Antrag - 02/SVV/0135
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenreinigungsgebühren RK 1
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Einreicher*:
- CDU-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.03.2002
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10.04.2002
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Vorberatung
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18.04.2002
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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20.03.2002
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Erledigt
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Ausschuss für Eingaben und Beschwerden
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Vorberatung
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26.03.2002
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Erläuterung
In
der RK 1 (Reinigungsklasse 1) wird je Meter Straßenfront eine Jahresgebühr von
165,63 € erhoben.
Wir
zeigen nachfolgend an einem konkreten Beispiel die sozialen Folgen dieser
Regelung auf:
In
diesem konkreten Fall ergibt sich bei einer Straßenfront von 17 m eine
jährliche Gebühr von 2.815,71 € . Da die relativ kleinen barocken Typenhäuser
keine großen vermietbaren Flächen haben, ergibt sich daraus für die Wohnung im
1. Stock ein Anteil von 593,10 € pro Jahr. Dieser Betrag entspricht genau der monatlichen
Rente der Rentnerin.
Einerseits
sieht die Sozialplanrichtlinie im Sanierungsgebiet der 1. barocken
Stadterweiterung Mietobergrenzen zwischen DM 8,50 und DM 10,80 (je nach Größe
der Wohnung) vor, andererseits wird das angestrebte Ziel – Verhinderung der
sozialen Entmischung – durch die schematische Umlage der Kosten gefährdet.
Durch
die ungerechte Umlage der Reinigungskosten, deren Höhe nicht bestritten werden
soll, werden einigen Mietern untragbare Lasten auferlegt. Die
Grundstückbesitzer/Vermieter können aus rechtlichen Gründen keine andere
Aufteilung der Kosten vornehmen.
Die
betroffenen Mieter vertreten unserer Ansicht nach zu Recht die Ansicht, dass
nicht durch sie selbst der höhere Verschmutzungsgrad der Gebiete mit der RK 1
verursacht wird, vielmehr ergibt sich der erhöhte Reinigungsbedarf durch die
Nutzung von Passanten und Touristen.
Deshalb
muss dieser Missstand kurzfristig behoben werden.