Antrag - 02/SVV/0135

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Regelung zum Ausgleich des durch die Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren auf das achtfache in der Reinigungsklasse 1 entstandene soziale Ungleichgewicht  herbeizuführen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

gez. Eberhard Kapuste

Fraktionsvorsitzender

 

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Erläuterung

In der RK 1 (Reinigungsklasse 1) wird je Meter Straßenfront eine Jahresgebühr von 165,63 € erhoben.

Wir zeigen nachfolgend an einem konkreten Beispiel die sozialen Folgen dieser Regelung auf:

In diesem konkreten Fall ergibt sich bei einer Straßenfront von 17 m eine jährliche Gebühr von 2.815,71 € . Da die relativ kleinen barocken Typenhäuser keine großen vermietbaren Flächen haben, ergibt sich daraus für die Wohnung im 1. Stock ein Anteil von 593,10 € pro Jahr. Dieser Betrag entspricht genau der monatlichen Rente der Rentnerin.

Einerseits sieht die Sozialplanrichtlinie im Sanierungsgebiet der 1. barocken Stadterweiterung Mietobergrenzen zwischen DM 8,50 und DM 10,80 (je nach Größe der Wohnung) vor, andererseits wird das angestrebte Ziel – Verhinderung der sozialen Entmischung – durch die schematische Umlage der Kosten gefährdet.

Durch die ungerechte Umlage der Reinigungskosten, deren Höhe nicht bestritten werden soll, werden einigen Mietern untragbare Lasten auferlegt. Die Grundstückbesitzer/Vermieter können aus rechtlichen Gründen keine andere Aufteilung der Kosten vornehmen.

Die betroffenen Mieter vertreten unserer Ansicht nach zu Recht die Ansicht, dass nicht durch sie selbst der höhere Verschmutzungsgrad der Gebiete mit der RK 1 verursacht wird, vielmehr ergibt sich der erhöhte Reinigungsbedarf durch die Nutzung von Passanten und Touristen.

Deshalb muss dieser Missstand kurzfristig behoben werden.

 

 

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