Beschlussvorlage - 13/SVV/0666

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Landeshauptstadt Potsdam

Reduzieren

Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

Doppelklick auf Tabelle und in 2. Zeile je Spalte 0 Punkte (keine) bis 3 Punkte (sehr hohe Wirkung) vergeben

 

 

Begründung

 

Der Landeshauptstadt Potsdam obliegt nach § 49 des Brandenburgischen Straßengesetzes die ordnungsgemäße Reinigung der Straßen (Straßenreinigung und Winterdienst). Art und Umfang der Reinigung richten sich nach den örtlichen Erfordernissen.

Die Landeshauptstadt Potsdam betreibt die Reinigung als öffentliche Einrichtung. Auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes (KAG) sind für die Benutzung der öffentlichen Einrichtung Gebühren zu erheben.

Mit Ablauf des Kalkulationszeitraumes 2013 ist die Kalkulation und Beschlussfassung der Benutzungsgebühren Straßenreinigung sowie Winterdienst ab 2014 erforderlich. Unter Anwendung des KAG kann der Kalkulationszeitraum zwei Jahre betragen. Hiervon soll Gebrauch gemacht werden. Die vorliegende Kalkulation umfasst den Zeitraum 2014 /2015 und berücksichtigt Kostenunter- und Überdeckungen der abgelaufenen Kalkulationsperioden.

Als ein Ergebnis der Zusammenführung der Aufgaben Straßenreinigung und Winterdienst ab 1.7.2013 im Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen wird nunmehr eine einheitliche Satzungsgrundlage sowohl für die Straßenreinigung als auch den Winterdienst geschaffen. Dies wird wesentlich zur Verständlichkeit der Satzungsinhalte beitragen.

In Auswertung der Verwaltungsverfahren (Widerspruch und Klagen) wurden die Erläuterungen zu Art und Umfang der Straßenreinigung (§ 3) bezogen auf die Reinigungsklassen und Reinigungsarten (Module) verbalisiert. Die ursprüngliche Darstellung erwies sich als „Leser“unfreundlich.

 

In die Satzung eingeflossen sind ebenfalls die Beschlüsse und Prüfaufträge zur Einstufung in Reinigungsklassen (13/SVV/0496, 12/SVV/076). Unter Berücksichtigung des Vorgenannten ergeben sich nachfolgende Gebührensätze für 2014/2015 (nachrichtlich 2013):

 

                                                        2014/2015                                                        2013

RK 1                                                        81,71                                                        78,90 €             

RK 2                                                        23,60                                                        22,56 €

RK 3                                                        13,05                                                        12,19 €

RK 3a                                                          7,45                                                        12,19 €

RK 4                                                          4,06                                                          4,12 €

RK 5                                                          2,83                                                          2,04 €

Winterdienst                                            4,90                                                          4,72 €

 

Der direkte Vergleich der Gebühren ist durch die veränderte Zuordnung der Straßen zu einzelnen Reinigungsklassen nur in den RK 1 und 2 möglich.

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes Brandenburg werden Gebühren für kostenrechnende Einrichtungen, hier die Straßenreinigung und der Winterdienst, erhoben.

Die finanziellen Auswirkungen sind in Anlage IV „Darstellung der Haushaltsansätze 2014/2015“ aufgeführt.

Reduzieren

Anlagen

Loading...