Beschlussvorlage - 14/SVV/0649

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 124 "Heinrich-Mann-Allee/Wetzlarer Bahn, entschieden (gemäß Anlagen 3 A und 3B).

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 124 "Heinrich-Mann-Allee/Wetzlarer Bahnwird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (Anlagen 4 und 5).

 

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

 

Begründung:

 

Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, über die Ergebnisse der Behördenbeteiligungen zum Bebauungsplan Nr. 124 Heinrich-Mann-Allee/Wetzlarer Bahnzu entscheiden und den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan zu fassen. Die finanziellen Auswirkungen sowie die nähere Erläuterung zur Erforderlichkeit der Beschlussfassung ergeben sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:

 

Anlage 1:              Pflichtanlage finanzielle Auswirkungen              (2 Seiten)

Anlage 2:              Kurzeinführung der Beschlussvorlage              (2 Seiten)

Anlage 3 A:               Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Behördenbeteiligung              (20 Seiten)

Anlage 3 B:              Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange             
im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung              (7 Seiten)

Anlage 4:               Bebauungsplan              (1 Plan)

Anlage 5:               Begründung              (107 Seiten)

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Realisierungskosten

Bei Inkraftsetzung der Planung werden Kosten für die Umsetzung der Planung anfallen. Die zu erwartenden Realisierungskosten werden durch einen Dritten übernommen, sodass der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen werden wird. Hierfür ist mit der Vorhabenträgerin ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen worden.

 

Folgekosten

gliche Folgekosten nach Realisierung der Planung erstrecken sich auf die Instandhaltung und Pflege der im Bebauungsplan festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen.

 

Die Höhe der zu erwartenden jährlichen Folgekosten und deren Finanzierung wird  angegeben mit:

Kostenposition                     geschätzter Aufwand in €           Finanzierung aus Produktkonto

Instandhaltung öffentl.              ca. 10.901                                         5410003 / 5221200

Erschließungsanlagen

 

Diese Aufwendungen werden voraussichtlich ab 2015 anfallen.

 

Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen.

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Anlagen

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