Beschlussvorlage - 13/SVV/0526

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Im Rahmen der Zusammenführung von Kulturland Brandenburg e.V. und Haus der Brandenburgisch-Preußischen Geschichte gemeinnützige GmbH

 

-          übernimmt die Haus der Brandenburgisch-Preußischen Geschichte gGmbH (HBPG) die Aufgaben der Kulturland Brandenburg e.V. (KLB e.V.) und wird mit dem weiteren Gesellschafter Land Brandenburg als gGmbH mit neuem Namen weitergeführt,

 

-          werden die Geschäftsanteile der Landeshauptstadt Potsdam an der neuen Gesellschaft (ehemals HBPG) von 33 % auf 25,02 % reduziert,

 

-          erhält die neue Gesellschaft den als Anlage 2 a beiliegenden Gesellschaftsvertrag, wobei der Gesellschaftszweck der HBPG in § 2 des Gesellschaftsvertrages gemäß Anlage 2 b erweitert wird.

 

Im Weiteren wird dem Konzept  gemäß Anlage 1 und der Änderung der Verwaltungsvereinbarung gemäß dem als Anlage 3 beigefügten Entwurf zugestimmt.

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

 

 

Begründung:

 

 

1. Konzept zur Zusammenführung KLB e.V. HBPG gGmbH

 

Die Einrichtungen HBPG und KLB fördern nicht nur die kulturelle Identität des Landes Brandenburg, sondern stärken auch mit divergierenden Veranstaltungs- und Ausstellungsangeboten die touristische Vielfalt. Dabei legen beide Einrichtungen Ihren Schwerpunkt auf den Austausch und die Vermittlung brandenburgisch-preußischer Geschichte.

 

Entsprechend der Modernisierungsvorhabeplanung der Landesregierung für die 5. Legislaturperiode vom 14.11.2011 ist eine Zusammenführung von der HBPG gGmbH und KLB mit dem Ziel die Steuerungsprozesse sowie die Leistungsfähigkeit und die Wirksamkeit der durch diese Institutionen wahrgenommenen Aufgaben zu verbessern, geprüft worden. Die Ergebnisse der Prüfung lassen einen absehbaren Mehrwert sowohl für das Land als auch für die Stadt erkennen.

 

Der Mehrwert für die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) liegt insbesondere in dem durch die fusionierte Einrichtung herbeigeführte Stärkung der Aktivitäten in der Potsdamer Mitte und dem daraus zu erwartenden Besucherzuwachs. Des Weiteren profitiert die LHP durch einen fachlichen Austausch und eine thematische Vernetzung mit kulturellen Akteuren im Land Brandenburg, auf Grund einer guten Vernetzung des KLB mit anderen Akteuren in der Kultur und in anderen Bereichen wie der Wissenschaft, Bildung und Stadtgestaltung. Die historischen Mitte Potsdams soll im Rahmen der fusionierten Einrichtung, durch die Implementierung gemeinsamer attraktiver Projekte, offensiv als lebendiger Kulturstandort entwickelt und vermarktet werden. Dabei wird auf die ausgebaute Marketingkompetenz des KLB zurückgegriffen. Darüber hinaus ist es geplant, eine zentrale Ausstellung eines Kulturlandthemenjahres im HBPG und somit in der LHP zu entwickeln. Auch im Rahmen von Landesausstellungen im Land Brandenburg außerhalb der LHP soll mindestens ein hochkarätiges, mit der LHP abgestimmtes, Event in der LHP stattfinden.

 

Im Fokus der Fusionierung steht nicht nur die Betreuung und Weiterentwicklung der Dauerausstellung zur Landesgeschichte im HBPG, sondern auch die allgemeine Weiterentwicklung von Angeboten der kulturellen Bildung. Eine Steigerung der Ausstrahlung der Ausstellungen im Kutschstall sowie verschiedener Projekte vor Ort und im Land, wird seitens der fusionierten Einrichtung angestrebt. Neben einem geschlossenen und starken Auftritt des Landes gemeinsam mit der LHP nach außen, führt die Fusionierung zu einer höheren Effizienz und Effektivität bei der Aufgabenerfüllung. So profitiert die LHP durch mögliche Synergieeffekte.

 

Ein Verbleib der LHP in der fusionierten Einrichtung ist nicht nur auf Grund des am Neuen Markt gelegenen Kutschstalls sinnvoll, sondern auch auf Grund der Tatsache, dass die Landesgeschichte Brandenburgs inhaltlich zahlreiche Bezüge zur Stadtgeschichte Potsdams aufweist.

 

Das HBPG erreicht durch die Fusion eine höhere Planungssicherheit, in dem die strukturelle Unterfinanzierung abgemildert wird und die bis dato vor allem von KLB gewährten Projektmittel institutionell verankert werden sollen. Auch ist es beabsichtigt, die beiden halben Stellen des HBPG in den Bereichen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und Projektverwaltung auf volle Stellen aufzustocken.

 

Das Konzept ist in der Anlage 1 der Beschlussvorlage beigefügt.

 

 

2. Änderung des Gesellschaftsvertrages der HBPG gGmbH

 

 

Sachverhalt:

 

Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (SVV) vom 10.04.2002, Drucksache Nr. 02/SVV/0165, wurde durch notarielle Beurkundung am 14.03.2003 die Haus der Brandenburgisch-Preußischen Geschichte gemeinnützige GmbH (HBPG gGmbH) errichtet und am 06.05.2003 im Handelsregister des Amtsgerichtes Potsdam eingetragen.

Gesellschafter sind mit 67 % Geschäftsanteil das Land Brandenburg und mit 33 % Geschäftsanteil die Landeshauptstadt Potsdam (LHP).

 

Satzungsmäßiger Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb des Kutschstalls, Am neuen Markt 9 in 14467 Potsdam, als multifunktionales Ausstellungs- und Veranstaltungsgebäude sowie die Erforschung und Erschließung des historischen Erbes, insbesondere durch:

 

-          Planung und Durchführung von Veranstaltungen kultureller und wissenschaftlicher Art sowie von Ausstellungen, vornehmlich zur Geschichte Brandenburgs, Preußens und Potsdams,

-          Kooperationen mit den Forschungs-, Bildungs- und Kultureinrichtungen in der Landeshauptstadt Potsdam und der Region,

-          Übernahme von Trägerschaften für Projekte, die sich der Erforschung und Erschließung des historischen Erbes widmen,

-          Entwicklung von Strategien und Konzepten zur Erforschung und Erschließung des historischen Erbes,

-          Verbreitung von Forschungsergebnissen zum historischen Erbe.

 

Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig, da sie nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgt.

 

Die HBPG gGmbH erfüllt Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft gemäß § 2 Abs. 2 BbgKVerf, wonach u.a. die Entwicklung des kulturellen Lebens und die Vermittlung des kulturellen Erbes zu den Selbstverwaltungsaufgaben der LHP gehören.

 

Die Organe der HBPG gGmbH sind:

 

-          die Gesellschafterversammlung,

-          der Aufsichtsrat,

-          der Wiss. Beirat,

-          die Geschäftsführung (1 Geschäftsführer/Geschäftsführender Direktor).

 

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht derzeit satzungsgemäß aus 7 Mitgliedern und ist wie folgt zusammengesetzt:

 

-          die/den Vorsitzende/n und ein weiteres Mitglied entsendet das Land Brandenburg,

 

-          die/den stellvertretenden Vorsitzende/n und ein weiteres Mitglied entsendet die LHP,

 

-          drei Mitglieder werden von der Gesellschafterversammlung gewählt; davon zwei auf Vorschlag des Landes Brandenburg.

 

Durch die beiden Gesellschafter LHP und Land Brandenburg wird hrlich eine Sockelfinanzierung des Unternehmens im Wege der institutionellen Förderung gewährt. Für die Projektarbeit zur Umsetzung der Ziele der Gesellschaft Ausstellungen und Veranstaltungen ssen in der Hauptsache Drittmittel durch das Unternehmen eingeworben werden. Die erforderliche Drittmittelakquise wird von der HBPG gGmbH sehr erfolgreich durchgeführt. Die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft ist stabil.

 

Im Kutschstallgebäude am Neuen Markt werden eine ständige Ausstellung zur Geschichte Brandenburg-Preußens sowie Sonderausstellungen dem Publikum präsentiert. Durch ein vielfältiges Begleitprogramm (Vorträge, Veranstaltungsforen, museumspäd. Angebote für Schüler u.v.m. ) konnte die Attraktivität des Hauses seit seinem Bestehen kontinuierlich gesteigert werden.

 

In 2012 hatte die HBPG gGmbH insgesamt 60.200 Besucher/innen zu verzeichnen. Dies entspricht einer Steigerung von 19 % gegenüber dem Vorjahr. Seit seiner Gründung in 2003 hat sich das Unternehmen einen außerordentlich guten Ruf in der Museums- und Ausstellungslandschaft erworben; es besteht zudem eine erfolgreiche Kooperation mit dem Potsdam-Museum.

Aktuell ist die HBPG gGmbH u.a. dabei, die erste Landesausstellung in Doberlug-Kirchhain im Jahr 2014 vorzubereiten.

 

Um die weitere Entwicklung der HBPG gGmbH zu forcieren, soll nunmehr u.a. eine Erweiterung des Gesellschaftsgegenstandes um das Aufgabenspektrum des KLB e.V. erfolgen und Kräfte gebündelt werden (s. Konzept).

 

 

Handlungsbedarf:

 

Das MWFK und das MdF erklärten einvernehmlich, dass das Land Brandenburg den Verbleib der LHP als Gesellschafterin in der HBPG gGmbH im Rahmen der Zusammenführung des KLB e.V. und der HBPG gGmbH ausdrücklich begrüßen würde. Die städtischen Interessen sollen im Prozess der Zusammenführung der Aufgaben und des Personals beider Einrichtungen gewahrt bleiben.

 

Auf der Basis des Konzeptes zur Zusammenführung von KLB e.V. und HBPG gGmbH soll der Gesellschaftsvertrag des Unternehmens dahingehend geändert werden, dass der bisherige Gesellschaftsgegenstand der HBPG gGmbH u.a. um die satzungsmäßigen Aufgaben des KLB e.V. erweitert und fortentwickelt wird. Zudem sollen auch städtische Belange, wie z. B. ein übergreifendes Marketing für Kooperationsprojekte mit ausgewählten Kulturakteuren der historischen Innenstadt Potsdams, berücksichtigt werden.

 

Da sich das Landesinteresse am Unternehmen aufgrund der v.g. Zusammenführung vergrößern wird, ist eine Reduzierung des städtischen Geschäftsanteils zugunsten einer Erhöhung des Landesanteils vorgesehen.

 

 

Das zukünftige Geschäftsanteilsverhältnis soll demnach wie folgt ausgestaltet werden:

 

-          74,98 % Land Brandenburg,

-          25,02 % LHP.

 

Die geplante Reduzierung des städtischen Geschäftsanteils von derzeit 33 % um 7,98 % auf 25,02 % steht der Aufrechterhaltung der städtischen Interessen nicht entgegen; der Einfluss der LHP als Gesellschafterin bei der Gesellschaft kann gewahrt bleiben.

 

Damit der städtische Einfluss auch im Gesellschaftsvertrag gesichert wird, ist eine qualifizierte Mehrheit bei den wesentlichen Beschlussfassungen des Zustimmungskataloges der Gesellschafterversammlung im neuen Gesellschaftsvertrag vorgesehen; die LHP hat somit bei wichtigen Gesellschafterentscheidungen ein sog. Vetorecht.

 

Des Weiteren ist vorgesehen, den Aufsichtsrat aufgrund des sich vergrößernden Aufgabenspektrums der Gesellschaft von derzeit 7 Mitglieder auf 9 Mitglieder zu vergrößern.

Die LHP soll ein weiteres Mandat gemäß § 11 Abs. 1 lit. c) GV (Wahl durch die Gesellschafterversammlung) bekommen. Demnach rden die LHP 4 Aufsichtsratssitze und das Land Brandenburg 5 Sitze im Überwachungsorgan erhalten. Das Anteilsverhältnis der LHP im Aufsichtsrat rde damit sogar 44,4 % betragen, was im städtischen Interesse liegt.

 

Bei der Zusammenführung der o.g. Einrichtungen sollen die Ausrichtung des Unternehmens auf den öffentliche Zweck und die Erfüllung der kommunalen Aufgaben im Rahmen der wirtschaftlichen Betätigung der LHP auch zukünftig sichergestellt werden.

 

Die neu zu gründende Gesellschaft wird unter dem Namen „Brandenburgische Gesellschaft für Kultur und Geschichte gemeinnützige GmbH geführt.

 

Der neue Gesellschaftsvertrag ist als Anlage 2 a der Beschlussvorlage beigefügt. Die Änderung bzw. Erweiterung des bisherigen Gesellschaftszweckes der HBPG ist zudem in einer Synopse dargestellt, welche ebenfalls als Anlage 2 b beigefügt ist.

 

 

Ausblick:

 

Soweit die SVV dem Konzept zur Zusammenführung von KLB e.V. und HBPG gGmbH und den Änderungen des Gesellschaftsvertrages und der Verwaltungsvereinbarung zustimmen sollte, ist im Anschluss an die Beschlussfassung der SVV eine Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung der HBPG gGmbH geplant, in der die erforderlichen Gesellschafterbeschlüsse zur Gesellschaftsvertragsänderung gefasst werden sollen. Ferner soll die notwendige notarielle Beurkundung erfolgen.

 

Die Erweiterung des Gesellschaftsgegenstandes ist in dem Zusammenhang auch der Kommunalaufsicht (Ministerium des Innern) gemäß § 100 Satz 1 Nr. 1 BbgKVerf anzuzeigen.

 

Die umzufirmierende Gesellschaft soll ab dem 01.01.2014 ihre Tätigkeit mit dem erweiterten Gesellschaftsgegenstand als gemeinnütziges Unternehmen fortführen.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 21 BbgKVerf bedarf die Änderung der Höhe der Beteiligung sowie die Änderung des Unternehmenszwecks oder gegenstandes der Zustimmung und Entscheidung der SVV.

 

Zudem entscheidet die SVV gemäß § 13 Abs. 3 Hauptsatzung der LHP über den wesentlichen Inhalt von Gesellschaftsverträgen von Unternehmen, an denen die LHP unmittelbar oder mittelbar mehr als ein Viertel der Anteile hält.

 

3. Änderung der Verwaltungsvereinbarung

 

Die bisherige Finanzierungsvereinbarung vom 19.05.2003 regelte die Finanzierung und den Betrieb der HBPG gGmbH. Der institutionelle Zuwendungsbedarf der HBPG gGmbH orientierte sich an dem bisherigen Geschäftsanteilverhältnis beider Gesellschafter nach Maßgabe der jeweiligen Haushalte und auf der Grundlage eines einvernehmlich verhandelten Wirtschaftsplans. Nach Wegfall der HV-Mittel erfolgte eine Kompensation der Gelder durch Zuwendungen seitens des Landes.

 

 

Die neue Verwaltungsvereinbarung (Anlage 3) regelt die Finanzierung und den Betrieb der neuen Gesellschaft. Sie soll zum 01.01.2014 Inkrafttreten. In Bezug auf die Finanzierung sind im Rahmen der mittelfristigen Haushaltsplanung der LHP die für die Jahre 2014 bis 2016 geplanten Zuwendungen nach Maßgabe des Haushalts und eines einvernehmlich verhandelten Wirtschaftsplans eingeplant (s. finanzielle Auswirkungen). Ein nach den Geschäftsanteilverhältnissen orientierter Zuwendungsbedarf der Brandenburgischen Gesellschaft r Kultur und Geschichte gemeinnützige GmbH (BKG gGmbH) ist gemäß der Verwaltungsvereinbarung nicht vorgesehen. In Bezug auf das durch die LHP zur Verfügung zu stellende Personal soll ein Personalgestellungsvertrag geschlossen werden.

 

Die Verwaltungsvereinbarung wird für die Dauer von 3 Jahren ab Inkrafttreten geschlossen. Spätestens ein Jahr vor Ablauf der Vereinbarung werden die Vertragspartner über die weitere Finanzierung der BKG gGmbH und den Abschluss einer neuen Verwaltungsvereinbarung verhandeln.

 

Des Weiteren sieht die Verwaltungsvereinbarung auch zukünftig eine Kooperation zwischen der BKG gGmbH und dem Potsdam Museum, welche im Rahmen eines Vertrages geregelt werden soll, vor.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Grundlage der zu Grunde gelegten Zuwendungssummen seitens der LHP stellt die mittelfristige Haushaltsplanung im Haushalt 2013/2014 dar. Demnach wird im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung (Anlage 3) geregelt, dass folgende Transferaufwendungen für die ersten 3 Geschäftsjahre durch die Landeshauptstadt Potsdam unter Vorbehalt der geltenden Haushaltsführung geleistet werden:

r das Jahr 2014: 55.800,00 €

r das Jahr 2015: 58.400,00 €

r das Jahr 2016: 61.000,00 €.

Darin enthalten ist jeweils der Anteil der LHP an der Versicherung der Leihgaben der Dauerausstellung.

Des Weiteren stellt die LHP, wie die Jahre zuvor auch, zwei Personalstellen. Gemäß der aktuellen Haushaltsplanung 2013/2014 sind für die ersten 3 Geschäftsjahre zusätzlich zu den Transferaufwendungen folgende Personalaufwendungen geplant:

r das Jahr 2014: 131.900,00 €

r das Jahr 2015: 134.000,00 €

r das Jahr 2016: 135.900,00 €.

Darin enthalten sind etwaige Tariferhöhungen.

Kumuliert ergibt dies eine Gesamtsumme in Höhe von 187.700,00 € in 2014, 192.400,00 € in 2015 und 196.900,00 € in 2016.

 

Mit der Übertragung der Aufgaben und des Personals von KLB e.V. auf die HBPG gGmbH sind keine über die bisherige Haushaltsplanung der LHP hinausgehende Mittelbereitstellung und Personalgestellung durch die LHP verbunden. Dies wird durch Landesmittel für das mehrheitliche Landesunternehmen zur Verfügung gestellt.

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Anlagen

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