Beschlussvorlage - 13/SVV/0538

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

  1. Die Geschäftsführung der Stadtwerke Potsdam GmbH (SWP) wird ermächtigt, zur Umsetzung eines der drei Entwürfe der Preisträger Verhandlungen mit den 3 Preisträgern aufzunehmen und einen Generalplanervertrag zu schließen.

 

  1. Die jährliche Bezuschussung der SWP durch die Landeshauptstadt Potsdamr den Betrieb der Bäder darf nach Inbetriebnahme des neuen Sport- und Freizeitbades Am Brauhausberg (SFB) 3,5 Mio. EURhrlich nicht übersteigen.
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Erläuterung

 

 

 

Begründung:

 

Vom 22.03. bis zum 09.07.2013 hat die Stadtwerke Potsdam GmbH auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung 12/SVV/0390 und des vorangegangenen Städtebaulichen Wettbewerbs einen Realisierungswettbewerb für das Sport- und Freizeitbad am Brauhausberg durchgeführt. Der Hauptausschuss ist über die Ergebnisse und deren Auswirkungen informiert worden.

 

Vor einer Beauftragung des Generalplaners für das Sport- und Freizeitbad ist ein Beschluss der SVV zur Fortschreibung des Finanzierungs- und Betreiberkonzeptes gemäß DS 12/SVV/0515, Punkt 3 erforderlich. Im Sinne der avisierten Zeitschiene bzgl. der Fertigstellung des Bades am Ende des Jahres 2016, ist eine Beschlussfassung der SVV im Monat September vorgesehen. Eine Überweisung der Vorlage durch die SVV in weitere Ausschüsse hätte einen Fertigstellungsverzug von mehreren Monaten zur Folge, da u.a. im Oktober keine SVV vorgesehen ist.

 

In der Anlage 1 sind die Ergebnisse des Realisierungswettbewerbes und deren Auswirkungen dargelegt. Es werden nochmals die vorgegebenen wesentlichen Bestandteile des Raum- und Funktionsprogrammes und Kennzahlen der Nutz-, Wasser-, Frei- und sonstigen Flächen dargestellt. Diese wurden von den Preisträgern erfüllt und sind plausibel. Es werden Aussagen zum Kosten- und Investitionsrahmen bezogen auf die Preisträgerarbeiten inklusive einer Plausibilitätsprüfung dieser Angaben durch die SWP GmbH gemacht. Daraus ergibt sich ein erforderlicher jährlicher Zuschuss der LHP für den Betrieb/ Unterhaltung der Bäder in Höhe von bis zu 3,5 Mio. EUR.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Derzeit sind im Haushaltsplan bis 2017 folgende finanzielle Mittel geplant:

Produktkonto: 4241000.5315000 Sportstätten und Bäder Zuschüsse für laufende Zwecke an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen

2013              2014              2015                                          2016                                   2017

1.685.300 EUR              1.735.300 EUR              1.735.300 EUR              1.735.300 EUR      2.765.300 EUR

 

Ab dem Jahr 2017 ergibt sich nach Auskunft und Kalkulationen der SWP insgesamt ein Zuschussbedarf bis zu 3,5 Mio. EUR. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

 

Bisher kalkulierter Zuschussbedarf SFB jahresdurchschnittlich               1,552 Mio. EUR

+ erhöhte Finanzierungskosten infolge der höheren Baukosten              0,440 Mio. EUR

Zwischensumme gerundet                                                                                    2,000 Mio. EUR

+ 7%-ige Umsatzsteuerpflicht der LHP auf den Bäderzuschuss              0,140 Mio. EUR

Zwischensumme                                                                                                  2,140 Mio. EUR

+ 10%-iger Risikozuschlag auf den SFB-Zuschuss (2,140 Mio. EUR)              0,214 Mio. EUR

+ Zuschussbedarf Kiezbad Stern incl. 7% Umsatzsteuer              1,116 Mio. EUR

 

Gesamtzuschussbedarf                                                                                     3,470 Mio. EUR

 

Gegenüber der bisherigen Mittelfristplanung und einem gerundet angenommenen Zuschussbedarf bis zu 3,5 Mio. EUR erhöht sich der Zuschussbedarf in 2017 um bis zu einem Betrag von 734.700 EUR.

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Anlagen

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