Beschlussvorlage - 13/SVV/0511

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die künftige Trassenführung der Wetzlarer Straße soll im Abschnitt zwischen der Drewitzer Straße und der Heinrich-Mann-Allee auf Flächen außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 124 „Heinrich-Mann-Allee/Wetzlarer Bahn“ unmittelbar angrenzend an die Flächen der Wetzlarer Bahn erfolgen (gemäß Anlage 1).

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 124 "Heinrich-Mann-Allee/ Wetzlarer Bahn“ ist nach § 9 Abs. 7 BauGB zu ändern (Anlage 2).

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 124 “Heinrich-Mann-Allee/Wetzlarer Bahn“ ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (Anlagen 3 und 4).

 

  1. Dem Städtebaulichen Vertrag wird zugestimmt, sofern aus dem weiteren Bebauungsplanverfahren kein Änderungsbedarf mehr resultiert (Anlage 5).

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

Kurzeinführung

Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage

In den Unterlagen, die Gegenstand der Originalvorlage sind, sind folgende Anlagen enthalten:

 

Anlage 1: Verkehrsplanung für die Wetzlarer Straße              (2 Seiten)

Anlage 2: Übersichtskarte (Änderung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans)              (1 Plan)

Anlage 3: Planzeichnung zum Bebauungsplan mit den textlichen Festsetzungen              (1 Plan)

Anlage 4: Begründung mit Umweltbericht              (93 Seiten)

Anlage 5: Städtebaulicher Vertrag zur Umsetzung des Bebauungsplans              (13 Seiten)

Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 22.08.2012 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 124 "Heinrich-Mann-Allee/Wetzlarer Bahn“ beschlossen. Ziel der Planung ist die Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebietes für Geschosswohnungsbau, mehrerer Gewerbegebiete und einer Tennisanlage. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erfolgte vom 07. bis 21.12.2012. Die förmliche Behördenbeteiligung zum Bebauungsplanentwurf wurde vom 08.07. bis 09.08.2013 durchgeführt.

 

nftige Trassenhrung der Wetzlarer Straße im Abschnitt zwischen der Drewitzer Straße und der Heinrich-Mann-Allee

Im Bebauungsplan-Vorentwurf führte die Wetzlarer Straße von der Heinrich-Mann-Allee zwischen dem im Norden des Plangebiets vorgesehenen Wohngebiet und den südlich davon gelegenen  Gewerbegebieten bis zur Bahntrasse. Die weitere Anbindung der Wetzlarer Straße an das übergeordnete Verkehrsnetz würde eine Querung der Bahnflächen erforderlich machen. Die hierzu durchgeführte Verkehrstechnische Untersuchung hat aufgezeigt, dass eine solche Planung aus immissionsschutzrechtlichen, städtebaulichen und auch wirtschaftlichen Gründen nicht umsetzbar wäre und rief daher negative Stellungnahmen in der frühzeitigen Behördenbeteiligung hervor.

 

Das Erschließungs- und das Bebauungskonzept zum Bebauungsplan wurden daraufhin vollständig überarbeitet, sodass der Entwurf des Bebauungsplans nun von der Heinrich-Mann-Allee aus eine interne Erschließung der Wohn- und Gewerbegebiete sowie der Tennisanlage über einen öffentlichen Verkehrsring enthält. Die Wetzlarer Straße soll nun auf die Flächen unmittelbar entlang der Wetzlarer Bahn verlagert werden.

Dies macht eine Entscheidung zur künftigen Trassenführung der Wetzlarer Straße im Abschnitt zwischen der Drewitzer Straße und der Heinrich-Mann-Allee erforderlich (s. hierzu auch Anlage 1).

Änderung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans

Das Plangebiet soll nunmehr um Teilflächen entlang der Wetzlarer Bahn geringfügig reduziert werden. Der geänderte räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 8,9 ha (s. Anlage 2).

Die Änderung des Geltungsbereichs ist das Ergebnis der vorgesehenen Verlagerung der geplanten Wetzlarer Straße an die Wetzlarer Bahn außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans und der daraus resultierenden verkehrlichen Anbindung an die Heinrich-Mann-Allee.

Darstellung der Ergebnisse aus den bisherigen Verfahrensschritten und Empfehlung der Verwaltung

Zusammenfassung der Ergebnisse aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

hrend der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

 

Zusammenfassung der Ergebnisse der Behördenbeteiligung

Mit Schreiben vom 08.07.2013 wurden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme zum Bebauungsplan aufgefordert. Aus den bisher eingegangenen Stellungnahmen ergibt sich folgender Änderungsbedarf:

 

Das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) hat bezüglich der Belange des Immissionsschutzes, der Wasserwirtschaft/Hydrologie und des Hochwasserschutzes keine Bedenken gegen den Bebauungsplan und stimmt den Ergebnissen und Empfehlungen des schalltechnischen Gutachtens und deren Umsetzung in den Bebauungsplan ausdrücklich zu.

 

 

Stellungnahmen der Fachbereiche

Mit Schreiben vom 08.07.2013 wurden die betroffenen Fachbereiche zum Bebauungsplan beteiligt. Aus den bisher eingegangenen Stellungnahmen ergibt sich kein Änderungsbedarf.

 

 

Städtebaulicher Vertrag zur Umsetzung des Bebauungsplans

Die Umsetzung der im Bebauungsplan festzusetzenden Planinhalte wird über den vorliegenden städtebaulichen Vertrag unterstützt. Dieser Vertrag regelt die Realisierung der erforderlichen vorgezogenen artenschutzrechtlichen Maßnahmen und der externen naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen sowie die Kostenbeteiligung an den Maßnahmen der sozialen Infrastruktur. Die Erschließung soll über einen im weiteren Verfahren abzuschließenden Erschließungsvertrag geregelt werden.

 

Empfehlung der Verwaltung

Sofern dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt wird, kann der Beschluss zur künftigen Trassenführung der Wetzlarer Straße, zur Änderung des räumlichen Geltungsbereichs und zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 124 "Heinrich-Mann-Allee/Wetzlarer Bahn“ gefasst und dem städtebaulichen Vertrag zugestimmt werden.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Planungs- bzw. Verfahrenskosten

r die Durchführung des Planverfahrens fallen externe Planungskosten an, die durch einen Dritten übernommen werden, sodass der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen wird.

 

Realisierungs- und Folgekosten

Bei Inkraftsetzung der Planung sind voraussichtlich Kosten für die Umsetzung der Planung zu erwarten. Die zu erwartenden Realisierungskosten sollen durch einen Dritten übernommen werden, damit der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen werden wird. Hierfür ist neben dem  bereits in der Beschlussvorlage enthaltenen städtebaulichen Vertrag der Abschluss eines Erschließungsvertrags im weiteren Verfahren vorgesehen.

 

gliche Folgekosten, die nach dem Satzungsbeschluss i.R. der Realisierung der Planung zu erwarten sind, werden voraussichtlich für die Instandhaltung und Pflege der öffentlichen Verkehrsflächen angenommen.

 

Die Höhe der zu erwartenden jährlichen Folgekosten und deren Finanzierung wird  angegeben mit:

Kostenposition                       geschätzter Aufwand in €                        Finanzierung aus Produktkonto

Erschließung                 ca. 10.000                                    5410003 / 5221200

 

Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen.

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Anlagen

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