Beschlussvorlage - 02/SVV/0374
Grunddaten
- Betreff:
-
Richtlinie über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Kindertagesstätten der freien Jugendhilfe - KITA Richtlinie - KITA R
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bereich Jugend
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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05.06.2002
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03.07.2002
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04.09.2002
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02.10.2002
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06.11.2002
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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27.06.2002
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26.09.2002
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24.10.2002
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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19.06.2002
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16.10.2002
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Beschlussvorschlag
1. Grundlage
für die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Kindertagesstätten der
freien Jugendhilfe ist die in der Anlage beigefügte Richtlinie, die mit Wirkung
zum 01.01.2003 in Kraft tritt.
2. Diese Richtlinie findet unmittelbar Anwendung auf die
Finanzierung und die Leistungssicherstellung der Kindertagesstätten der freien
Jugendhilfe in der Landeshauptstadt Potsdam.
3. Für
den Zeitraum vom 01.01.2002 bis 31.12.2002 werden abweichend von der Richtlinie
zur Finanzierung von KITA´s in freier Trägerschaft vom 12.03.1997 (Drucksache
Nr. 97/0149/1) folgende Zuschüsse gewährt:
- Es erfolgt keine
Kostensatzvereinbarung.
Der
freie Träger erhält einen Zuschuss auf der Grundlage der für das Jahr 2001 vereinbarten Platzkosten.
Einer angemessenen Erhöhung kann bei Nachweis einer sparsamen Betriebsführung
und bei Ausschöpfung aller zumutbaren Einnahmemöglichkeiten auf Antrag
zugestimmt werden. Vor Erteilung eines Festsetzungsbescheides erfolgt durch den
freien Träger die Vorlage eines einfachen Verwendungsnachweises.
4. Bestehende
Mietverträge zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und den freien Trägern von
KITA´s werden nicht verlängert. Vor Ablauf des Mietvertrages ist ein neuer
Mietvertrag anzubieten.
Die
Landeshauptstadt Potsdam strebt an, bestehende Mietverträge noch während der
Laufzeit so zu ändern, dass Mietzahlungen an die Stadt auf der Grundlage der
tatsächlichen Wert- und Nutzungsverhältnisse des Objektes erfolgen. Bei
Nichteinigung besitzt der freie Träger Bestandsschutz.
Erläuterung
Begründung:
In
ihrer Sitzung am 23.01.2002 erteilte die Stadtverordnetenversammlung der
Verwaltung den Auftrag, bis 06.2002 ein Konzept vorzulegen, um die KITA -
Kosten an den Landesdurchschnitt anzupassen.
Da
sich insbesondere nach der Novellierung des KITA- Gesetzes die
Rahmenbedingungen der seit 1997 angewandten Richtlinie zur Finanzierung von
KITA`s in freier Trägerschaft geändert haben, ist auch aus diesem Grund eine
Überarbeitung geboten.
Vor
diesem Hintergrund wurde in Verantwortung des Jugendamtes eine Arbeitsgruppe
bestehend aus Trägervertretern, dem Rechtsamt, dem Rechnungsprüfungsamt, der AG
Haushaltssicherung und Mitarbeiterinnen der Fachverwaltung einberufen, die den
politischen und fachlichen Auftrag hatte, die Richtlinie auf Plausibilität und
Effizienz zu prüfen und das bestehende Verfahren zu optimieren.
Zur
Unterstützung der Verwaltung des Jugendamtes wurde ein großer Teil der
Aufgabenstellung extern an das Unternehmen Sozial-Consulting Management
vergeben.
Gemeinsames
Ziel war es, unter dem Aspekt der betriebswirtschaftlichen Herangehensweise
klar definierte, transparente Kostenstrukturen zu erarbeiten, die das gesamte
Verfahren reformiert, Überzahlungen ausschließt, Einsparmöglichkeiten deutlich
macht und die Qualität der Dienstleistung Kindertagesbetreuung sichert.
Nachfolgende
wesentliche Veränderungen sind:
- Die
Stadt Potsdam finanziert in Form der Gewährung eines Zuschusses zu den Betriebskosten
als kennziffernbezogene institutionelle Förderung.
Die Bezuschussung erfolgt nach
Betriebskostenbereichen, auf der Grundlage ausgewählter relativer Kennziffern
oder als Zuschuss zu den tatsächlichen Betriebskosten.
Die Betriebskostenbereiche beziehen sich auf die
Systematik von Kostenarten in Kindertagesstätten.(Ergebnis eines
Modellprojektes des MBJS)
- Das
Schema der Bezuschussung der freien Träger ist in der Anlage dargestellt. Grundsätzlich
unterscheiden wir drei Stufen der Bezuschussung:
- die Gesetzliche Mindestfinanzierung; das
sind gemäß § 16 Abs.2 Satz 1 KITA- Gesetz
84 % der Kosten des notwendigen pädagogischen Personals.
- die Pauschalierte Standardfinanzierung, das
ist die angemessene Erhöhung des
Zuschusses zu den Betriebskosten auf der Grundlage der in der
Vereinbarung festgelegten Pauschalen
- die Angemessene Individualfinanzierung, das
ist eine auf den Einzelfall abgestellte weitergehende angemessene Erhöhung des
Zuschusses zu den Betriebskosten, wenn der freie Träger trotz wirtschaftlichem
und sparsamen Betrieb und bei Ausschöpfung aller Einnahmemöglichkeiten nicht in
der Lage ist, den Betrieb der KITA aufrecht zu erhalten.
Die jeweils höhere Bezuschussungsform schließt die
darunter liegende ein.
Entscheidender Vorzug dieser Bezuschussungsstufen ist
eine detailliert vorliegende Methodik hinsichtlich der Prüfung des Antrages und
der Mittelverwendung, die eine Überfinanzierung
von Kindertagesstätten ausschließt.
Die Verwaltung konzentriert sich in der Prüfung auf
jene Bereiche die über das Maß der Standardfinanzierung hinausgehen. Damit
werden die Betriebskostenanalysen eine neue Qualität erreichen.
- Freie
Träger erhalten durch die geänderte Finanzierung Spielräume, um selbst wirtschaftlich
zu arbeiten. Es werden Impulse ausgelöst, wonach die freien Träger an
Kostenreduzierungen interessiert sind und neue Konzepte für die effektive
Nutzung vorhandener Gebäude- und Außenflächen entwickeln werden oder diese
Flächen der Stadt zur veränderten Nutzung anbieten.
Das wird erreicht durch:
- Möglichkeit der freien Mittelverwendung in den
verschiedenen Kindertagesstätten innerhalb der Landeshauptstadt durch den
freien Träger
- die tatsächliche Verwendung der Mittel erfolgt nur
für ausgewählte Betriebskostenarten zweckgebunden (z.B. für das notwendige
pädagogische Personal, für Mietzahlungen, für den Zuschuss
"Qualitätssicherung"..)
- Einführung von Kappungsgrenzen in der Bezuschussung
des Grundstücks/ Geländes der Kindertagesstätte, die sich an der tatsächlichen
Auslastung der KITA orientieren
Das
mit Vertretern der freien Träger verhandelte Finanzierungsmodell soll die
Grundlage für die Finanzierung und Leistungssicherstellung der
Kindertagesstätten der freien Jugendhilfe in der Landeshauptstadt Potsdam sein.
Die
Richtlinie soll ab 01.01.2003 in Kraft treten.
Bis
zum 31.12.2002 wird es Übergangsregelungen gemäß § 5 der Richtlinie geben,
wodurch die Träger in die Lage versetzt werden, sich auf die Auswirkungen der
veränderten Finanzierung einzustellen.
Fazit finanzielle Auswirkungen
(Fassung vom 25.09.2002 nach Beratung in den
Fachausschüssen)
Die
Bezuschussungsform bietet eine detaillierte Methodik hinsichtlich der Prüfung
des Antrages und der Mittelverwendung, die eine Überfinanzierung ausschließt.
Betriebskostenanalysen
werden eine neue Qualität erreichen, es werden Impulse ausgelöst, wonach freie
Träger das Ziel verfolgen werden, Kosten zu reduzieren, was wiederum zu
erwarteten Einsparungen, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt vom Umfang her nicht
benannt werden können, führt.
Konkrete
Einsparungen werden erzielt durch:
-
Gewährung des Zuschusses zu den Kosten des notwendigen pädagogischen Personals
(70-75% der Gesamtkosten der KITA) in Höhe von 84 %; Antrag auf angemessene
Erhöhung kann erst gestellt werden, wenn Einnahmen den Aufwand nicht decken,
Abrechnung erfolgt zweckgebunden
-
Einführung von Kappungsgrenzen für zur Verfügung stehende Flächen, was zur
Reduzierung der Bezuschussung der Kosten für Grundstück, Gebäude und dessen
Bewirtschaftung führt
-
Einführung von differenzierten Pauschalen, die Objekt- und Trägerbezogen die
örtlichen Verhältnisse jeder KITA berücksichtigen
Demgegenüber
stehen Kostensteigerungen durch folgende Aspekte:
-
Tarifsteigerungen (politische Forderung zur Angleichung an den BAT bis 2007)
-
Berücksichtigung der Mietkosten für städtische Objekte
-
Auswirkungen der allgemeinen Preissteigerung
Grundlage
der Berechnungen von finanziellen Auswirkungen waren derzeit die Zuschüsse des
Jahres 2001, die auf der Basis der bestätigten Kostensätze ermittelt wurden.
Gegenübergestellt
wurden bei gleichbleibender
Kinderzahl die Zuschüsse, die im Rahmen der pauschalierten Standardfinanzierung
nach der neuen KITA-R für das Jahr 2001 ermittelt worden wären.
Im
Ergebnis dessen hätte sich eine Differenz zugunsten der Landeshauptstadt
Potsdam in Höhe von 585.711,00 EUR errechnet.
Auf der
Grundlage der belegten Plätze in 2001 würde sich unter Berücksichtigung der
Kostensteigerungen in 2003 eine kalkulierte Minderausgabe in Höhe von 681.937,00
EUR für die Landeshauptstadt Potsdam ergeben.