dauer eingerichtet. Das Stammkapital beträgt 100 TDM.

 

Derzeit sind als Gesellschafter mit folgenden Anteilen beteiligt:

           - Landeshauptstadt Potsdam                                                                        51 TDM

           - Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)                                        19 TDM

           - Evangelische Landeskirche Berlin-Brandenburg                                       10 TDM

           - Gemeinnützige Wohn- u. Baugesellschaft Potsdam mbH (GEWOBA)    10 TDM

           - Mittelbrandenburgische Sparkasse Potsdam (MBS)                                 10 TDM

 

Die Mitgesellschafter der Landeshauptstadt Potsdam haben signalisiert, dass sie ihre Anteile zur Disposition stellen wollen. Gegenwärtig führt die Verwaltung Verhandlungen mit BIG-Städtebau. Dieses Unternehmen ist an der  Übernahme der Anteile der ILB, der Landeskirche, der GEWOBA und der MBS interessiert

 

Gemäß § 6 Abs. (1) des Gesellschaftsvertrages bedarf die Verfügung über Geschäftsanteile oder über Teile davon der Zustimmung aller Gesellschafter.

 

2. Die BIG-Städtebau läßt sich bei ihren Überlegungen von den Erfahrungen leiten, die sie in einer vergleichbaren Situation in der Hansestadt Stralsund gesammelt hat. Dort führt sie seit 1990 gemeinsam mit der Stadt (Anteilsverhältnis 50/50) die Stadterneuerungsgesellschaft Stralsund mbH (SES) bei der sie die Geschäftsführung innehat. Sämtliche städtebaulichen Maßnahmen  nach dem

BauGB werden in Stralsund über diese Gesellschaft abgewickelt.

 

Die umfassenden Steuerungsmöglichkeiten der Stadt durch ihre Weisungsbefugnis im Rahmen der bestehenden Treuhänderverträge bleiben unberührt.

 

Im übrigen wird auf die Mitteilungsvorlage von IV/2 verwiesen:

Information zur Sanierungsträger Potsdam - Gesellschaft der behutsamen Stadterneuerung mbH

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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