Antrag - 14/SVV/0262

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Inhalte des integrierten Klimaschutzkonzeptes der Landeshauptstadt Potsdam einschließlich des Maßnahmenkatalogs in das kommunale Planungsrecht zu integrieren und so für die Umsetzung des Konzeptes im Bereich der Bauleitplanung zu sorgen (siehe Anlage 1, „Stadtenergieplanung“).

 

Dabei sollen das kommunale Klimaschutz- und das Energieversorgungskonzept Grundlage einer künftigen Energie- und Klimaleitplanung werden (siehe Anlage 2: ModellStadtentwicklungsplanung).

 

Der Oberbürgermeister wird weiterhin beauftragt, hierfür die notwendigen personellen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen

 

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Erläuterung

Begründung:

Um die Anforderungen des Klimaschutzes in die Stadtentwicklung zu integrieren und gesamtstädtisch einzubetten, bietet das integrierte Klimaschutzkonzept der LH P gute Voraussetzungen. Künftige „Energie- und Klimaleitplanung“ kann Schwerpunkte der Energie­einsparung und der Energieversorgung formulieren, Zielkonflikte abwägen und Synergien herstellen. Sie können eine integrative und kommunikative Wirkung sowohl in Hinblick auf die gesamte Stadtentwicklungspolitik als auch auf die meist technisch ausgerichteten Einzelmaßnahmen entfalten.

Gemäß Baugesetzbuch (BauGB) kann Potsdam raumbezogene Fachkonzepte als „sonstige städtebauliche Planungen“ 1Abs. 6 Nr. 11 BauGB) erstellen, die dann als abwägungs­relevante Grundlage in den Planungsprozess einfließen. Diese Konzepte weisen als Teil einer gesamtstädtischen Stadtentwicklungsplanung einen räumlich-funktionellen Bezug auf.

In der BauGB-Novelle 2011 (§ 1 Abs. 5 und 6 Nr. 7a) wurden auch die Abwägungsbelange bezüglich des Klimaschutzes konkretisiert. Wenn das vorliegende Klimaschutzkonzept bei den bisherigen Abwägungsentscheidungen nicht ausreichend Berücksichtigung findet, kann dies somit zu einem Abwägungsfehler in der Bauleitplanung führen. Das Energie- und Klimaschutzkonzept Potsdams muss also bei  Planungsverfahren  stärker berücksichtigt werden, als das bisher der Fall war. Von daher sollte das Klimaschutzkonzept künftig im Sinne einer „Klimaleitplanung“ immer systematisch in die Stadtentwicklungsplanung sowie in die Bauleitplanung verankert werden.

Der erste Schritt wäre die Erarbeitung eines Stadt- und Energieleitplans, der dann in ein klimagerechtes Stadtentwicklungskonzept zu integrieren ist.

 

Anlage1:              Stadtenergieplanung (Städtebauliche Dimension des Klimaschutzes und klimagerechtes Bauen“, UBA 2012)

Anlage 2:              Modell „Stadtentwicklungsplanung“, aus: Klimaschutz in der räumlichen Planung Gestaltungsmöglichkeiten der Raumordnung und Bauleitplanung, UBA 2012).

 

(siehe Ratsinformationssystem)

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Anlagen

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