Beschlussvorlage - 14/SVV/0357

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Kinderschutzkonzept für die Landeshauptstadt Potsdam

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

 

Die Landeshauptstadt Potsdam hat sich als familienfreundlichste Stadt Deutschlands einen besonderen Schwerpunkt in der Entwicklung einer kommunalen Kinder- und Familienpolitik gegeben. Ziel der Landeshauptstadt ist es, alle Kinder von Beginn an entsprechend ihrer Fähigkeiten zu fördern und die Rechte der Kinder und Jugendlichen und ihrer Familien zu sichern und zu stärken.

 

Zu den Aufgaben der Landeshauptstadt Potsdam gehört es, darauf zu achten und Vorkehrungen zu treffen, dass diese Rechte nicht missachtet oder verletzt werden. Die Landeshauptstadt Potsdam begreift den Kinderschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

 

Mit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetz zum 01.01.2012 wird neben den verpflichtenden Aufgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen für die öffentlichen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe besonders darauf hingewiesen, dass erst im Zusammenwirken mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, deren tigkeiten sich auf die Lebenssituation junger Menschen und ihrer Familien auswirken, eine zielgerichtete Unterstützung für junge Menschen und ihre Familien entstehen kann.

 

Das vorliegende Rahmenkonzept beschreibt die jeweiligen Handlungsansätze der beteiligten Akteure und setzt wichtige Akzente mit der Zielsetzung, gemeinsame Verfahrensstandards miteinander abzustimmen und so das Wohl der Potsdamer Kinder und Jugendlichen präventiv und wirksam zu schützen.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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