Antrag - 13/SVV/0631
Grunddaten
- Betreff:
-
Konzept Veranstaltungen Volkspark
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Einreicher*:
- Fraktion SPD
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.11.2013
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04.12.2013
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29.01.2014
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02.04.2014
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07.05.2014
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur
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Vorberatung
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21.11.2013
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19.12.2013
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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27.11.2013
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26.03.2014
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30.04.2014
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02.07.2014
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Erledigt
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Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung
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Vorberatung
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19.12.2013
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20.03.2014
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein integriertes Gesamtkonzept sowohl für den laufenden Betrieb als auch für Veranstaltungen im Volkspark zu entwickeln, das ein nachbarschaftliches Miteinander der Anwohner und der Besucher des Volksparkes zum Ziel hat. Dieses Konzept soll partizipativ unter Einbindung verschiedener Nutzer- und Interessengruppen, der Anwohner, aber auch Vertretern der pro potsdam, der Stadtwerke, der Stadtverwaltung sowie der Polizei oder ggf. weiterer Einrichtungen erarbeitet werden. Ziel ist es, in einem konstruktiven Dialog die Nutzungspotenziale des Volksparkes mit den schutzwürdigen Interessen der Anwohner in Einklang zu bringen.
Erläuterung
Begründung:
Erfreulicher Weise hat die Nutzung des Volksparkes in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Der Volkspark ist mit seinem vielfältigen Angebot für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Potsdam, der umliegenden Kommunen sowie der Stadt Berlinattraktiv. Der begrüßenswerte Erfolg des Volksparks führt allerdings zu einer Erhöhung negativer Effekte, insbesondere von Belastungen im Bereich Lärm, Ordnung und Verkehr für die Anwohner. Bei Identifizierung und konsequenter Ausschöpfung von Minderungspotenzialen im Bereich dieser nachteiligen Belastungen, lässt sich das Konfliktpotenzial reduzieren. So sind die Festlegung und Einhaltung von Lärmgrenzen, Zeitfenstern, Verkehrsregelungen, die Ausrichtung von Lautsprechern u.ä. geeignet, Veranstaltern und Anwohnern ein besseres Miteinander zu ermöglichen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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18,8 kB
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