Antrag - 14/SVV/0240

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die mit der Fortschreibung des Integrationskonzeptes 2012-2015 (Ds 12/SVV/0088) am 04.04.2012 beschlossene Beschwerdestelle für Flüchtlinge einzurichten.

 

Dazu sind die erforderlichen Kosten in den Haushaltsentwurf 2015 einzustellen.

In die weitere konzeptionelle Planung soll die Steuerungsgruppe Integrationskonzept und der Migrantenbeirat einbezogen werden.

 

Die Stelle soll zum 01.01.2015 ihre Tätigkeit aufnehmen.

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist im September 2014 über den erreichten Arbeitsstand zu berichten.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Am 04.04.2012 beschloss die Stadtverordnetenversammlung die „Fortschreibung des Integrationskonzeptes der Landeshauptstadt Potsdam 2012-2015“ (Ds 12/SVV/0088).

 

Darin wird u.a. festgelegt:

 

4.1.2. Die Landeshauptstadt setzt sich für einheitliche Qualitätsstandards bei den Beratungsangeboten ein und achtet auf ein Controlling […]

 

Die Landeshauptstadt Potsdam beauftragt die Beauftragte für Migration und Integration, von den Trägern der Beratungsstellen jährlich eine schriftliche Berichterstattung anzufordern, in denen die Arbeit der Beratungsstellen dokumentiert und evaluiert wird.

 

Die Landeshauptstadt Potsdam richtet bei der Beauftragten für Migration und Integration eine Beschwerdestelle für Migrantinnen und Migranten ein. Diese Anlaufstelle ist in allen Beratungsstellen für Besuchende bekannt zu machen.

 

Mit dieser Beschlussfassung haben die Stadtverordneten festgelegt, dass eine einheitliche Beschwerdestelle für Flüchtlinge eingerichtet werden soll und dass eine organisatorische Anbindung bei der Beauftragten für Migration und Integration erfolgen soll. Die Einordnung der Maßnahme im Integrationskonzept zeigt, dass die neue Beschwerdestelle nicht nur eine Möglichkeit für Flüchtlinge bieten soll, ihre Beschwerden und Anliegen an einer zentralen und unabhängigen Stelle einzureichen. Die neue Beschwerdestelle soll auch der Qualitätssicherung und der Kontrolle der städtischen Beratungsangebote dienen.

 

In die Erarbeitung und Weiterentwicklung des Integrationskonzeptes sind neben Stadtverwaltung und Stadtverordneten auch zahlreiche Beratungsstellen, Vereine und zivilgesellschaftliche Initiativen eingebunden. Es erschließt sich nicht, warum die Maßnahmen, die in einem mehrjährigen Prozess entwickelt wurden, nun durch die Verwaltung in Frage gestellt werden. Völlig inakzeptabel ist es, dass der Oberrgermeister die Umsetzung des Beschlusses einfach verweigert, ohne zumindest die Stadtverordneten oder die Steuerungsgruppe Integrationskonzept darüber zu informieren oder eine Änderung der bestehenden Beschlusslage zu beantragen.

 

Die Fraktion DIE aNDERE hält eine Beratungsstelle für Flüchtlinge bei der Migrations- und Integrationsbeauftragten auch weiterhin für sinnvoll. Dafür spricht sowohl deren Stellung und Funktion als Anlaufstelle für Flüchtlinge in der Verwaltung, als auch die dort gebündelten fachlichen Kompetenzen.

 

In den letzten Monaten wandten sich Flüchtlinge mit Beschwerden an unterschiedliche Stellen innerhalb und außerhalb der Verwaltung. Aus Rückfragen bei der Integrationsbeauftragten wissen wir, dass diese nur selten umfassend über den Inhalt der Beschwerden informiert war. Dies ist allerdings unbedingt erforderlich, wenn aus den eingehenden Beschwerden Schlussfolgerungen zur Fortschreibung des Integrationskonzeptes und zur Qualitätssicherung der Beratungsangebote gewonnen werden sollen.

 

Der Flüchtlingsrat Brandenburg kritisierte kürzlich anhand eines dramatischen Einzelfalles im RBB-Inforadio den Umgang mit Beschwerden von Flüchtlingen und das Fehlen eines effektiven Beschwerdemanagements in Potsdam. Dies bestätigt, dass dringender Handlungsbedarf besteht.

 

 

 

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