Antrag - 02/SVV/0335
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewaltschutzgesetz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Einreicher*:
- CDU-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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08.05.2002
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05.06.2002
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03.07.2002
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Erledigt
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Ausschuss für Gesundheit und Soziales
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Vorberatung
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18.06.2002
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Beschlussvorschlag
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt aufzuzeigen, wie die Umsetzung des „Gesetzes
zur Verbesserung des zivilrechtlichen Schutzes bei Gewalttaten und
Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung"
durch die Stadt Potsdam unterstützt werden kann.
gez.
Eberhard Kapuste
Fraktionsvorsitzender
Erläuterung
Das
neue Gesetz verpflichtet die Polizei, in Fällen ehelicher Gewalt tätig zu
werden, d.h. um eine weitere Eskalation zu verhindern, hat der bedrohende
Ehepartner auf Grund des neuen Gesetzes die Wohnung zu verlassen. Um die Gefahr
eines Abgleitens in die Asozialität zu verringern, sollte bei Bedarf eine
entsprechende Unterkunft für den kurzfristig Obdachlosen nachgewiesen werden
können. Eine Unterbringung im Obdachlosenheim oder bei Verwandten ist in den
meisten Fällen nicht ratsam. In
Potsdam gibt es außer dem Obdachlosenheim keine weitere Möglichkeit. Da
der Betroffene seine Unterkunft selbst bezahlen muss, erscheint es sinnvoll,
dass in der Stadt Potsdam entsprechende Unterkünfte nachgewiesen werden können.
Darüber hinaus würde durch diese Maßnahme der Schutz des bedrohten Partners
erhöht, weil die Versuchung, erneut in die verlassene Wohnung einzudringen,
nicht so hoch ist.