Beschlussvorlage - 12/SVV/0696

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Die Abwägung über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Flächennutzungsplan-Entwurf (Stand: 07.03.2012) wird gebilligt (Anlage 1).

 

2.      Die Bevölkerungsentwicklungszahl wird entsprechend der aktuellen Prognose der Stadt in der Begründung zum Flächennutzungsplan angepasst.

 

3.      Der gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellende Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Potsdam mit Begründung und Umweltbericht wird beschlossen (Anlage 2).

 

4.      Der parallel mit dem Flächennutzungsplan aufgestellte Landschaftsplan wird zur Kenntnis genommen. In weiteren Planungen und Verwaltungsverfahren sind die im Landschaftsplan für die örtliche Ebene konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen (Anlage 3).

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Erläuterung

Begründung:

 

Erläuterungen

 

Hinweis zur Gliederung der Anlagen der Beschlussvorlage

 

Anlage 1:              Abwägung der Stellungnahmen 2012              (  22 Seiten)

              Übersicht der Stellungnahmen              (    1 Plan)

 

Anlage 2:              Flächennutzungsplan (FNP)

              Teil 1. FNP Begründung              (172 Seiten)

Teil 2. FNP Umweltbericht              (134 Seiten)

              (    1 Plan)             

Teil 3. FNP Pläne              (  14 Pläne)

 

Anlage 3:              Landschaftsplan (LP)

              LP Text (ohne Analyseteile)              (  68 Seiten)

              LP Pläne (Auswahl)              (    2 Pläne )

 

 

FNP- Änderung des Entwurfes, 4. öffentliche Auslegung

Anlass für die vierte Auslegung des Entwurfes des Flächennutzungsplanes (Stand: 07.03.2012) war die Änderung der Darstellung für eine Fläche südlich des Kirchsteigfeldes zwischen der Autobahn, der Trebbiner Straße und der Straßenbahnwendestelle. Die Waldfläche, die bisher im FNP-Entwurf als Gewerbefläche dargestellt war, wurde nach den ausführlichen Diskussionen um den „Drewitz- Park“ jetzt als Waldfläche dargestellt.

 

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit, gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), wurde die vorgenommene Änderung des Flächennutzungsplanentwurfes (Stand: 07.03.2012) im Bereich des Kirchsteigfeldes-Süd und die dazugehörige Begründung mit dem aktualisierten Umweltbericht in der Zeit vom 16. 04.2012 bis zum 30. 04.2012 öffentlich ausgelegt.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am 10.04.2012 zur Abgabe der Stellungnahme aufgefordert sowie über die Beteiligung der Öffentlichkeit informiert.

 

Im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung konnten Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 3 S. 2 BauGB nur zu der geänderten Darstellung abgegeben werden da die gesamtstädtischen Ziele der Entwicklung durch diese  Änderung nicht berührt sind.

 

Der im Parallelverfahren zum Flächennutzungsplan aufgestellte Landschaftsplan wurde ebenfalls überarbeitet. Die Ergebnisse des vorliegenden Landschaftsplanes (Anlage 3) wurden in die Abwägung über die Darstellungen des Flächennutzungsplanes einbezogen.

Aus Sicht des Landschaftsplanes ergaben sich keine Änderungen, es wurde lediglich eine Aktualisierung der Konfliktanalyse/ Eingriffsregelung vorgenommen.

Entsprechend der Umweltprüfung des Flächennutzungsplans sind die fachplanerischen Inhalte des Landschaftsplans einer Strategischen Umweltprüfung unterzogen worden (§ 19 a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung). Diese wurde hiermit ebenfalls überarbeitet.

 

Abwägung

Die Abwägung der Stellungnahmen der Beteiligungen sind in der Anlage 1 zusammengefasst. Die lfd. Nr. der Stellungnahmen sind im entsprechenden Plan „Übersicht der Stellungnahmen“ gekennzeichnet.

 

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wurden sieben Stellungnahmen registriert. Zwei davon bezogen sich nicht auf den Gegenstand der Auslegung. Der Umgang mit dem Inhalt dieser Stellungnahmen wird im zweiten Teil der Abwägungstabelle erläutert.

Zwei Stellungnahmen sprechen gegen die vorgenommene Änderung im FNP.

Drei Stellungnahmen bewerten die Änderung von Gewerbe in Wald positiv.

 

Von den acht beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TÖB) haben fünf geantwortet, davon haben vier TÖB Anregungen abgegeben und ein TÖB äerte keine Bedenken.

 

Bevölkerungsentwicklung

Auf Grund der aktualisierten Prognose für die Bevölkerungsentwicklung wurde die Anpassung der Zahlen zu dem seit 2005 im Aufstellung befindlichen FNP notwendig.

 

Die dargestellten Wohnbauflächen müssen wegen der neuen, höheren Bevölkerungszahlen nicht verändert werden. Es zeigte sich, dass mit dem Wohnungsneubau in den letzten Jahren eine deutlich höhere Zahl von Wohneinheiten je Flächeneinheit realisiert wurde, als in der vorsichtigen Prognose des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen angenommen wurde. Bei der Annahme eines Mittelwertes zwischen der Prognose aus dem STEK Wohnen und der tatsächlichen Realisierung der letzten Jahre reicht die Wohnbaufläche des FNP auch für die neue Zahl der Bevölkerungsprognose aus.

 

Beiplan Natur und Umweltschutz

Am 16.05.2008 stellte die Landeshauptstadt Potsdam den Antrag auf Ausgliederung von vier Flächen (Geoforschungszentrum Telegrafenberg, Campingplatz Gaisberg, Wochenendhausgebiet Schlänitzsee, Tebbiner Straße) aus Landschaftsschutzgebieten im Zusammenhang mit der Neuaufstellung des Flächenutzungsplanes. Das Ausgliederungsverfahren wird bis zur Genehmigung des FNP durchgeführt. Der Beiplan Natur und Umweltschutz wurde nachrichtlich dem aktuellen Inhalt angepasst.

 

Beiplan Wasserschutz und schadstoffbelastete Böden

Die Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Potsdam – Wildpark vom 02.05.2012 ist am 02.06.2012 in Kraft getreten. Das Wasserschutzgebiet gliedert sich in den Fassungsbereich (Zone I), in die engere Schutzzone (Zone II) und in die weitere Schutzzone (Zone III). Die Zone III unterteilt sich in die Zone III A und die Zone III B. Der Beipan Wasserschutz und schadstoffbelastete Böden wurde nachrichtlich dem Inhalt der aktuellen Verordnung angepasst.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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