Beschlussvorlage - 14/SVV/0649
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 124 "Heinrich-Mann-Allee/Wetzlarer Bahn", Abwägung und Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Stadterneuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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09.07.2014
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17.09.2014
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Erledigt
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Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung
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Vorberatung
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04.09.2014
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr
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Vorberatung
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09.09.2014
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 124 "Heinrich-Mann-Allee/Wetzlarer Bahn“, entschieden (gemäß Anlagen 3 A und 3B).
- Der Bebauungsplan Nr. 124 "Heinrich-Mann-Allee/Wetzlarer Bahn“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (Anlagen 4 und 5).
Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Begründung:
Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, über die Ergebnisse der Behördenbeteiligungen zum Bebauungsplan Nr. 124 “Heinrich-Mann-Allee/Wetzlarer Bahn“ zu entscheiden und den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan zu fassen. Die finanziellen Auswirkungen sowie die nähere Erläuterung zur Erforderlichkeit der Beschlussfassung ergeben sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:
Anlage 1: Pflichtanlage finanzielle Auswirkungen (2 Seiten)
Anlage 2: Kurzeinführung der Beschlussvorlage (2 Seiten)
Anlage 3 A: Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Behördenbeteiligung (20 Seiten)
Anlage 3 B: Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung (7 Seiten)
Anlage 4: Bebauungsplan (1 Plan)
Anlage 5: Begründung (107 Seiten)
Fazit finanzielle Auswirkungen
Realisierungskosten
Bei Inkraftsetzung der Planung werden Kosten für die Umsetzung der Planung anfallen. Die zu erwartenden Realisierungskosten werden durch einen Dritten übernommen, sodass der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen werden wird. Hierfür ist mit der Vorhabenträgerin ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen worden.
Folgekosten
Mögliche Folgekosten nach Realisierung der Planung erstrecken sich auf die Instandhaltung und Pflege der im Bebauungsplan festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen.
Die Höhe der zu erwartenden jährlichen Folgekosten und deren Finanzierung wird angegeben mit:
Kostenposition geschätzter Aufwand in € Finanzierung aus Produktkonto
Instandhaltung öffentl. ca. 10.901 5410003 / 5221200
Erschließungsanlagen
Diese Aufwendungen werden voraussichtlich ab 2015 anfallen.
Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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94,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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28,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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151,4 kB
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4
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(wie Dokument)
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106 kB
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5
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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6
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(wie Dokument)
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783,8 kB
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