Beschlussvorlage - 13/SVV/0232

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Werbesatzung der Landeshauptstadt Potsdam, Teilbereich Innenstadt, 1. Änderung ist gemäß § 81 Abs. 9 Satz 3 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) öffentlich auszulegen (s. Anlage 1).

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Erläuterung

 

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Kurzeinführung

 

Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage

 

Die Unterlagen, die Gegenstand der Originalvorlage sind, enthalten folgende Anlagen:

 

Anlage:              Werbesatzung der Landeshauptstadt Potsdam,

              Teilbereich Innenstadt, 1. Änderung mit:             

              Anlage 1 - Zeichnerische Darstellung des Teilbereichs Innenstadt

              Anlage 2 – Ober- und Unterstreifen in der Brandenburger Straße

              Anlage 3 – Begründung              

 

Anlass und Gegenstand der vorliegenden Beschlussvorlage

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 27.06.2011 die Verwaltung beauftragt die Werbesatzung der Landeshauptstadt Potsdam, Teilbereich Innenstadt vom 05.07.2006 zu ändern (s. DS 10/SVV/0969).

 

Mit der in Anlage 1 beigefügten 1. Änderung der Werbesatzung für den Teilbereich der Innenstadt soll der Regelungsumfang der Satzung insgesamt unter Berücksichtigung der Interessen der in ihrem räumlichen Geltungsbereich angesiedelten Gewerbe- und Handelsbetriebe nach Auswertung vorliegender Erfahrungen in der Anwendung dieser Satzung und unter Beachtung der in § 81 Abs. 1 Satz 2 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) bezeichneten gesetzlichen Rahmen-bedingungen überprüft werden.

 

Die wesentlichen Änderungen der Werbesatzung, Teilbereich Innenstadt erstrecken sich auf folgende Regelungsgegenstände:

 

-               Reduzierung des räumlichen Geltungsbereichs um im baulichen Außenbereich gemäß § 35   BauGB gelegene Flächen, da diese der Regelung über eine Werbesatzung nicht zugänglich sind

-               Vereinfachung der komplizierten Regelungsstruktur der Werbesatzung

-               Zusammenfassung der  Gebietskategorien („Gebiet zur Erhaltung der barocken Flächendenkmale“, „Gebiete zum Schutz von Baudenkmalen“, „Gebiet zum Schutz bestimmter Plätze von geschichtlicher / städtebaulicher Bedeutung“, „Gebiet in Nachbarschaft zu schützenswerten Gebieten“, „Gebiete mit Schutz der Wohnfunktion“ sowie „Fußngerzone Brandenburger Straße und Nebenstraße“ ) in Gebiet mit besonderem Schutzstatus, Gebiet mit Schutzstatus sowie Gebiet mit Schutzstatus Wohnen

-               Verzicht auf Regelungen zur Zulässigkeit von Pylonen, da hierfür kein Erfordernis besteht

-              Aufnahme des § 11 Abweichungen

 

Mit dieser Beschlussvorlage zur öffentlichen Auslegung der Werbesatzung, Teilbereich Innenstadt, 1. Änderung soll die gesetzlich nicht zwingende Bestätigung der Stadtverordnetenversammlung zum Entwurf dieser Änderungssatzung eingeholt werden, auch um auf diese Weise die Billigung der Systematik und des Regelungsumfangs dieser Satzung durch die politischen Entscheidungsträger vor der zwingend notwendigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden einzuholen.

 

 

 

Im Geltungsbereich dieser Änderungssatzung liegen keine Bebauungspläne, die Festsetzungen zu Werbeanlagen enthalten und daher einer parallelen Änderung zugeführt werden müssten.

 

 

Empfehlung der Verwaltung

 

Sofern die Stadtverordnetenversammlung dem Vorschlag der Verwaltung folgt, kann der Beschluss zur öffentlichen Auslegung der 1. Änderung der Werbesatzung für den Teilbereich Innenstadt gefasst werden.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung der Werbesatzung, Teilbereich Innenstadt, 1. Änderung entfaltet keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam.

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Anlagen

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