Beschlussvorlage - 13/SVV/0664
Grunddaten
- Betreff:
-
Elternbeitragsordnung für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Kinder, Jugend und Familie
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
06.11.2013
| |||
|
04.12.2013
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen
|
Vorberatung
|
|
|
20.11.2013
| |||
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
28.11.2013
|
Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Begründung:
Die Elternbeitragsordnung (EBO) für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung (Kita und Tagespflegestellen) in der Landeshauptstadt Potsdam und im Land Berlin für Kinder mit Wohnsitz in Potsdam ist gemäß des haushaltsbegleitenden Beschlusses der SVV vom 08.05.2013 mit Wirkung zum 01.01.2014 dahingehend zu verändern, dass eine Freistellung von der Entrichtung von Elternbeiträgen bei Einkommen bis 12.500 EURO/ Jahr- Brutto erfolgt.
Generelles Gebot für eine Bemessung der Elternbeiträge ist die Sozialverträglichkeit. Mit der Erhöhung der Beitragsfreistellung bis zu einem Einkommen von 12.500,00 EURO/ Jahr/ Brutto wird die soziale Belastung für Familien mit einem Einkommen bis zu dieser Grenze minimiert. Diese Erhöhung ist eine weitere Möglichkeit, für Kinder in Elternhäusern mit einem „geringen Verdienst“, den Zugang zu Erziehung, Bildung und Betreuung ohne einen nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand zu sichern. Eine nachträgliche Übernahme des Beitrages wird somit vermieden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Die Veränderung zieht auf Grund der höheren Beitragsfreistellung eine Erhöhung des Zuschusses an die Träger der Kindertagestätten und damit eine Aufwandserhöhung nach sich. Diese kann aktuell nicht quantifiziert werden, da die Erhebung der Elternbeiträge nach KitaGesetz in der Hoheit der Träger steht. Lediglich die Gesamtsumme an eingenommen Elternbeiträgern wird dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie bekanntgegeben.
In § 10 (1) Nr. 4 der seit 01.01.2013 geltenden KitaFR wurde jedoch die Auskunftspflicht der Träger nach Aufforderung des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie
… über die Anzahl der betreuten Kinder sowie über die Höhe der Elternbeiträge in den jeweilige Einkommensgruppen… aufgenommen.
Derzeit arbeitet der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie an der organisatorischen Umsetzung, so dass Grundlagen für weitere Planungen und notwendige Maßnahmen hinsichtlich der Datenerhebung und folgend der Kostenentwicklung geschaffen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
44,4 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
18,8 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
68,3 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
15,9 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
17,4 kB
|