Beschlussvorlage - 12/SVV/0726

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt Potsdam 2013.

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

 

Begründung:

 

Im Ergebnis des Gespräches bei der Kommunalaufsicht im Ministerium des Innern des Landes Brandenburg (MI) am 21.3.2012 zu den Beanstandungen der Straßenreinigungsatzung (technische Satzung) und der Straßenreinigungsgebührensatzung 2012 hat das MI ausdrücklich betont, dass die Differenzierung der Reinigungsklassen nach Maschinen- und Mischreinigung grundsätzlich für zulässig erachtet wird. Die Differenzierungsmerkmale und Kriterien für die Zuordnung der einzelnen Straßen in die jeweilige Reinigungsklasse müssen jedoch transparent und systemgerecht sein. Die Einordnung aller Straßen muss nachvollziehbar und nachprüfbar über vorher festgelegte Zuordnungskriterien erfolgen.

 

Bei der Festlegung von Reinigungsklassen und der Einstufung der Straßen in eine dieser Reinigungsklassen besteht zwar ein weiter Ermessens- und Einschätzungsspielraum des Satzungsgebers, dennoch muss die Zuordnung der einzelnen Straßen im Hinblick auf das Verbot willkürlicher Ungleichbehandlung sach- und systemgerecht erfolgen (vgl. VG Cottbus, Beschluss v. 18.01.2012, 6 L 79/11). Insoweit wies das Innenministerium ausdrücklich darauf hin, dass die jeweiligen Zuordnungskriterien für eine Reinigungsklasse für alle Straßen der Stadt gleichermaßen zu Grunde zulegen und zu überprüfen sind.

 

Deshalb wurde für 2013 in Abstimmung mit den Stadtverordneten eine Satzung vorbereitet, die eine maschinelle Reinigungsklasse vorsieht. Dafür wurden von der Verwaltung Kriterien für eine Systematik vorgeschlagen und im Ausschuss für Klima, Ordnung, Umwelt und Landwirtschaft vorgestellt und in der weiteren Folge modifiziert. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22.8.2012 wurde der Oberbürgermeister beauftragt, diese Systematik zu verwenden.

 

RK

Gebiet

Zyklus

Modul 1 / 2

Modul 1

Modul 2

Modul 3

Modul 4

Modul 5

 

 

 

 

 

 

 

 

RK 1

Brandenburger Str. + Friedrich-Ebert-Str.

tägl.

x

x

x

x

x

RK 2

Innenstadt Potsdam

2 x

chentlich

x

x

x

x

x

RK 3

Innenstadt Babelsberg

1 x

chentlich

x

x

x

x

x

RK 4

Magistralen + Erschließungsstraßen

1 x

vierwöchent-lich

x

x

x

x

x

RK 5

Magistralen + Erschließungsstraßen

1 x

vierwöchent-lich

x

 

x

x

x

RK 6

Anliegerstraßen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Modul 1              Die Reinigung der Fahrbahnen und Innenkanten erfolgt ausschließlich durch maschinelle Reinigung mittels Kehrmaschine.

 

Modul 2              Es erfolgt eine ergänzende Reinigung des Schnittgerinnes, vorhandener Mittelinseln, Parkbuchten und Parktaschen mit geeigneten Mitteln.

 

Modul 3              Park- und Stadtplätze werden im Rahmen einer kombinierten Mischreinigung 1x vierwöchentlich gesäubert.

 

Modul 4              Der aufgenommene Kehricht aus dem Fahrbahnbereich sowie von den Park- und Stadtplätzen wird entsorgt.

 

Modul 5              Das aufgenommene Laub aus dem Fahrbahnbereich sowie von den Park- und Stadtplätzen wird verwertet.

 

 

RK 1                             Brandenburger Straße und Friedrich-Ebert-Straße von Charlottenstraße bis Nauener Tor

 

RK 2              Innenstadt von Potsdam

= Gebiet innerhalb der Grenzen von Yorckstraße, Dortustraße, Charlottenstraße, alte Schopenhauerstraße, alte Hegelallee, Kurfürstenstraße, Hebbelstraße, Charlotten-straße, Posthofstraße, Französische Straße, Charlottenstraße, Straße am Platz der Einheit, Straße Am Kanal zur Yorckstraße (beide Fahrbahnen) und Luisenplatz

 

RK 3              Innenstadt von Babelsberg

= Gebiet innerhalb der Grenzen von Alt Nowawes, Grenzstraße, Karl-Liebknecht-Straße, Semmelweisstraße, Bruno-H.-Bürgel-Straße, Plantagenstraße, Rudolf-Breitscheid-Straße und Goetheplatz

 

RK 4               alle Magistralen innerhalb des Stadtgebietes und die Erschließungsstraßen in den Wohngebieten (Straßen an Schulen, Kitas, Einkaufszentren und Märkten, Pflegeeinrichtungen, Ärztehäusern und medizinischen Versorgungeinrichtungen etc.)

 

RK 5              alle Magistralen innerhalb des Stadtgebietes und die Erschließungsstraßen in den Wohngebieten (Straßen an Schulen, Kitas, Einkaufszentren und Märkten, Pflegeeinrichtungen, Ärztehäusern und medizinischen Versorgungeinrichtungen etc.), deren Säuberung ausschließlich mittels maschineller Reinigung (Straßen ohne Parkbuchten und Parktaschen, die am Fahrbahnrand nicht beparkt und keine Pflasterstraßen sind) erfolgen kann.

 

RK 6              Übertragung der Reinigungspflicht auf die Anlieger

 

 

Auf dieser Basis mussten Verhandlungen mit der STEP zu den Leistungs- und Selbstkostenpreisen entsprechend des nun vorliegenden Leistungsumfangs geführt werden, um diese Preise dann in eine entsprechende Kalkulation der Gebühren einfließen lassen zu können.

 

Das in der Anlage der Straßenreinigungssatzung aufgeführte Straßenverzeichnis wurde in Bezug auf die o. g. Kriterien vollständig überarbeitet.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Auf Grund der Veränderungen im Straßenverzeichnis ergibt sich die Notwendigkeit einer neuen Gebührenkalkulation.

 

Anlage

Darstellung der Haushaltsansäte 2013

Produkt 5450100 Straßenreinigung

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Anlagen

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