Antrag - 02/SVV/0335

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Beschlussvorschlag

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt aufzuzeigen, wie die Umsetzung des „Gesetzes zur Verbesserung des zivilrechtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung" durch die Stadt Potsdam unterstützt werden kann.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

gez. Eberhard Kapuste

Fraktionsvorsitzender

 

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Erläuterung

Das neue Gesetz verpflichtet die Polizei, in Fällen ehelicher Gewalt tätig zu werden, d.h. um eine weitere Eskalation zu verhindern, hat der bedrohende Ehepartner auf Grund des neuen Gesetzes die Wohnung zu verlassen. Um die Gefahr eines Abgleitens in die Asozialität zu verringern, sollte bei Bedarf eine entsprechende Unterkunft für den kurzfristig Obdachlosen nachgewiesen werden können. Eine Unterbringung im Obdachlosenheim oder bei Verwandten ist in den meisten Fällen nicht ratsam. In  Potsdam gibt es außer dem Obdachlosenheim keine weitere Möglichkeit. Da der Betroffene seine Unterkunft selbst bezahlen muss, erscheint es sinnvoll, dass in der Stadt Potsdam entsprechende Unterkünfte nachgewiesen werden können. Darüber hinaus würde durch diese Maßnahme der Schutz des bedrohten Partners erhöht, weil die Versuchung, erneut in die verlassene Wohnung einzudringen, nicht so hoch ist.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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